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Gericht Kippt Verjahrung Von Missbrauch

Kurier
January 23, 2013

http://kurier.at/chronik/oesterreich/vorarlberg-klosterinternat-mehrerau-gericht-kippt-verjaehrung-von-missbrauch/2.802.168

Eine kleine juristische Sensation kundigt sich in Vorarlberg an. Zwei ehemalige Schuler des Klosterinternats Mehrerau in Bregenz haben 2012 wegen sexuellen Missbrauchs durch einen Pater geklagt. Das Kloster hat sich damals auf Verjahrung berufen. Dies kommt fur das Landesgericht Feldkirch nicht infrage. „Das Gericht hat von der Moglichkeit Gebrauch gemacht, die Verjahrungseinrede in beiden Fallen nicht anzunehmen“, sagt Gerichtssprecher Reinhard Flatz.

Die beiden Falle sind ahnlich gelagert, aber doch von unterschiedlicher juristischer Tragweite. Ein ehemaliger Zogling, 58, gibt an, bereits 1968 im Vorarlberger Eliteinternat von Pater B. sexuell missbraucht worden zu sein. Der andere ehemalige Mehrerau-Schuler, 46, soll 1982 ebenfalls Opfer sexueller Ubergriffe durch denselben Pater geworden sein. Im Fall von 1968 liegt ein psychologisches Gutachten vor, dass der Missbrauchte durch die Traumatisierung erst jetzt uber die Vorfalle sprechen konne. Im anderen Fall waren die 30 Jahre Verjahrungsfrist im Zivilverfahren ohnehin nicht erreicht.

Im Landesgericht Feldkirch geht man davon aus, dass das Kloster erneut berufen wird. Dann waren das Oberlandesgericht Innsbruck (und spater der Oberste Gerichtshof in Wien) zustandig. Bestatigen die Instanzen die Feldkircher Entscheidung, konnte das Gericht prufen, was in Mehrerau wirklich vorgefallen ist.

Das Kloster war telefonisch nicht erreichbar.

 

 

 

 

 




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