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Kein Strafverfahren Gegen Overbeck

Humanistischer Pressedienst
July 6, 2012

http://hpd.de/node/13706

Franz-Josef Overbeck in Lourdes. Bild: Screenshot / YouTube

Gegen den katholischen Soldatenbischof Franz-Josef Overbeck wird es keine Anklage geben. Im Mai hatte der Bischof zwar wahrend einer spater auch uber das Internet ubertragenen Rede erklart, dass es ohne Religion und religiose Praxis kein Menschsein gebe. Die Justiz sieht deshalb aber keinen Handlungsbedarf.

Insgesamt vier Strafanzeigen wurden nach dem Bekanntwerden der Rede des Bischofs erstattet. Die scharfe Kritik an der auch im Netz veroffentlichten Rede des Bischofs hat sich nicht nur daran entzundet, dass er das „Menschsein“ denjenigen absprach, die ohne Religion und religiose Praxis leben. Auch weitere Au?erungen des einflussreichen Geistlichen stie?en auf Emporung und teils gro?es Entsetzen.

Der Bischof sagte ferner, „dass es kein rechtes Denken vom Menschen gibt ohne Gott“ und warnte die Bundeswehrangehorigen vor „katastrophalen Folgen“ bei einem Ruckgang der konfessionellen und religiosen Bindung der Gesellschaft. „Diese Offiziere machen mir Angst“, meinte einer der Anzeigensteller im hpd-Interview zum Applaus der Anwesenden.

Wie die fur den Fall zustandige Staatsanwaltschaft in Essen nun mitgeteilt hat, haben die Ermittlungen gegen den Bischof des Ruhrbistums aus „tatsachlichen und rechtlichen Grunden keinen genugenden Anlass zur Erhebung der offentlichen Klage geboten“. Die Anzeigen fu?ten auf Vorwurfen der Volksverhetzung, die nach Paragraph 130 des deutschen Strafgesetzbuches sanktioniert wird.

In der Begrundung wurde darauf verwiesen, dass eine Anwendung des deutschen Strafrechts in diesem Fall nur dann in Betracht kame, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht sei. Die Rede des Bischofs wurde im franzosischen Lourdes gehalten: „Hier erscheint schon fraglich, ob derartige Au?erungen nach dem franzosischen Strafrecht mit Strafe bedroht sind.“

Aber auch unabhangig davon seien die Ausfuhrungen keine Volksverhetzung. Zwar lage nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Angriff auf die Menschenwurde dann vor, „wenn der angegriffenen Person ihr Lebensrecht als gleichwertige Personlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen und sie als unterwertiges Wesen behandelt wird“.

Die Essener Staatsanwaltschaft konnte das jedoch nicht in erkennen, denn „ein solcher Angriff auf die Menschenwurde lasst sich den Au?erungen des Beschuldigten aber gerade nicht entnehmen“.

Schlie?lich sei die Rede in Lourdes „vor einem uberschaubaren Kreis von Zuhorern“ gehalten worden und somit nicht geeignet, den offentlichen Frieden zu storen. Die Rede wurde anschlie?end zwar auch im Internet verbreitet. Die Essener Staatsanwaltschaft verwies hier jedoch darauf, dass die Verbreitung auf YouTube widerrechtlich erfolgt sei, weshalb dem Militarbischof ein entsprechender Vorwurf nicht gemacht werden konne.

Jedenfalls ist die Rede des Militarbischofs immer noch auf YouTube abrufbar. Schon mehr als 2.000 Menschen haben sie bisher gesehen. Die angebliche „Widerrechtlichkeit“ der Verbreitung im Netz scheint den Bischof also nicht allzu sehr zu storen, denn der mit dem Video verlinkte Blog zur Soldatenwallfahrt 2012 in Lourdes weist ein Impressum aus. Schachmatt, Atheisten?

 

 

 

 

 




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