BishopAccountability.org

Die Grenzen Der Nächstenliebe

By Fabienne Hurst
The Spiegel
August 22, 2012

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/sexualmorde-geplante-freilassung-von-dutroux-komplizin-empoert-belgier-a-851310.html


Michelle Martin, Ex-Frau und Komplizin des belgischen Sexualmörders Marc Dutroux, wird vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen. Nonnen wollen sie in ihrem Kloster in einer wallonischen Kleinstadt aufnehmen. Belgische Bürger sind empört, Kirche und Staat eher weniger.

Hamburg - Das Klarissenkloster liegt in einer engen Gasse inmitten der wallonischen Kleinstadt Malonne bei Namur, berühmt für ihre idyllische Lage am Tor der südbelgischen Ardennen. Nur eine Straße entfernt liegen eine Grundschule und ein Kindergarten.

Dort soll Michelle Martin einziehen, Ex-Frau und Komplizin des Sexualstraftäters Marc Dutroux. Vor 16 Jahren wurde das Paar verurteilt. Ihm wurden Entführung, Gefangennahme und Vergewaltigung von sechs Mädchen und jungen Frauen sowie der Tod von vier Opfern zur Last gelegt. Während Dutroux lebenslänglich hinter Gittern bleiben wird, hatte ein Gericht im belgischen Mons Ende Juli die vorzeitige Freilassung seiner Ex-Frau verfügt. Sie kommt womöglich Ende August frei, rund 14 Jahre vor dem ursprünglichen Termin.

Nach belgischem Recht kann eine Haftstrafe nach einem Drittel der zu verbüßenden Zeit zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Bedingung zur endgültigen Gefängnisentlassung: ein Resozialisierungsplan. Nachdem Frankreich einen ersten Vorschlag abgelehnt hatte, die Dutroux-Komplizin in einem Kloster südlich von Paris aufzunehmen, haben die Klarissinnen von Malonne zugesagt.

Herber Schlag für die Opferfamilien

Christian Panier, der ehemalige Vorsitzende des erstinstanzlichen Gerichts in dem Fall, meint, dass die belgische Gesellschaft mit dieser Lösung zufrieden sein sollte. "Ich für meinen Teil finde es sehr rührend, dass diese alten Schwestern unter den aktuellen Bedingungen bereit sind, Frau Martin bei sich aufzunehmen", sagte der Ex-Richter am Tag des Gerichtsbeschlusses im belgischen Fernsehen.

Ein Aufschrei der Empörung ging durch Belgien. In sozialen Netzwerken riefen Tausende Nutzer zu Demonstrationen gegen die Ordensschwestern auf, am vergangenen Sonntag gingen in Brüssel rund 5000 Menschen auf die Straße. Verurteilte Kinderschänder dürften nicht vorzeitig aus der Haft entlassen werden, war auf ihren Spruchbändern zu lesen.

Der Anwalt der Opferfamilien, Georges Henri Beauthier, wirft der belgischen Justiz vor, die Rechte der Opfer nicht respektiert zu haben. Die Nebenkläger waren vor der Bewährungskammer gar nicht erst angehört worden, was mit dem belgischen Gesetz jedoch vereinbar ist. Doch Beauthier kämpft weiter. Ebenso wie Staatsanwalt Claude Michaux legte der Rechtsanwalt vor dem Kassationsgericht Berufung ein. "Wir hatten keinen Zugang zu den Akten, den Resozialisierungsplan bekamen wir nicht zu Gesicht", so der Vertreter der Familien. "Bei rechtzeitiger Akteneinsicht hätten wir das Gericht darauf hinweisen können, dass das Klarissinnenkloster nicht für eine Resozialisierung geeignet ist." Zur Begründung führt er das hohe Alter der Ordensschwestern und vor allem die Tatsache an, dass Michelle Martin kein Teil der religiösen Gemeinschaft sein, sondern in dem großen Gebäude über eine eigene Wohnung verfügen werde.

Die katholische Kirche geht zaghaft auf Distanz

Die Äbtissinnen begründen ihre Entscheidung mit christlicher Nächstenliebe. "Michelle Martin ist ein Mensch, der zum Guten wie zum Bösen fähig ist - so wie wir alle. Wir glauben daher, dass wir nicht leichtfertig handeln, wenn wir das Beste von ihr erwarten", heißt es in der schriftlichen Erklärung von Schwester Christine. Laut Angaben eines Sprechers der katholischen Kirche haben die Ordensschwestern seit Jahren persönlichen Kontakt zu der Inhaftierten, die im Gefängnis zum Katholizismus konvertierte.

Kaum sind die Vorwürfe etwas verklungen, die katholische Kirche in Belgien sei ein Zufluchtsort für Pädophile, erschüttert der Fall Martin die Gläubigen erneut. Der Vorsitzende der belgischen Bischofkonferenz, Erzbischof Leonard, kritisierte die elf Ordensschwestern, wenn auch verhalten. "Der Empfang, den die Schwestern womöglich Michelle Martin bereiten werden, kann für den Beschluss der Bischöfe, bei Kindesmissbrauch immer auf der Seite der Opfer und ihrer Familien zu stehen, nur schädlich sein", sagte er dem französischen Onlinemagazin "Rue89".

Von einer generellen Distanzierung der Kirche zu den Nonnen aus Malonne kann jedoch nicht die Rede sein. Pater Tommy Scholtès, Sprecher der belgischen Bischofskonferenz, verteidigte die Entscheidung der Schwestern: "Wir verstehen die emotionale Reaktion der belgischen Gesellschaft. Aber die Klarissinnen verstoßen gegen kein Recht: Weder gegen das des Staates noch gegen das der Kirche." Die Kirche habe viele verschiedene Aufgaben in Gefängnissen, etwa Messen und Seelsorge von Anstaltsgeistlichen für Inhaftierte.

Namur steht vor einer schier unlösbaren Aufgabe

Um ihr Image besorgt ist hingegen die Stadt Namur - und um die Ordnung in der zu ihr gehörenden Gemeinde Malonne. Bürgermeister Maxime Prévot beklagte sich in einem öffentlichen Brief, man habe ihn vor vollendete Tatsachen gestellt. Er habe aus dem Fernsehen von dem Vorhaben der Schwestern erfahren und müsse nun für die Konsequenzen geradestehen.

Schon wenige Stunden nach dem Gerichtsbeschluss Ende Juli quetschten sich Demonstranten durch die engen Straßen vor dem Kloster in Malonne, um gegen die Schwestern zu demonstrieren. Hinzu kamen Schaulustige und Journalisten, die mit ihren Kamerateams direkt vor dem Kloster drehten. "Aufgrund der vielen Demonstranten mussten Polizisten geholt werden, die eigentlich an anderer Stelle gebraucht wurden. Bislang belaufen sich die Kosten für die Sicherheitsmaßnahmen auf rund 42.000 Euro", sagte Benoît Demazy, Sprecher der Stadt Namur.

Die späteren Überwachungskosten würden nach ersten Berechnungen der örtlichen Polizei bei etwa 300.000 Euro im Monat liegen. Wer die Kosten für den Sondereinsatz trägt, muss jetzt entschieden werden. Bürgermeister Maxime Prévot hat das Justizministerium kontaktiert. Er will, dass nach der Ankunft der Mörderin auch Bundespolizisten eingesetzt werden.

Die belgische Politik hat mittlerweile reagiert: Justizministerin Annemie Turtelboom kündigte an, eine Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen, laut der die Bewährungsregelung in besonders schweren Fällen erst nach drei Vierteln der verbüßten Haftzeit greifen soll. Im Fall Martin-Dutroux kommt diese Änderung zu spät.

Am 28. August entscheidet der Kassationshof, das oberste belgische Gericht, ob eine Freilassung von Michelle Martin rechtmäßig ist. Dort wird rein formal geprüft, ob die Bewährungskammer in Mons korrekt zusammengesetzt war. Strafrechtsexperten bezweifeln, dass es zu einer Urteilsaufhebung kommt. Für den Fall, dass es bei dem Urteil bleibt, plant der Anwalt der Opferfamilien vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu ziehen.




.


Any original material on these pages is copyright © BishopAccountability.org 2004. Reproduce freely with attribution.