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Keine Lockerung Des Beichtgeheimnisses Bei Kindsmissbrauch

Tages Woche
March 8, 2012

http://www.tageswoche.ch/de/2012_09/schweiz/405443/Keine-Lockerung-des-Beichtgeheimnisses-bei-Kindsmissbrauch.htm

Priester, denen sexuelle Ubergriffe auf Kinder gebeichtet werden, sollen die Tater nicht der Polizei melden mussen. Der Nationalrat hat es am Mittwoch abgelehnt, das Beichtgeheimnis fur solche Falle aufzuheben. Von sda

Ein Priester nimmt die Beichte ab: Das Beichtgeheimnis soll auch bei Kindsmissbrauch bleiben (Symbolbild) (Bild: Keystone)

Mit 121 zu 47 Stimmen bei 5 Enthaltungen lehnte er eine parlamentarische Initiative von Carlo Sommaruga (SP/GE) ab. Dieser forderte, Angriffe auf die sexuelle Freiheit Unmundiger nicht langer durch das Berufsgeheimnis von Geistlichen zu schutzen.

Die Mehrheit des Nationalrats erachtet es jedoch als problematisch, die Aufhbeung des Beichtgeheimnisses nur auf padophile Straftaten zu beschranken. Die Entbindung vom Berufsgeheimnis musste konsequenterweise auch fur andere Verbrechen - etwa Mord - gelten.

Kritisiert wurde auch, dass das Berufsgeheimnis nur fur Priester gelockert werden sollte. Es sei nicht verstandlich, dass Arzte in Fallen von Kindsmissbrauch weiterhin dem Beufsgeheimnis unterstellt sein sollten, Geistliche dagegen nicht.

Laut Carlo Sommaruga sollte die Aufhebung des Beichtgeheimnis nur auf sexuellen Missbrauch von Unmundigen beschrankt werden, weil diese Falle oft nicht entdeckt wurden, da die Opfer das Erlittene fur sich behielten. Im Gegensatz etwa zum Mord, wo eine Leiche die Ermittlungen der Polizei auslosten, gebe es fur die Gerichte keinen Hinweis auf eine Tat.

Dass das Berufsgeheimnis nur fur Geistliche aufgehoben werden sollte, begrundete Sommaruga mit den Vorkommnissen der letzten Jahrzehnte in der romisch-katholischen Kirche. Leider habe sich gezeigt, dass katholische Geistliche systematisch durch ihre Vorgesetzten geschutzt worden seien. Dieses "Schweigesystem" musse gebrochen werden.

 

 

 

 

 




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