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  Entschadigung Fur Heimkinder Nur Im Einzelfall

The Spiegel
December 4, 2010

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,732875,00.html

Kinder 1945 in einem Berliner Heim

Opfer von Gewalt in Kinderheimen sollen in Deutschland nicht mit einem Pauschalbetrag entschädigt werden. Gezahlt werden soll laut SPIEGEL-Informationen nur dann, wenn sich Betroffene nachweisbar "in schwierigen Lebenssituationen befinden".

Berlin - Geht es nach den Experten vom "Runden Tisch Heimerziehung", wird es keine generelle Entschädigung für misshandelte ehemalige Insassen von Kinderheimen geben. Das will das Gremium nach zweijährigen Beratungen auf seinem letzten Treffen Ende der Woche offenbar in einem Endbericht festschreiben.

Der Runde Tisch Heimerziehung wurde im Februar 2009 gegründet und steht unter dem Vorsitz der ehemaligen Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Antje Vollmer (Bündnis 90/ Die Grünen). Hier sind Mitglieder des Bundestages, Vertreter von Kirchen, Stiftungen und Wohlfahrtverbänden sowie ehemalige Heimkinder und Experten aus verschiedenen Ministerien vertreten.

Eine "pauschale Entschädigung" oder eine "pauschale Opferrente" lehnen Staat und Kirchen laut SPIEGEL-Informationen als "nicht realisierbar" ab. Zahlungen soll es nur im Einzelfall geben - Betroffene müssen nachweisen, dass sie sich "in schwierigen Lebenssituationen befinden".

Vertreter der Heimkinder hatten eine Opferrente von 300 Euro im Monat oder eine Einmalzahlung von 54.000 Euro gefordert. Dies lehnen vor allem die unionsregierten Bundesländer ab. Zum Vergleich: In Irland wurden ehemalige Heimkinder mit durchschnittlich 76.500 Euro entschädigt.

Einigung wurde bislang nur darüber erzielt, dass Bund, Länder und Kirchen eine gemeinsame Stiftung in Sachen Heimkinder einrichten und je ein Drittel des Stiftungsvermögens bereitstellen. Offen ist aber, wie viel Geld eingezahlt werden soll.

Die Debatte um die autoritäre Erziehung und das Leid vieler Kinder und Jugendlicher in den deutschen Heimen der fünfziger und sechziger Jahre beschäftigt die Öffentlichkeit seit langem. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages befasste sich drei Jahre lang mit dem Thema und bedauerte das Unrecht und Leid, das Kindern und Jugendlichen in der Zeit zwischen 1949 und 1975 widerfahren ist.

 
 

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