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Sexueller Missbrauch in Der Moschee

By Harald Jung
Augsburger Allgemeine
March 22, 2012

http://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Sexueller-Missbrauch-in-der-Moschee-id19311921.html



„Falle von sexuellem Missbrauch gibt es nicht nur in der katholischen Kirche“, stellte Jugendschoffenrichter Martin Schilcher gestern fest. Auf der Anklagebank sa? ein 21-Jahriger Imam, der von seiner Glaubensgemeinschaft zur Leitung einer Moschee ausgebildet worden war.

Im Sommer vergangenen Jahres absolvierte der Mann aus dem Raum Bruchsal zunachst ein Praktikum in einer Augsburger Moschee und dann in Ingolstadt. Dort sollte er einen Ferienkurs in der Koranschule einer Moschee unterstutzen. Am 20. August missbrauchte er dabei zwei Mal einen seiner Schuler. Der erste Vorfall ereignete sich gegen die Mittagszeit, der zweite unmittelbar nach dem Abendgebet. Staatsanwaltin Bettina Grafe sprach gestern in ihrem Pladoyer von „ziemlich massiven sexuellen Handlungen“.

Gleich nach der Tat war der Mann festgenommen worden und sa? zwei Wochen in Untersuchungshaft. Dann kam er auf Kaution frei. Seine Glaubensgemeinschaft hat ebenfalls reagiert und jede weitere Zusammenarbeit ausgeschlossen. Seither absolviert er eine Ma?nahme der Agentur fur Arbeit. Nun will er einen Job im Einzelhandel finden.

Der Mann raumte die Tat schon damals gleich nach der Festnahme unumwunden ein. Er ersparte seinem Opfer damit jede weitere Befragung durch die Kriminalpolizei und auch den schweren Gang in den Zeugenstand. Das rechnete ihm das Schoffengericht beim Strafma? auch positiv an.

Unmittelbar nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft begab sich der Tater freiwillig in psychiatrische Behandlung. „Er glaubt, er ist in dieser Hinsicht krank, deshalb hat er sich selbst an einen Facharzt gewandt“, erklarte Rechtsanwaltin Derya Basal dem Gericht. Der Angeklagte gab sich voller Reue und Scham: „Es tut mir leid. Ich mache so was nie wieder“, beteuerte er in seinem letzten Wort vor der Urteilsberatung.

Das Gericht verhangte eine Jugendstrafe von eineinhalb Jahren und setzte sie zur Bewahrung auf drei Jahre aus. Die ersten beiden Jahre wird der 21-Jahrige der Aufsicht eines Bewahrungshelfers unterstellt. Weiter muss er 1000 Euro Bu?geld an den Kreisjugendring Eichstatt zahlen und seine Psychotherapie fortfuhren. Au?erdem untersagte ihm das Gericht kunftig jede berufliche oder ehrenamtliche Tatigkeit mit Jugendlichen.

 

 

 

 

 




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