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Ex-Jugendbetreuer Räumt Alle Taten Ein

By Simon Ziegler
Mein Flotwedel
August 31, 2012

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Der frühere Jugendbetreuer der evangelischen Kirche Oldau-Ovelgönne muss wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen nicht ins Gefängnis. In buchstäblich letzter Minute legte er gestern ein Geständnis ab.

LÜNEBURG. Mit dürren Worten hat sich der Erzieher, der vom Celler Amtsgericht in erster Instanz wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und Missbrauchs von Schutzbefohlenen zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden war, gestern beim Opfer entschuldigt. Neben zwei Sätzen, in denen sich der Mann persönlich äußerte, erklärte sein Anwalt Ernst-Otto Nolte, dass der 30-Jährige die Taten einräume, die Verantwortung übernehme und für die Schäden eintrete.

Hätte er das schon zu Prozessbeginn im Februar in Celle gemacht, wären der Hauptzeugin und einer Reihe Jugendlicher intime und belastende Aussagen vor Gericht erspart geblieben. „Ein Geständnis in zweiter Instanz ist nicht so viel wert wie ein Geständnis in erster Instanz, es ist aber immer noch gewichtig", sagte der Vorsitzende Richter der Berufungskammer in der Urteilsbegründung. Zugleich betonte er die schwere Schuld des Angeklagten. Was dem Opfer geschehen sei, „ist in der Lage, die Entwicklung eines jungen Menschen gravierend zu beeinflussen". Das Gericht entschied sich dennoch zu einer vergleichsweise milden Strafe und verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre. Dem Täter wird zudem ein Bewährungshelfer an die Seite gestellt.

Nach zähen Verhandlungen verständigten sich Nebenklage und Verteidigung gestern zudem auf ein Vorgehen, um die juristische Aufarbeitung der Geschehnisse aus den Jahren 2008 und 2009 endgültig abzuschließen. Der Täter wird seinem Opfer 5000 Euro Schmerzensgeld in monatlichen 80-Euro-Raten bezahlen.

Oberstaatsanwalt Lars Janßen hatte zuvor von einem „Last-Minute-Geständnis" des Mannes gesprochen, der als Jugendbetreuer der Kirche ein sexuelles Verhältnis mit dem anfangs 13 Jahre alten Mädchen begonnen hatte, das sich in der Kirchenjugend engagierte. Für eine Bewährung spreche, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist, es sich um minderschwere Fälle handele und der Mann geständig sei. „Ich sehe nicht, was einer positiven Prognose widerspricht", führte Janßen aus.

Der Verteidiger des Angeklagten plädierte für eine Bewährungsstrafe von höchstens einem Jahr und neun Monaten. Beim Strafmaß sei auch der „soziale Schaden" zu bedenken, da sein Mandant, der von Hartz IV lebt, keine Arbeit mehr habe und sich beruflich vollständig neu orientieren müsse, sagte Nolte.

Opferanwalt Matthias Doehring betonte in seinem Plädoyer den späten Zeitpunkt des Geständnisses. Quasi ohne Gegenleistung erhalte der Mann eine Bewährungsstrafe. „Dieses Berufungsverfahren hat ein Geschmäckle. In meinem Rechtsverständnis haben Sie sich keine Bewährung verdient", sagte er an die Adresse des Täters.

Der Vater des Mädchens kritisierte, dass der Ex-Jugendbetreuer jetzt mit einer Bewährungsstrafe davonkommt. „Das Strafmaß finde ich nicht in Ordnung. Es war im Hinblick auf zehn neue Verhandlungstage aber wohl das Beste", sagte der Hambührener gegenüber der CZ. Kritik übte er auch an der Art und Weise, wie sich der Angeklagte bei seiner Tochter entschuldigte. Ohne aufzustehen und ohne sichtbares Engagement fand dieser nur wenige Worte. Das Geständnis habe daher einen faden Beigeschmack. Der Vater begrüßte gleichwohl das Ende des Verfahrens: „Wir sind sehr glücklich, dass das Ganze endlich vorbei ist."




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