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  Pilgerverbot: Hochwurden Darf Nur Allein Durch Den Wald

Der Standard
May 16, 2011

http://derstandard.at/1304552049677/Steirisches-Kleriker-Verbot-Pilgerverbot-Hochwuerden-darf-nur-allein-durch-den-Wald



Von Geistlichen gefuhrte Jugendgruppen durfen nicht mehr ohne Eltern durch einen steirischen Wald nach Mariazell wallfahren

Der Besitzer droht mit Anzeigen und kritisiert den Umgang mit Missbrauchsfallen.

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Graz - So manches Verbotsschild ziert bereits die heimischen Wanderwege. Mitunter folgt auf den Tritt in die Mountainbike-Pedale eine Anzeige, oder es wird der ubervolle Schwammerlkorb ein Fall fur die Exekutive. Doch besonders heikel wird es ab sofort in einem 120 Hektar gro?en Wald in der Obersteiermark. Dort herrscht namlich jetzt zwischen Flora und Fauna "Kleriker-Verbot". Und das ausgerechnet auf einem Pilgerweg nach Mariazell.

Nicht der Pfarrer an sich ist das Problem. Allein darf jeder Gottesmann durch den Wald von Sepp Rothwangl pilgern. Ein Sicherheitsproblem sieht der Waldbesitzer hingegen bei Kindergruppen, die von Geistlichen gefuhrt werden. Eine gelbe Warntafel mit der Aufschrift "Kinderschutzgebiet", montiert neben dem offiziellen Wegweiser nach Mariazell, spricht eine deutliche Sprache. Dazu noch eine Zusatztafel: Das Betreten dieses Grundstucks ist Priestern, Ordenspersonal oder anderem Kirchenpersonal gemeinsam mit unbeaufsichtigten Kindern ohne Beisein von deren Eltern, Vormunden oder Bevollmachtigten verboten. Zuwiderhandlungen werden ausnahmslos angezeigt.

Der Wallfahrtsweg fuhrt gut 1,5 Kilometer uber das private Grundstuck und geht von Kindberg uber das Troiseck oder von Mitterdorf uber den Hundskopf bzw. von Wartberg durch den Scheibsgraben zum Pretalsattel. Und von dort uber die Rothsohl nach Mariazell. Tausende Wallfahrer wahlen jahrlich diese Route.

"Zeichen setzen"

"Damit habe ich kein Problem. Ich will mit meinem Verbot vielmehr ein Zeichen setzen. Der katholischen Kirche gelingt es nicht, die Missbrauchstater aus den eigenen Reihen zu entfernen", erklart Rothwangl im Standard- Gesprach. Kontrollieren will der Steirer die Einhaltung seines Verbotes mittels Videouberwachung. Rothwangl: "Moglich ist auch der Einsatz einer Security."

Er selbst sei "Betroffener" und wisse daher, welche Auswirkungen sexuelle Misshandlung und Missbrauch durch Vertuschung haben. Rechtlich sieht Rothwangl sein Verbot gedeckt und beruft sich auf das Forstgesetz. Laut Paragraf 33 gilt die Wegefreiheit im Wald. Das hei?t, jedermann darf den Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten, gehen, wandern, laufen. Kommerzielle Veranstaltungen bedurfen aber der Zustimmung durch den Grundeigentumer. Und darunter fallt fur Sepp Rothwangl auch eine organisierte Pilgerfahrt durch steirisches Geholz.

Diozese Graz-Seckau: "Rechtlich und moralisch nicht haltbar"

Georg Zohrer, Leiter der Abteilung Land- und Forstwirtschaft beim Land Steiermark, widerspricht: "Die Waldbetretungsverbote des Forstgesetzes greifen hier nicht. Der Pilgerweg ist offentlich ausgeschildert als Wanderweg - und damit von jedermann und jeder Gruppe benutzbar, sofern nicht kommerzielle Zwecke dahinterstehen. Einschreiten kann der Besitzer nur, wenn der Herr Pfarrer den Weg verlasst."

Wenig Freude hat die Diozese Graz-Seckau. "Diese Art von Generalverdacht und -verurteilung ist weder rechtlich noch moralisch haltbar und strikt zuruckzuweisen. Wir vermuten billigen Aktionismus auf Kosten einer seriosen Auseinandersetzung mit der schwierigen, komplexen Thematik sexuellen Missbrauchs", sagt Bischofssprecher Georg Plank. (Markus Rohrhofer, DER STANDARD-Printausgabe, 17.5.2011)

 
 

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