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Priester Muss Nach Missbrauch Vorerst in Fonds Zahlen

SWR
August 20, 2012

http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=10209120/7102jb/



Ein katholischer Priester im Ruhestand muss sich vorerst mit einer Kurzung seiner Bezuge um 20 Prozent wegen Missbrauchs von Minderjahrigen in den 1960er Jahren abfinden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart lehnte seinen Eilantrag gegen diese Entscheidung der Diozese Rottenburg-Stuttgart am Montag ab.

Die Diozese war Missbrauchsvorwurfen nachgegangen, hatte dem Priester einen Verweis erteilt und am 22. Juni 2011 verfugt, dass ein Funftel der Bezuge vom 1. August 2011 an fur drei Jahre an einen Fonds flie?en sollte. Diesen Verweis hielt sie fur zulassig, auch wenn die Taten selbst wegen Verjahrung nicht mehr kirchenstrafrechtlich verfolgt werden konnten.

Verbleibende Bezuge von 2.200 Euro

Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass die Kurzung eine "rein innerkirchliche Ma?nahme" sei. Auch wenn es hier um Zahlungen gehe, liege die Uberprufung nicht bei staatlichen Gerichten. Der Verweis und die Bu?e seien nach dem Codex des kanonischen Rechtes (CIC) erteilt worden. Dieser Codex gehore zu den Strafbestimmungen in der Kirche, die nur kirchenintern Wirkung haben konnten. "Auf die Rechtma?igkeit des Dekrets als rein innerkirchliche Ma?nahme komme es daher nicht an", hie? es in der Mitteilung des Gerichts.

Zudem sah das Gericht keine gro?e Eile. Bei verbleibenden gut 2.200 Euro monatlich konne es dem Antragsteller zugemutet werden, seinen Zahlungsanspruch in einem Hauptverfahren zu verfolgen und die Entscheidung abzuwarten. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom Juli hat der Priester Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Wurttemberg eingelegt

 

 

 

 

 




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