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Italiens Bischofe Veroffentlichen Missbrauchs-leitlinien

kathweb
May 22, 2012

http://www.kathweb.at/site/nachrichten/database/47039.html

Sexueller Missbrauch durch katholische Geistliche muss von den Bischofen Italiens nicht automatisch gegenuber den staatlichen Strafverfolgungsbehorden angezeigt werden: Die Bischofe seien jedoch verpflichtet mit den staatlichen Behorden zusammenzuarbeiten, hei?t es in den Leitlinien fur den Umgang mit sexuellem Missbrauch, die am Dienstag von der Italienischen Bischofskonferenz (CEI) in Rom vorgestellt wurden. Ein Bischof sei keine staatliche Amtsperson. Rechtlich sei er daher nicht verpflichtet, Informationen an staatliche Justizbehorden weiterzuleiten, hei?t es in dem 24-seitigen Dokument.

Priester, die Minderjahrige sexuell missbraucht haben, sollen nach den Worten von CEI-Generalsekretar Bischof Mariano Crociata unverzuglich aus der Seelsorge entfernt werden. Ein solcher Geistlicher werde nicht wieder in die ordentliche Seelsorge zuruckkehren und in keiner Weise mehr Kontakt mit Minderjahrigen bekommen, sagte Crociata.

Die Veroffentlichung der Leitlinien erfolgte wenige Tage vor Ablauf der einjahrigen Frist, die die vatikanische Glaubenskongregation den Bischofskonferenzen der Weltkirche im vergangen Mai zur Erarbeitung eines solchen Regelwerks gesetzt hatte. Die italienischen Bischofe sind seit Montag in Rom zu ihrer Fruhjahrsvollversammlung zusammengekommen.

Die italienischen Vorgaben sind in der Frage der Anzeigepflicht denen der Osterreichischen Bischofskonferenz ahnlich, wobei die osterreichische Regelung praziser und scharfer formuliert ist. Wortlich hei?t es in der osterreichischen Regelung: "Gegebenenfalls wird der Sachverhalt zur Anzeige gebracht, nachdem das Opfer vorab daruber informiert wurde. Dafur sind in Absprache mit dem Diozesanbischof bzw. Ordensoberen die diozesane Kommission oder ein von ihr beauftragter Rechtsvertreter zustandig. Wichtig fur eine korrekte Vorgangsweise ist die Bundelung aller fallbezogenen Informationen, die uber die diozesane Ombudsstelle an die diozesane Kommission geleitet werden. Ebenso sollen in akuten Fallen der Krisenstab und der Diozesanbischof informiert werden."

 

 

 

 

 




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