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Verdacht Gegen Ex-dechant Leist Angeblich Erhartet

Saarbrucker Zeitung
August 14, 2012

http://www.saarbruecker-zeitung.de/sz-berichte/saarland/Verdacht-gegen-Ex-Dechant-Leist-angeblich-erhaertet;art2814,4401265#.UCsxa6PYKYu

Saarbrucken. Der ehemalige Volklinger Dechant Klaus Leist gerat in der Affare um Drohbriefe an den fruheren Kollerbacher Pfarrer Guido Johannes Ittmann immer starker unter Druck. Ittmann teilte in einem offenen Brief mit, dass Polizei und Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen gegen Leist dessen Fingerabdrucke an einigen Drohbriefen gefunden hatten (Veroffentlicht am 14.08.2012)

Saarbrucken. Der ehemalige Volklinger Dechant Klaus Leist gerat in der Affare um Drohbriefe an den fruheren Kollerbacher Pfarrer Guido Johannes Ittmann immer starker unter Druck. Ittmann teilte in einem offenen Brief mit, dass Polizei und Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen gegen Leist dessen Fingerabdrucke an einigen Drohbriefen gefunden hatten. Leist wird verdachtigt, in seiner Zeit als Dechant Ende 2010 und Anfang 2011 anonyme Drohbriefe an Ittmann verfasst zu haben, der damals Pfarrer der Herz-Jesu-Gemeinde war. Ittmann hatte im Mai 2010 Anzeige erstattet, nachdem er Hinweise auf fruhere Missbrauchsfalle in seiner Gemeinde erhalten hatte. Leist bezeichnete die Missbrauchsvorwurfe seinerzeit als "Geruchte", die sich nicht erhartet hatten. Ittmann verlie? an Ostern 2011 nach einer Serie von Drohbriefen seine Gemeinde und begab sich in arztliche Behandlung. Leist ist derzeit Pfarrer in St. Wendel.

Die von Ittmann angezeigten Missbrauchsfalle sollen sich in der traditionalistisch-katholischen Kollerbacher Martinsgemeinde ereignet haben, die zur Herz-Jesu-Gemeinde gehort. Ein fruherer Priester der Martinsgemeinde soll sich Ende der 90er Jahre an einem Madchen vergangen haben. Ahnliche Vorwurfe gab es auch gegen einen Laien der Traditionalisten-Gemeinde. Das Opfer bestatigte nach der Anzeige die Vorwurfe sowie Ubergriffe eines weiteren Geistlichen auf ihren Bruder. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren aber wegen Verjahrung ein. nof

 

 

 

 

 




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