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Neues Opferschutzgesetz – Mehr Rechte Fur Opfer Sexuellen Missbrauchs

The Anwalt
March 15, 2013

http://www.anwalt.de/rechtstipps/neues-opferschutzgesetz-mehr-rechte-fuer-opfer-sexuellen-missbrauchs_040660.html

Das neue Opferschutzgesetz erhoht unter anderem die Verjahrung fur Schadensersatz wegen sexueller Gewalt auf 30 Jahre.

Gerade fur Kinder und Jugendliche, die sexuell missbraucht wurden, sind Vernehmungen eine extreme Belastung. Durch sie mussen sie sich die korperlichen und seelischen Qualen immer wieder vor Augen fuhren. Aus diesem Grund war schon bisher die Verwertung von Bild- und Tonaufzeichnungen von Vernehmungen im Prozess bei nicht erwachsenen Opfern moglich. Nun ist das auch dann noch moglich, wenn sie inzwischen volljahrig geworden sind. Denn oft ist es so, dass die traumatischen Erlebnisse bis weit ins Erwachsenenalter hinein wirken. Zur Rechtssicherheit soll die Vernehmung dabei moglichst ein Richter durchfuhren. Insgesamt mussen au?erdem alle durch eine Tat verletzten Zeugen kunftig bei ihrer Vernehmung Gelegenheit haben, daruber zu reden, welche Auswirkungen die Tat auf ihr Leben hatte.

Eine zusatzliche Vernehmung soll auch die sofortige Anklage beim Landgericht ersparen, weil Opfern dadurch eine Instanz erspart wird. Immer wenn das Verfahren fur das Opfer voraussichtlich gravierende psychologische Folgen haben kann, muss die Staatsanwaltschaft Anklage beim Landgericht erheben. Schutzwurdige Interessen von Kindern und Jugendlichen, die als Zeugen auftreten, verpflichten die Staatsanwaltschaft zudem vorrangig die Anklage vor dem Jugendgericht zu erwagen. Schlie?lich mussen die dort tatigen Jugendrichter und Jugendstaatsanwalte uber besondere Erfahrungen im Umgang mit jungen Menschen verfugen. Auf diese Qualifikation ist kunftig noch starker zu achten.

Kostenloser Opferanwalt auch fur inzwischen volljahrige Missbrauchsopfer

Eine vergleichbare Erweiterung gibt es beim kostenlosen Anspruch auf anwaltlichen Beistand. Diesen Anspruch hatten minderjahriger Sexualopfer bereits bisher. Allerdings nur solange sie einen entsprechenden Antrag noch im minderjahrigen Alter gestellt haben. Nun steht ein kostenloser Opferanwalt auch dann noch einem Opfer zu, wenn ein Verfahren erst im Erwachsenenalter beginnt. Aufgrund des Rechts auf ein faires Verfahren muss einem nicht anwaltlich vertretenen Angeklagten in solchen Fallen kunftig aber auch ein Pflichtanwalt bestellt werden.

Fur alle ubrigen Opfer, die als Nebenklager auftreten, ist es nun immerhin moglich gegen einen abgelehnten Antrag auf Prozesskostenhilfe fur einen Opferanwalt Rechtsmittel einzulegen.

Mehr Informationsrechte uber Urlaub und Haftlockerungen des Taters

Bisher hatten Opfer auf Antrag das Recht, uber eine erstmalige Vollzugslockerung und einen Hafturlaub des Taters informiert zu werden. Nun konnen sie in bestimmten Fallen diese Informationen erneut erlangen, wenn ein Tater sich au?erhalb des Gefangnisses befindet oder sein dortiger Strafvollzug gelockert wird.

Schadensersatzanspruche verjahren nun erst nach 30 Jahren

Schadensersatz fur vorsatzliche Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung konnen alle davon Betroffenen nun bis zu 30 Jahre nach der Tat verlangen. Dies erweitert die derzeit geltende Verjahrungsfrist von drei Jahren erheblich. Dass diese Verjahrung bei jungen Opfern wie bisher erst beginnt, wenn sie 21 Jahre alt geworden sind, wird jedoch aufgehoben. Diese Anderung ist insgesamt zu begru?en. Denn Missbrauchsopfer brauchen in der Regel lange, bis sie den Mut haben, sich zu offenbaren. Insbesondere stehen sie noch lange unter dem Eindruck fruherer Macht- und Abhangigkeitsverhaltnisse.

Eine derart starke Anhebung der Verjahrungsfrist ist im Strafrecht leider nicht erfolgt. Die derzeit geltende Verjahrungsdauer von zehn Jahren fur den sexuellen Missbrauch von Kindern wurde nicht erhoht. Statt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ruht die strafrechtliche Verjahrung nun wenigstens bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs.

Die Anderungen durch das Opferschutzgesetz wirken sich unter anderem auf die Strafprozessordnung, das Burgerliche Gesetzbuch, das Gerichtsverfassungsgesetz und das Jugendgerichtsgesetz aus.

 

 

 

 

 




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