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Irlands Justizminister: Priester Mussen Beichtgeheimnis Verletzen

kath.net
May 2, 2012

http://www.kath.net/detail.php?id=36356

Gesetzesvorschlag: Funf Jahre Haft fur alle, die Informationen uber Kindesmissbrauch – und seien sie aus der Beichte – nicht der Polizei weiterleiten

Dublin (kath.net/LifeSiteNews.com) Der irische Justizminister Alan Shatter hat einen Gesetzesentwurf eingebracht, der beinhaltet, Priester mit einer funfjahrigen Gefangnisstrafe zu belegen, wenn sie zu Fallen von sexuellem Kindesmissbrauch, von denen sie in der Beichte erfahren, nicht vor der Polizei aussagen.

Das Gesetz wurde fur alle Personen gelten, die der Polizei eine Information uber sexuellen Kindesmissbrauch nicht mitteilen. Irlands Ministerin fur Kinder- und Jugendangelegenheiten, Frances Fitzgerald, bestatigte, dass das Gesetz ohne Ausnahme fur alle gelten wurde. Argumentiert wird mit dem Kindeswohl. Shatter und Fitzgerald gehoren der mitte-rechts-gerichteten Regierungspartei Fine Gael an.

„Irland kann Gesetze einfuhren, wie es will, aber es muss wissen, dass die Kirche sich nie beugen wird, wenn Beichtvater gezwungen werden, zivile Autoritaten zu informieren“, sagte Erzbischof Gianfranco Girotti, Regent der Apostolischen Ponitentiarie, bereits vergangenen Sommer, als erste Plane zu diesem Gesetz auftauchten.

Kardinal Sean Brady, Primas von Irland, hat den aktuellen Vorschlag der Regierung scharf verurteilt; er gefahrde auch die Basis einer freien Gesellschaft. „Die Unverletzlichkeit des Beichtgeheimnisses ist so grundlegend fur das Wesen des Sakramentes, dass jeder Vorschlag, der die Unverletzlichkeit untergrabt, ein Angriff auf das Recht jedes Katholiken auf Religions- und Gewissensfreiheit ist”, sagte Brady vor einer Pilgergruppe. Eine offizielle Mitteilung der Bischofe gibt es noch nicht.

Der Publizist David Quinn kritisierte das Gesetz und wies darauf hin, dass es keinen guten Effekt hatte: Wenn ein Tater wisse, dass der Priester zur Polizei gehen wurde, wurde er nicht beichten gehen, und dann sei es noch unwahrscheinlicher, dass er mit jemandem spreche, der ihn uberzeugen konne, einen guten nachsten Schritt zu tun.

Nach dem Kirchenrecht wird ein Priester, der das Beichtgeheimnis verletzt, exkommuniziert. Wenn ein Priester in der Beichte von einem Verbrechen hort, wird er versuchen, den Beichtenden dazu zu bewegen, sich der Polizei zu stellen.

 

 

 

 

 




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