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  Essener Priester Unter Missbrauchsverdacht

Der Westen
January 28, 2010

http://www.derwesten.de/nachrichten/im-westen/Essener-Priester-unter-Missbrauchsverdacht-id2451795.html



Essen. Die Staatsanwaltschaft Essen wirft dem Essener Domkapitular Rainer A. sexuellen Missbrauch zum Nachteil eines 16-Jahrigen vor. Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck hat den 66-jahrigen Priester von allen seinen Diensten beurlaubt.

„Wir haben den Erlass eines Strafbefehls beantragt“, bestatigte Oberstaatsanwalt Wilhelm Kassenbohmer das Verfahren. Weder Staatsanwalt noch Bistum machten am Donnerstag aber Angaben zur Person. Die Tat ereignete sich einen Tag nach Weihnachten in der Wohnung des Geistlichen. „Aber das war nicht der typische Fall: Priester missbraucht Kind“, sagt Stephan Holthoff-Pfortner, Rechtsbeistand von Rainer A.

Zum Verhangnis sei dem Geistlichen geworden, dass er dem 16-jahrigen Turken kurdischer Herkunft auf dessen Wunsch Geld gegeben habe. Nach einer Gesetzesverscharfung stellt der Missbrauchs-Paragraf sexuelle Handlungen gegen Entgelt mit Jugendlichen unter 18 Jahren unter Strafe. Zuvor lag das Schutzalter bei 16 Jahren. Als die Familie des Jugendlichen das Geld entdeckt habe, habe ein Angehoriger Anzeige erstattet.

Kulturhauptstadtbeauftragter

Uber den Strafbefehl, der eine Geldstrafe in Hohe von mehr als 90 Tagessatzen vorsieht und dazu fuhren wurde, dass A. vorbestraft ware, ist bislang nicht entschieden. „Der Tater muss aber gestandig sein, sonst wurde es bei diesem Delikt niemals einen Strafbefehl geben“, erlauterte Presserichter Gerd Richter vom Amtsgericht in Essen. Die Entscheidung soll in der kommenden Woche fallen.

Rainer A., der Kulturhauptstadtbeauftragter und Vorsitzender des Kunstvereins im Bistum ist und bis Dezember 2008 acht Jahre als Offizial das kirchliche Gericht leitete, muss sich auch auf ein innerkirchliches Verfahren einstellen. Nicht nur kirchliche Titel und Amter konnten dabei aberkannt werden, sondern auch Pensionsanspruche.

Auf alle Amter verzichtet

Gema? der „Verfahrensordnung bei sexuellem Missbrauch Minderjahriger durch Geistliche“ ist A. auf jeden Fall bis zur Aufklarung und zum Abschluss aller Verfahren beurlaubt. Er selbst habe, so das Bistum, auf alle Amter verzichtet.

Das kirchliche Verfahren sieht aber nicht nur Sanktionen gegen den Tater wegen der Straftat vor, sondern auch eine „seelsorgliche Begleitung des Opfers“ und seiner Angehorigen durch einen Bischoflichen Beauftragten. Dies durfte im vorlegenden Fall nicht nur wegen des Strichermilieus au?erst schwierig werden, sondern auch, weil das Opfer muslimischen Glaubens ist.

 
 

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