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Priester Aus Klerikerstand Entlassen

Bistum Trier
July 12, 2012

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Trier – Der Trierer Bischof Dr. Stephan Ackermann hat am 10. Juli einen Ruhestandsgeistlichen des Bistums Trier aus dem Klerikerstand entlassen. Der Priester hatte in der Zeit zwischen 1966 und 1980 funf minderjahrige Jungen sexuell missbraucht, in zwei Fallen auch uber einen langeren Zeitraum. Die Entlassung aus dem Klerikerstand ist das hochste Strafma?, das das Kirchenrecht vorsieht. Der Priester verliert damit samtliche Rechte, die mit seinem Priesteramt verbunden sind. Es ist das erste Mal in der jungsten Geschichte des Bistums Trier, dass diese Strafe gegen einen Priester ausgesprochen wird, der sich des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen schuldig gemacht hat. Der Priester hatte schon bisher keinerlei seelsorglichen Auftrag mehr.

Das Bistum Trier hatte im Fruhjahr 2010 durch Opfer von den Vorwurfen erfahren. Entsprechend der Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz wurde den Anschuldigungen nachgegangen und eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet. Nach deren Abschluss wurde die Glaubenskongregation in Rom uber die Ergebnisse informiert. Die Glaubenskongregation hat daraufhin die Unterlagen gepruft und den Fall an das Bistum Trier zuruckverwiesen mit der Ma?gabe, ein so genanntes au?ergerichtliches Strafverfahren auf dem Verwaltungsweg durchzufuhren, wie es in can. 1720 des kirchlichen Gesetzbuchs beschrieben ist. Nach Abschluss dieses Verfahrens hat der Bischof von Trier der Glaubenskongregation vorgeschlagen, den Priester aus dem Klerikerstand zu entlassen. Die Glaubenskongregation hat nach Prufung der Unterlagen des Strafverfahrens dieser Entscheidung des Bischofs von Trier zugestimmt und diesen zugleich beauftragt, das Entlassungsdekret auszufertigen. Gegen diese Entscheidung kann der Priester innerhalb einer Frist von 60 Tagen Rekurs bei der Glaubenskongregation einlegen. Ein solcher Rekurs hatte gema? can. 1353 aufschiebende Wirkung.

Bischof Ackermann hat die Opfer des Priesters uber diese Entscheidung informiert. In einem Schreiben an die Opfer bringt der Bischof sein Bedauern fur das Leid zum Ausdruck, das die Opfer durch den Priester erfahren mussten. Zugleich bittet der Bischof die Opfer um Entschuldigung „fur das, was ein Priester unseres Bistums getan hat, wohl wissend, dass damit nicht ungeschehen gemacht werden kann, was Ihnen widerfahren ist.“

Insgesamt sind im Bistum Trier seit Februar 2010 16 kirchenrechtliche Voruntersuchungen eingeleitet worden. Es ist das erste Verfahren, das auf diese Weise zum Abschluss gekommen ist.

 

 

 

 

 




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