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Klassisches Beispiel Fur Die Versetzungspraxis Von "Einschlagig Vorbestraften" Priestern: Die Vorgesetzten Werden Nicht Informiert. Der Tater Landet - Mal Wieder - in Der Seelsorge Und Wird Erneut Auffallig

MissBiT
November 13, 2012

http://missbrauch-im-bistum-trier.blogspot.de/2012/11/klassisches-beispiel-fur-die.html

Als die katholische Kirche uber Missbrauchsskandale debattierte, wurde auch der Fall D. aufgedeckt. Die jetzt abgeurteilten Ubergriffe waren nicht die einzigen, die sich der Priester hatte zuschulden kommen lassen. Er war sozusagen zur "Bewahrung" nach einschlagigen Strafen im Bistum Fulda ins Erfurter Bistum versetzt worden.

Im Oktober 1997 war ihm auf dem Gebiet des Bistums Fulda ein Strafbefehl zugestellt worden. Darin wurde er des sexuellen Missbrauchs von zwei Kindern in zwei Fallen fur schuldig befunden, verwarnt und zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessatzen zu je 115 DM (insgesamt 13.800 DM) verurteilt. Au?erdem wurde er unter eine Bewahrungszeit von zwei Jahren gestellt.

Noch im gleichen Jahr wurde er von Fulda ins Bistum Erfurt beordert. Er verbrachte seine Bewahrungszeit in Thuringen. Nach deren Ablauf wurde er dann ausgerechnet im Gefangnis in Weimar, das auch als Jugendgefangnis diente, aber auch in katholischen Gemeinden als Seelsorger eingesetzt. Sein letzter unmittelbarer Dienstvorgesetzter, der Pfarrer von Weimar, der fur ihn ab 2003 zustandig war, wurde uber die einschlagigen Vorstrafen nicht informiert.

 

 

 

 

 




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