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Funf Opfer Beim Bistum Bekannt

Frankfurter Rundschau
September 20, 2012

http://www.fr-online.de/rhein-main/bistum-limburg-fuenf-opfer-beim-bistum-bekannt,1472796,17344998.html

Ein sexueller Missbrauchs durch den ehemaligen Leiter des Kinderheimes sei nicht mehr beweisbar, weil der Hauptbeschuldigte nicht mehr lebt. So verteidigt sich das Bistum Limburg gegen die Vorwurfe. Foto: dpa

Das Bistum Limburg kennt funf Personen, die den Vorwurf erheben, vor Jahrzehnten im katholischen Kinderheim St. Vincenzstift in Rudesheim-Aulhausen sexuell missbraucht worden zu sein. Das teilte Bistumssprecher Martin Wind der Frankfurter Rundschau auf Anfrage mit. Diese Menschen hatten sich beim Missbrauchsbeauftragten des Bistums, Guido Amend, gemeldet.

Ob sie tatsachlich Opfer von Ubergriffen geworden seien, konne aber nicht „im Sinne eines zweifelsfreien Beweises der Vorwurfe“ aufgeklart werden, teilte Wind mit. Dieser Beweis konne „schon deswegen nicht erfolgen, weil der Hauptbeschuldigte, der ehemalige Leiter des Stiftes, Muller, seit 1970 nicht mehr am Leben“ sei.

In der Zeit des Stiftungsdirektors Rudolf Muller, der sich 1970 das Leben nahm, soll es sexuelle und andere gewaltsame Ubergriffe gegen Kinder gegeben haben. Mullers Nachfolger wurde der heutige Generalvikar des Bistums, Franz Kaspar. Er sagt, er habe in seiner Amtszeit in St. Vincenz bis 2006 nichts von Missbrauch erfahren. Erst als sich Betroffene in einer Anhorung des Landtags 2009 zu Wort meldeten, habe das Bistum davon gehort.

Der Grunen-Familienpolitiker Marcus Bocklet erinnerte das Bistum an seine Zusage, dass es den Schutz der Institution nicht vor die Interessen von Opfern stellen durfe. Die Kirchenspitze musse den Verdacht fruherer Opfer aufklaren, wonach Kaspar schon vor 2006 von Missbrauchsvorwurfen erfahren und nichts unternommen habe. Hinweise habe es etwa durch eine Unterschriftenaktion, durch Mullers Suizid und durch den Rechtsstreit um eine Buchveroffentlichung gegeben.

Das Bistum teilte der FR mit, dass die Kirche materielle Hilfe an drei Menschen ausgezahlt habe, die sich als Betroffene aus dem Heim gemeldet und um Hilfeleistung gebeten hatten. Sie hatten Summen zwischen 3000 und 13000 Euro erhalten. Dies sei aber ausdrucklich keine Anerkennung einer Schuld und „keine Entschadigung im Rechtssinne“, fugte Wind hinzu. Man orientiere sich an Richtlinien der Deutschen Bischofskonferenz, wonach Hilfen anzubieten seien, wenn Missbrauchsvorwurfe plausibel vorgetragen wurden. Ein Betroffener habe auf eine finanzielle Leistung verzichtet, eine weitere Person habe den Wunsch geau?ert, „das Erlebte nicht aufzuarbeiten“.

Bei der Frankfurter Rundschau meldete sich nach der jungsten Berichterstattung ein 63-Jahriger, der angab, ebenfalls in den 60er Jahren in dem Heim misshandelt worden zu sein. Er konne alle Vorwurfe bestatigen, etwa uber sexuellen Missbrauch in der Beichtsituation. Eine Beschwerde bei der Kirche habe er nach seinen Erfahrungen als Heimkind nie in Erwagung gezogen. „Wenn wir uns beschwert haben, haben wir auf die Backen gekriegt“, sagte der Mann. Er sei ebenso wie andere Zoglinge aus Rudesheim in ein anderes Heim gebracht worden, nach seinem Eindruck, „damit wir das Maul halten“.

 

 

 

 

 




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