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  Priester Trotz Missbrauchsvorwurfen Und Verurteilung in Der Seelsorge Eingesetzt

Erzbistum Munchen und Freising
March 12, 2010

http://www.erzbistum-muenchen.de/EMF009/EMF000828.asp?NewsID=17350

Erzdiozese raumt schwere Fehler im Umgang mit Personalie in den 80er Jahren ein

Fruherer Generalvikar Gerhard Gruber ubernimmt „volle Verantwortung“

Munchen, 12. Marz 2010. Bei der Uberprufung moglicher Missbrauchsfalle fruherer Jahrzehnte ist das Erzbischofliche Ordinariat auf schwere Fehler im Umgang mit einer Priesterpersonalie in den 80er Jahren gesto?en. Auf Hinweise der „Suddeutschen Zeitung“ vom Donnerstag, 11. Marz, hat die von Generalvikar Pralat Peter Beer eingesetzte Arbeitsgruppe zur Uberprufung von Altfallen festgestellt, dass ein aus der Diozese Essen stammender Priester trotz Vorwurfen sexuellen Missbrauchs und trotz einer Verurteilung vom damaligen Generalvikar Gerhard Gruber wiederholt in der Pfarrseelsorge eingesetzt wurde. Gruber ubernimmt fur die falschen Entscheidungen die volle Verantwortung.

Nach den Recherchen der Arbeitsgruppe des Ordinariats stellt sich der Fall bislang wie folgt dar:

Als Kaplan wurde H. auf Bitten des Bistums Essen im Januar 1980 in der Erzdiozese Munchen und Freising aufgenommen. Er sollte in Munchen eine Therapie machen. Aufgrund der Aktenlage muss die Arbeitsgruppe des Ordinariates davon ausgehen, dass damals bekannt war, dass er diese Therapie vermutlich wegen sexueller Beziehungen zu Jungen machen sollte. 1980 wurde beschlossen, H. Unterkunft in einem Pfarrhaus zu gewahren, damit er die Therapie wahrnehmen konne. Diesen Beschluss hat der damalige Erzbischof mit gefasst. Abweichend von diesem Beschluss, wurde H. dann jedoch vom damaligen Generalvikar uneingeschrankt zur Seelsorgemithilfe in einer Munchner Pfarrei angewiesen.

Aus dieser Zeit (1. Februar 1980 bis 31. August 1982) liegen keine Beschwerden oder Vorwurfe uber H. vor.

Von September 1982 bis Anfang 1985 war H. dann zur Seelsorgemithilfe in Grafing tatig. Nach Bekanntwerden von Vorwurfen sexuellen Missbrauchs und der Aufnahme polizeilicher Ermittlungen wurde er mit Schreiben vom 29. Januar 1985 vom Dienst entpflichtet. Im Juni 1986 wurde Kaplan H. vom Amtsgericht Ebersberg wegen sexuellen Missbrauchs Minderjahriger zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewahrung und einer Geldstrafe in Hohe von 4000 Mark verurteilt. Die Bewahrungszeit wurde auf funf Jahre festgesetzt. Der Verurteilte wurde angewiesen, sich in eine Psychotherapie zu begeben.

Ab November 1986 bis Oktober 1987 wurde H. als Kurat in einem Altenheim eingesetzt. Abschlie?end war er bis September 2008 in Garching/Alz in einer Gemeinde tatig, zunachst als Kurat, spater als Pfarradministrator. Fur den erneuten Einsatz in der Pfarrseelsorge waren offenbar die relativ milde Strafe des Amtsgerichts Ebersberg und die Ausfuhrungen des behandelnden Psychologen ausschlaggebend.

Seit dem Gerichtsurteil im Jahr 1986 wurden dem Ordinariat keine weiteren Vorfalle mehr bekannt.

Am 6. Mai 2008 wurde H. von seinen Aufgaben als Pfarradministrator in Garching entpflichtet und ab Oktober 2008 als Kur- und Tourismusseelsorger eingesetzt. Ihm wurde zur Auflage gemacht, dass er keine Kinder-, Jugend- und Ministrantenarbeit mehr machen durfe. Ein auf Wunsch des neuen Erzbischofs Reinhard Marx erstelltes forensisches Gutachten rechtfertigte aus Sicht des Ordinariats nicht den Verbleib von H. in der Pfarrseelsorge.

Der fruhere Generalvikar Gerhard Gruber erklart dazu: „Der wiederholte Einsatz von H. in der Pfarrseelsorge war ein schwerer Fehler. Ich ubernehme dafur die volle Verantwortung. Ich bedauere zutiefst, dass es durch diese Entscheidung zu dem Vergehen mit Jugendlichen kommen konnte und entschuldige mich bei allen, denen Schaden zugefugt wurde.“ (kel)

 
 

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