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Kloster Stellt Glaubwurdigkeit Von Klager Infrage

voralberg
April 26, 2012

http://vorarlberg.orf.at/news/stories/2530488/

[with Video]

Im Prozess eines 58-Jahrigen gegen das Kloster Mehrerau am Landesgericht Feldkirch haben Rechtsvertreter des Klosters die Missbrauchsvorwurfe des ehemaligen Schulers angezweifelt. Die beiden Zivilprozesse wurden vertagt.

Im Video zu sehen: Bertram Grass (Anwalt Mehrerau), Anselm van der Linde (Abt Kloster Mehrerau); Beitrag von Stefan Krobath, Holger Weitze, Hans Hammer

Am Landesgericht Feldkirch wurden am Donnerstag gleich zwei Klagen gegen das Kloster Mehrerau verhandelt. Zwei ehemalige Internats-Zoglinge gehen zivilrechtlich gegen das Kloster vor, weil sie Schadenersatz fur jahrelange und schwere sexuelle Misshandlung verlangen. Beide Zivilprozesse wurden vertagt.

Ein ehemaliger 58 Jahre alter Schuler stand am Donnerstag zum zweiten Mal vor Gericht. Beim ersten Prozess und auch noch zu Beginn der Verhandlung am Donnerstag waren die Ubergriffe von beiden Seiten unbestritten.

Berufliche Laufbahn durch Missbrauch zerstort

Der 58-Jahrige wirft dem Kloster vor, dass er uber drei Jahre hinweg sexuell schwer misshandelt wurde. Er klagt das Kloster auf Schadenersatz und Verdienstentgang in Hohe von 200.000 Euro. Er gab an, durch den schweren sexuellen Missbrauch sei seine solide berufliche Laufbahn verhindert worden. Die Folgen seien so schwer, dass er mit 30 Jahren seinen Beruf aufgab und Jobs als Tellerwascher oder Taxifahrer angenommen habe. Jetzt arbeite er als Kunstler. Auch sein Privatleben sei vollig zerstort worden. In Beziehung zu Frauen, habe er diese nur noch als „Mullkubel fur seine Geilheit gesehen“.

Wogen im Gerichtssaal gingen hoch

Der Rechtsvertreter des Klosters Mehrerau sagte nach der Einvernahme des 58-Jahrigen, fur das Kloster sei nicht sicher, dass der Mann tatsachlich misshandelt wurde. Dessen Aussagen seien nicht glaubwurdig. Als der Rechtsvertreter dies zu Protokoll gab, gingen die Wogen im Verhandlungssaal hoch: Der Klager erhob sich mit wilden Gesten vom Stuhl und bedachte den Verteidiger des Klosters mit wenig schmeichelhaften Worten. Erst nach einiger Zeit konnte er von der Richterin und von seinem Rechtsvertreter wieder gema?igt werden.

Vernehmung des Paters konnte ausschlaggebend sein

Eine zentrale Rolle im Zweifel um die Missbrauchsvorwurfe konnten fruhere Ermittlungen gegen den damaligen Peiniger gespielt haben. Der des Missbrauchs beschuldigte Pater, der das Internat damals leitete, hat bei einer Befragung durch die Polizei namlich mehrere Namen von Schulern, die er missbraucht hat, genannt. Der Name des 58-jahrigen Klagers taucht da aber nicht auf.

Psychologisches Gutachten uber Klager wird erstellt

Nun sollen weitere Zeugen Klarheit bringen. Auch der angebliche Peiniger, der Pater des Klosters, soll zu Wort kommen. Dieser Umstand sorgte abermals fur Aufruhr im Verhandlungsaal. Abt Anselm van der Linde sagte namlich, er sei von diesem Pater gebeten worden, dass dessen Adresse nicht bekannt gegeben werde. Er sei namlich schwer depressiv und suizidgefahrdet. Au?erdem wird noch ein psychologisches Gutachten uber den 58-jahrigen Klager erstellt.

Zahlung als Teil einer Wiedergutmachung?

Abt Anselm van der Linde, der als Zeuge geladen war, sollte befragt werden, wozu genau dem ehemaligen Schuler 500 Euro gegeben wurden. Der Prior des Klosters sagte bei der ersten Verhandlung aus, das Geld sei ausschlie?lich zur Finanzierung des Zugtickets zur Klassnic-Kommission in Wien gewesen.

Im Hintergrund steht die Frage, ob die Zahlung als Teil einer Wiedergutmachung und damit als Schuldeingestandnis gesehen werden kann.

Zweites Verfahren gegen das Kloster

In einem zweiten Verfahren gegen das Kloster Mehrerau, das am Donnerstag aufgenommen wurde, klagt ein heute 45-Jahriger 135.000 Euro an Schmerzengeld und Verdienstentgang ein. Der Mann wurde seiner Schilderung zufolge vor den Osterferien 1982 vom selben Pater wie der 58-Jahrige massiv sexuell missbraucht. Der Pater war gegenuber den Schulern zwar offenbar immer wieder gewalttatig, von sexuellen Ubergriffen sei ihm aber damals nichts bekannt gewesen. „Lange Zeit dachte ich, ich ware der einzige“, sagte der 45-Jahrige vor Gericht.

Die Eltern des 45-Jahrigen hatten den damaligen Mehrerau-Abt Kassian Lauterer uber den sexuellen Missbrauch ihres Sohnes durch den Pater informiert. Daraufhin wurde dieser aus dem Schuldienst entfernt, als Priester suspendiert und versetzt. Im Gegenzug verzichteten die Eltern auf eine Anzeige gegen den Pater.

Fortsetzungstermine noch nicht bekannt

Im Mittelpunkt des Verhandlungsauftakts am Donnerstag stand die Frage der Verjahrung. Der Anwalt des Klagers, Sanjay Doshi, ist der Ansicht, dass die Klage noch rechtzeitig vor der 30-jahrigen absoluten Verjahrungsfrist eingebracht wurde. Fur die Fortsetzung des Prozesses werden zahlreiche Zeugen geladen, darunter Alt-Abt Lauterer. In beiden Fallen wurden noch keine Fortsetzungstermine genannt.

 

 

 

 

 




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