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Streit Um Kirchenaustritt Bald Vor Bundesverwaltungsgericht

Domradio
September 23, 2012

http://www.domradio.de/news/artikel_83670.html

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird sich am 26. September mit der Moglichkeit eines teilweisen Austritts aus der katholischen Kirche befassen. Der emeritierte Freiburger Kirchenrechtler Hartmut Zapp hatte 2007 seinen Austritt aus der katholischen Kirche „als Korperschaft offentlichen Rechts“ erklart und keine Kirchensteuern mehr gezahlt. Gleichzeitig betonte er jedoch, er verstehe sich weiterhin als glaubiges Mitglied der Kirche. Dies will die katholische Kirche nicht akzeptieren. Im Hintergrund des seit 2007 anhangigen Rechtstreits steht Zapps Kritik an der Verwaltungspraxis von Kirchensteuererhebung und Kirchenaustritt in Deutschland. Er argumentiert, die deutschen Bischofe ignorierten weltkirchliche Regelungen. Der Vatikan habe 2006 klargestellt, dass ein vor staatlicher Stelle erklarter Austritt nicht fur eine Exkommunikation, also die Aberkennung aller kirchlichen Rechte, ausreiche. Dies sehen die deutschen Bischofe anders. Mittlerweile gibt es bundesweit mindestens zwei weitere Streitfalle um einen teilweisen Kirchenaustritt. Zapp hatte mit seiner Klage in erster Instanz Recht erhalten. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Wurttemberg entschied dann aber im Sinn der Kirche und stellte im Mai 2010 fest, dass ein teilweiser Kirchenaustritt unzulassig sei: Eine Austrittserklarung konne nicht auf den staatlichen Rechtskreis beschrankt werden. Ob es eine Kirchenmitgliedschaft ohne Kirchensteuerpflicht geben konne, sei „allein eine innerkirchliche Angelegenheit“, die aufgrund des Kirchenrechts entschieden werden musse, betonten die Richter. Wegen Nichtzulassung der Revision klagte Zapp daraufhin vor dem Bundesverwaltungsgericht, das ihm im vergangenen Jahr in dieser Frage Recht gab.

 

 

 

 

 




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