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Bischof Ackermanns Jubiläumsfeier Mit Den Jubilaren Der Priesterweihe Von 1962 – Einwand Aus Opferperspektive

By Thomas Schnitzler
Missbit
October 10, 2012

http://missbrauch-im-bistum-trier.blogspot.de/2012/10/bischof-ackermanns-jubilaumsfeier-mit.html

Unter den genannten „rund 30" Weihejubilaren von 1962 befindet sich mindestens ein der Vertuschung sexuellen „Missbrauchs" bezichtigter Priester.

Die Jubiläumsberichte im Trierischen Volksfreund (9.10.2012) und auf der Homepage des Bistums (Bistumspressestelle 5.10.2012) verschweigen diesen und weitere prekäre Fakten. Erneut wurde die Perspektive der Opfer unterschlagen – eine kommentierungsbedürftige Auslassung: durch vorliegende Zeugen- u. Opferaussagen wurde das Bistum Trier wohlinformiert über die krassen Sexualvergehen namhaft gemachter „Täter" dieses und nachfolgender Weihejahrgänge der 1960er Jahre. In seiner Predigt zum Festtage aber würdigte Bischof Ackermann die Verdienste der Jubilare in höchsten Tönen, er sprach sogar von „ausgeprägten Persönlichkeiten".

Die Scheinheiligkeit dieser Inszenierung entlarven folgende Fakten: Unter den anwesenden Jubilaren befanden sich einige frühzeitig aus dem Priesterdienst-in Laienberufe, z.B: in den Schuldienst als Religionslehrer versetzte. Der unstete Berufsweg weiterer Jubilare – gehäufte Stellenwechsel von einer zur anderen Pfarrei, vorzeitige Entpflichtungen oder Auslandsversetzungen - gibt mindestens Anlass für den Verdacht, ob bei diesen Personalien nicht auch strafvereitelnden Stellenverschiebungen vorgenommen worden waren.

Bei dem Jubiläumsakt erwähnte Ackermann mit keinem Wort, dass es in diesem Weihejahrgang 1962 auch frühzeitige Laisierungsverfahrem gegeben hatte, also Priester, die aus Unwillen gegen das priesterliche Keuschheitsgebot oder nach Übertretungen desselben um ihre Versetzung in den Laienstand gebeten hatten. Die Annahme, dass sexuelle Übergriffe an Minderjährigen auf diese Weise vertuscht wurden, erhärtet ein ganz besonders krasser „Missbrauchsfall", mit dem sich Bischof Ackermann in seiner Rolle als Sonderbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz schon seit Frühjahr 2010 hatte befassen müssen.

Die Rede ist von A. Sch. (Jahrgang 1934), ebenfalls Absolvent des Weihejahrgangs 1962. Bei dem offensichtlichen Bemühen, dieses Extrembeispiel eines vom System gedeckten Täters und die institutionellen Mitschuld nicht publik werden zu lassen, erschöpfte sich die von Bischof Ackermann seit 2011 verantwortete „Anerkennung" allein auf Geldzahlen an mindestens 8 „Missbrauchsopfern" dieses Ex-Priesters. Dem Täter aber blieb das Schuldeingeständnis bis bis auf den heutigen Tag erspart. Er darf sich weiter auf seine angeblichen Gedächtnislücken berufen und in der benachbarten Bischofsstadt Mainz weiterhin sein geruhsames Dasein als pensionierter Lehrer genießen. Dabei hätte Bischof Ackermann den leugnenden Expriester durch Vorlage seiner alten Priesterpersonalakte zur Einsicht bringen können. Ackermann unterließ diesen Schritt, er hat ihn auch nicht in Erwägung gezogen, obwohl ihn 14 Opfer in einem gemeinsamen Schreiben darum gebeten hatten. Es gab gute Gründe für die Unterverschluss-Haltung dieser brisanten Personalakte. Sie enthält zum einen das protokolliierte Eingeständnis desselben Priesters für ein bereits auf der ersten Pfarrstelle (1962-65 Gerolstein) begangenes Sexualdelikt. Dieselbe Personalakte belegt zudem die unterlassene Einleitung einer Kirchenrechtsuntersuchung: Stattdessen versetzte die Bistumspersonalstelle den übergriffigen Kleriker auf zwei weitere Pfarrstellen (1966 Trier- Kürenz und 1968 Bettingen) und beförderte ihn schließlich zum Pastor. Als sich derselbe nach fortgesetzten Übergriffen 1973 – angeblich auf eigenen Wunsch – durch die Laisierung in den Laienstand versetzen ließ, um sich im Bistum Mainz als Religionslehrer zu bewerben, riskierte das Bistum Trier abermals durch fortgesetztes Vertuschen in fahrlässiger Weise weitere Sexualvergehen.-

Wie eigene Nachforschungen belegen, unterschlug der damalige Trierer Bistumsjustiziar Peter Israel (1911-1984) der Stellenprüfungsbehörde in Mainz die Priesterpersonalakte des Bewerbers mit samt dem erwähnten Geständnis. Da das Polizeiliche Führungszeugnis (wegen der unterlassenen Strafanzeige durch das Bistum ebenfalls) keine belastenden Einträge verzeichnete, hatte die Bewerbung des ehemaligen Priesters Erfolg: Der laisierte Ex-Priester des Weihejahrgangs 1962 unterrichtete anschließend 25 Jahre an Mainzer Schulen als Religionslehrer.




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