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Relikt Aus Weimarer Zeiten

Kolner Stadt-Unzeiger
September 27, 2012

http://www.ksta.de/politik/kirchensteuer-relikt-aus-weimarer-zeiten,15187246,19076434.html

Die Kirchensteuer in Deutschland betragt in der Regel neun Prozent der Lohn- und Einkommensteuer und wird uber das staatliche Finanzamt eingezogen. Die katholische Kirche strich 2011 fast funf Milliarden Euro Steuern ein.

In Deutschland ist die Kirchensteuer eine gesetzlich festgelegte Abgabe der Kirchenmitglieder. Rechtliche Grundlage bilden die in das Grundgesetz ubernommenen staatskirchenrechtlichen Artikel der Weimarer Verfassung.

Die Kirchensteuer betragt in der Regel neun Prozent der Lohn- und Einkommensteuer, in Baden-Wurttemberg und Bayern sind es acht Prozent. Sie wird uber das staatliche Finanzamt eingezogen und an die Kirchen weitergegeben. Der Staat erhalt fur diesen Dienst etwa drei Prozent des Steuereinkommens.

Letztlich zahlt nur knapp ein Drittel der rund 25 Millionen Katholiken in Deutschland Kirchensteuer. Kinder und Jugendliche ohne eigenes Einkommen, alte Menschen mit geringer Rente und Arbeitslose zahlen keine Lohn- und Einkommenssteuer und daher auch keine Kirchensteuer.

Die Steuereinnahmen der beiden gro?en Kirchen in Deutschland waren im vergangenen Jahr deutlich angestiegen. Bei der katholischen Kirche kletterten sie auf den zweithochsten Stand seit der Wiedervereinigung und erreichten rund 4,918 Milliarden Euro. Das waren 2,6 Prozent mehr als 2010, als sich die Einnahmen auf 4,794 Milliarden Euro beliefen.

Bei der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) betrug der Zuwachs gegenuber 2010 rund 2,8 Prozent. Die evangelischen Gliedkirchen verzeichneten Einnahmen von 4,51 Milliarden Euro gegenuber 4,3 Milliarden Euro im Vorjahr.

 

 

 

 

 




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