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Missbrauch Bei Den „domspatzen“ Unter Theobald Schrems

Regensburg-Digital
March 22, 2013

http://www.regensburg-digital.de/missbrauch-bei-den-domspatzen-unter-theobald-schrems/22032013/

Es war der 5. Marz 2010. Damals wandte sich die Diozese Regensburg erstmals an die Offentlichkeit, um die Medien uber sexuellen Missbrauch bei den Regensburger Domspatzen zu informieren. Bistumssprecher Clemens Neck prasentiere damals nur Jahrzehnte zuruckliegende Falle. Doch selbst diese wurden irrefuhrend und falsch dargestellt. Versuch einer Aufarbeitung.

Ein Tatort: Die Hauskapelle in der ehemaligen Domprabende.

Als die anschwellen Berichterstattung uber sexuellen Missbrauch im Marz 2010 auch Regensburg erreichte, war die Vorstandschaft der Regensburger „Domspatzen“ nicht vollig unvorbereitet. Noch bevor die erste Tageszeitung am 4. Marz 2010 sexuelle Ubergriffe beim „Aushangeschild der Diozese Regensburg“ thematisierte hatte, wurden in einem Rundschreiben Eltern, Schuler und Mitarbeiter uber das informiert, was da kommen konnte.

Man sei „besturzt daruber, dass derart beschamende Vorkommnisse an kirchlichen Einrichtungen geschahen“, so die Unterzeichner Domkapellmeister Roland Buchner, Gymnasiums-Direktor Berthold Wahl und Domvikar Rainer Schinko (Internatsdirektor).

Was war vorgefallen? Der Stiftungsvorstand habe, so der Rundbrief, „mittlerweile Kenntnis davon erlangt, dass sich ein ehemaliger Schuler … gegenuber der Presse als Missbrauchsopfer bekannt hat“. Uber einen „uns zugeleiteten Presseartikel aus den 50er Jahren“ sei zudem „ein konkreter Hinweis auf sexuellen Missbrauch bekannt geworden“. Man wolle „alle moglichen Falle aufklaren“ und bitte „alle, die Kenntnis von sexuellen Missbrauch … erlangt haben, oder womoglich selbst Opfer geworden sind“, sich zu melden, so das Rundschreiben.

Diozese ergreift die Flucht nach vorn

Der Zeitpunkt war denkbar ungunstig. Zwei Tage spater sollte ein „Tag der offenen Tur bei den Domspatzen“ stattfinden. Entsprechend war es auch fur die Pressestelle der Diozese unerlasslich, die Flucht nach vorne zu ergreifen. Man lud zur Pressekonferenz, bei der Bistumssprecher Clemens Neck zwei vor langer Zeit rechtskraftig verurteilte und langst verstorbene Geistliche als Tater prasentierte: Friedrich Zeitler und Georg Friedrich Zimmermann, Leiter und Direktor der Internate der Domgymnasiums in den 1950er Jahren.

Blickt man drei Jahre spater auf die damals recht turbulenten Ereignisse und ihre Vorgeschichten zuruck, offenbart sich eine abgrundtiefe Vertuschungsgeschichte, die weder mit der Verurteilung der beiden Tater noch mit der besagten Pressekonferenz endete.

Wie weit sexueller Missbrauch und seine Verschleierung in die Geschichte der „Domspatzen“ zuruckreichen, ist momentan kaum abzusehen. Die vorliegende Recherche will dazu beitragen, dass zumindest einige Ubergriffe aus der Zeit von Domkapellmeister Theobald Schrems sowie die daruber liegenden Schichten der Verschleierungen sichtbar und benannt werden.

Mediale Gegenoffensive serviert „Altfalle“ aus der Domprabende

Die Presseerklarung des Ordinariats vom 5. Marz 2010 ist uberschrieben mit „Recherchen und Meldungen uber Missbrauchsfalle und padagogische Ubergriffe im Bistum Regensburg in den Jahren 1958 bis 1973“. Drei Ziele werden darin formuliert: Gerechtigkeit und Hilfe fur die Opfer, rechtliche Verfolgung der Tater und Pravention weiterer Ubergriffe.

Auf der Pressekonferenz bot die „Diozesanbeauftragte fur sexuellen Missbrauch“ Dr. Brigit Bohm allen Geschadigten an, sich vertrauensvoll an sie zu wenden. Man wolle dazu beitragen, „Licht ins Dunkel der Tat zu bringen“ und helfen, „dass die Geschadigten ihre verletzte Wurde wiederfinden, indem Gerechtigkeit hergestellt wird“. Frau Bohm und der Arbeitsstab „sexueller Missbrauch“, der seit etwa zwei Jahren aus einem funfkopfigen Team besteht, konne psychologische Hilfe bieten.

Dem Ordinariat seien „zum jetzigen Zeitpunkt der Recherche“, so die Presseerklarung weiter, „Vorkommnisse bekannt geworden“, die Jahrzehnte zurucklagen. Von aktuellen Fallen hingegen wisse man nichts. Als Hauptattraktion der Pressekonferenz wurden neben drei anonymisierten Betroffenen die bereits erwahnten zwei wegen Missbrauchs verurteilten Geistlichen prasentiert.

Willkurliche Details, falsche Angaben

Obwohl die Strafverfahren zum Teil uber 50 Jahre zuruck liegen, werden den anwesenden Journalisten nur einige willkurliche Details, zum Teil aus dem o.g. „zugeleiteten Presseartikel“, mittgeteilt.

So war Georg Friedrich Zimmermann 1959 Internatsdirektor bei den „Domspatzen“, spater Diozesanmusikdirektor. Er wurde einer nicht naher bezeichneten Quelle zufolge 1971 wegen sexuellen Missbrauchs zu einer elfmonatigen Haftstrafe verurteilt und 1973 in den Ruhestand versetzt. Naheres, insbesondere die eigentlichen Umstande der Ubergriffe, sei unbekannt.

Der zweite verurteilte Straftater, Friedrich Zeitler, sei seit 1. September 1953 als Religionslehrer und Prafekt am Musikgymnasium Regensburg eingesetzt gewesen. Am 6. Mai 1958 sei Zeitler, so der Pressesprecher unter Berufung auf einen Zeitungsartikel der „Regensburger Woche“, „mit zweien seiner Schutzlinge bei unsittlichen Handlungen ertappt“ worden. Daraufhin habe ihn „Institutsleiter Theobald Schrems wegen dieser Vergehen“ aus dem Dienst entfernt. Fur das Strafma? gegen Zeitlers bezieht sich die Presseerklarung irrefuhrenderweise auf die „Aussagen befragter Mitbruder“ und gibt diese mit zwei Jahren Gefangnis prompt falsch an. Nach der Haftstrafe sei Zeitler in die Schweiz versetzt wurden, dort habe er als Hausgeistlicher in einem Schwesternkonvent mit angeschlossener Madchenschule gewirkt. In vierzehn Tagen wolle man einen ausfuhrlichen Bericht daruber vorlegen, hie? es am 5. Marz 2010.

Halbwegs geglucktes Ablenkungsmanover

Obwohl auf dieser Pressekonferenz nur „grundsatzlich bekannte Falle“ prasentiert wurden, verfehlte sie ihre Wirkung zunachst nicht. Zwei geistliche Internatsleiter bei den „Domspatzen“, die wegen unsittlicher Handlung an Schutzbefohlenen verurteilt worden waren: Damit konnte die Medienlandschaft eine Weile abgespeist werden. Weiterfuhrende Nachfragen von Journalisten, z.B. nach Ergebnissen des bereits vor Jahren aufgestockten Arbeitsstabs fur Praventionsarbeit, blieben dagegen unbeantwortet.

Ins Auge sticht weiterhin, dass die Verantwortlichen des Ordinariats damals zwar anlasslich der Anrufe von Betroffenen, die „in den letzten Wochen“ eingegangen seien, zur Konferenz geladen heben wollen, man aber dennoch keinerlei aktuelle Informationen vorweisen konnte oder wollte. Nur Altfalle. Offenbar wollte man mit der Pressekonferenz vornehmlich den Eindruck erzeugen, dass es bei den Domspatzen nur zwischen 1958 und 1973 sexuelle Ubergriffe gegeben habe. Weder vorher noch nachher. Nur verjahrte Falle und verstorbene Tater, uber die man scheinbar offen und ohne Zwang informierte.

Die stark besuchte Konferenz sei „ein Witz“ gewesen, erinnert sich ein damals anwesender Journalist.

Ubergriffige Priester aus dem Fokus der Medien

Das Hauptinteresse der Pressekonferenz War es offenbar, die Debatte um sexuellen Missbrauch bei den Domspatzen so weit wie moglich einzuschranken. Die Sorge um den Ruf des prominenten Musikgymnasiums seitens des Ordinariats traf indes auf das gesteigerte Interesse diverser Medien nach Schlagzeilen wie „Missbrauch bei den Domspatzen“. Oder anders gesagt: die uberaus gro?e Fallhohe der Domspatzen sorgt auch fur au?ergewohnliche Auflagezahlen. Dagegen: Ein wiederholt sexuell ubergriffiger Frater der „Barmherzigen Bruder“ in einem Oberpfalzer Heim fur Behinderte, der im Januar 2011 aufflog, traf keinesfalls auf ahnlich breites mediales Interesse.

Flucht nach vorn: Die “Missbrauchsbeauftragte” Dr. Birgit Bohm bei der Pressekonferenz im Marz 2010. Foto: Archiv

Diese geschickte Beschrankung der Pressekonferenz auf „Altfalle“ bedeutete andererseits aber auch eine nicht unwesentliche Entlastung des damaligen Bischofs Gerhard Ludwig Muller. Was ihm sehr gelegen gewesen sein durfte: Wegen seines Umgangs mit sexuellem Missbrauch durch Geistliche seit seinem Amtsantritt 2002 stand er ohnehin im Kreuzfeuer. Man denke nur an die sexuellen Ubergriffe jenes Pfarrers, die in Viechtach begannen und in Riekofen fortgefuhrt wurden.

Wittenbrink: „Jeder wusste es.“

Einen Tag nach der Pressekonferenz meldete sich der ehemalige Domspatzenschuler Franz Wittenbrink im SPIEGEL zu Wort. Er bekannte sich als Betroffener eines Gewaltsystems, der auch sexuelle Ubergriffe gegen andere Schuler mitbekommen hat. Wittenbrink identifizierte die Domprabende mit einem „ausgeklugelten System sadistischer Strafen mit sexueller Lust“ und sprach davon, dass ein geistlicher Internatsdirektor abends bei Rotwein mit Minderjahrigen masturbiert habe. Diese Vorgange seien nicht unbemerkt geblieben: „Jeder wusste es“. Tatsachlich?

Wenn dem so ware, wie erklart sich dann die relativ kleine Anzahl von ehemaligen Domspatzenschulern, die ihn darin bestatigen? Andererseits: Wenn die Schilderung Wittenbrinks nicht stimmig ware, wieso widerspricht ihm dann niemand? Aus Bequemlichkeit oder Angst? Ware es nicht eine unabwendbare Gewissenssache, zum Beispiel des derzeitigen Direktors des Musikgymnasiums Berthold Wahl, der 1962 – drei Jahre nach Wittenbrink – in die Domprabende kam, ausfuhrlich Stellung zu beziehen?

Keine Aufklarung, kein Widerspruch

Eine Anfrage bei Schulleiter Berthold Wahl nach eigenen Beobachtungen oder Erfahrungen von gewaltsamen Ubergriffen bei den „Domspatzen“ wollte er mit Verweis auf den privaten Charakter des Ganzen nicht beantworten. Nur so viel: Er sei gut drei?ig Jahre nach seinem „Abitur bei den Regensburger Domspatzen wieder gerne hierher zuruckgekehrt“ und verbinde mit seinen „Erfahrungen und Erlebnissen bei den Regensburger Domspatzen positive Erinnerungen“. Es bleibt der schale Geschmack zuruck, dass Berthold Wahl als „Zeitzeuge“ zur Erhellung der Sachlage einiges beitragen konnte, dies aber entgegen seines eigenen Aufrufs – wonach alle, die Kenntnis von Missbrauch erlangt haben, sich melden sollten – nicht tut.

Hinzu kommt, dass gewaltsame Ubergriffe nicht nur eine private Angelegenheit darstellen. So sind etwa Vergewaltigungen unter Schulern, wie sie z. B. ein Domschuler der 1990er Jahre im SPIEGEL schilderte, eventuell strafrechtlich gesehen noch nicht verjahrt. Es ist nicht bekannt, ob die Staatsanwaltschaft in dieser Sache (noch) ermittelt.

In der Woche nach der Pressekonferenz vom 5. Marz 2010 wurde die Schilderung eines weiteren Missbrauchsopfers konkreter. Mit Manfred van Hove sollte ein ehemaliger Sangerknabe den Mut aufbringen, in einer viel beachteten Talkshow seine systematische Vergewaltigung durch Friedrich Zeitler zu thematisieren.

Manfred van Hove: „Es liegt am System und nicht an ein paar Einzeltatern.“

In einer Livesendung bei Markus Lanz legte van Hove seine Geschichte offen. Er war 1954 als Zehnjahriger ins Regensburger Internat des Domspatzengymnasiums gekommen und wurde dort uber Jahre hinweg zweimal die Woche vom Internatsleiter Zeitler vergewaltigt. Nicht nur ihm sei es so ergangen, auch andere Sangerknaben, die fur Zeitler einen „regelrechten Harem“ gebildet hatten, seien missbraucht worden. Nachdem das Missbrauchssystem Zeitlers, der fur van Hove trotz allem eine Vaterfigur gewesen war, deren Wunschen man unbedingt Folge zu leisten hatte, aufgeflogen war, habe ihn seine Mutter ohne weitere Erklarungen von der Schule genommen.

Fur van Hove liegt die Ursache dieser sexuellen Ubergriffe im zolibataren System der katholischen Kirche begrundet . Die Erziehung von Kindern durch zolibatare Menschen konne seines Erachtens nicht gut gehen. Die derzeitige Aufklarungsarbeit der Kirche sei „reine Schauspielerei“ und Schadenbegrenzung, nur eine Verstarkung der staatlichen Aufsichtspflicht konne zu Veranderungen fuhren.

Zwischenbilanz: der Regensburger Eisberg

Im Marz 2011 prasentierte das Regensburger Ordinariat einer handverlesenen Gruppe von Journalisten einen „zusammenfassenden Arbeits-Bericht“ uber die „Falle sexuellen Missbrauchs im Bistum Regensburg zwischen 1945 und 2010“. Man habe die Personalakten von 2.315 Geistlichen, Diakonen, Religionslehrern und Referenten aus den letzten 65 Jahren nach gerichtsmassigen Vorgangen durchforstet. Zwar ist dem Bericht die Rede von andauernden Ermittlungen gegen drei Geistliche und von zehn (nicht naher genannten) strafrechtlich belangten Diozesan-Geistlichen bzw. ihren 78 minderjahrigen Opfern. Die ein Jahr zuvor prasentierten Vorfalle in den Domspatzeninternaten kamen darin aber nicht mehr (erkennbar) vor, diesbezugliche Nachfragen wurden abgewehrt.

Es ist offensichtlich: Man will sich nicht in die Karten schauen oder gar unabhangig kontrollieren lassen. Bei den 78 Einzelfallen aus dem Zwischenbericht des Ordinariats durfte es sich um die Spitze des beruchtigten Eisbergs handeln, zumal Vorfalle, die nicht juristisch verfolgt wurden, unbeachtet blieben.

Unklar bleibt auch, warum nur ein geringer Anteil der Personalakten untersucht wurde. Die Regensburger Diozese beschaftigt eigenen Angaben zufolge und gema? ihren restriktiven Arbeitsgesetzen aktuell mehr als 24.000 Menschen, davon etwa 3.000 in der „Katholischen Jugendfursorge“. Im Bistum Regensburg existieren unter anderem: vier Werkstatten mit mehr als 2.100 Betreuten, zwolf kirchliche Schulen, 400 Kindertageseinrichtungen, funf Berufsbildungseinrichtungen und Forderschulen mit 2.500 Betreuten. Hinzu kommen uber 1.500 Ordensleute aus 70 Ordensgemeinschaften.

Dass das Ordinariat nach 2010 zu Friedrich Zeitler kein Wort mehr verlieren mochte, wird mit Blick auf die zwischenzeitlich angeblich ausgewerteten Gerichtsakten etwas verstandlicher: „Strafsache gegen Zeitler, Friedrich, geb. 20.8.1918 in Mitterteich, wegen Unzucht mit Abhangigen und Unzucht zwischen Mannern in Regensburg u.a. 1958-1959“.

Dass Zeitler auch im Sinne des §175 („Unzucht zwischen Mannern“) – wahrscheinlich zusammen mit einer weiteren erwachsenen Person – verurteilt worden war, daruber lie? sich das Ordinariat bislang nicht aus. Nach Streichung von § 175 ist eine homosexuelle Beziehung strafrechtlich gesehen nicht mehr relevant, kirchenrechtlich hingegen schon. Vermutlich durften deswegen Details aus dem Zeitler-Prozess au?erhalb der Mauern des Ordinariats uberhaupt nicht bekannt werden.

Homosexuelle Beziehungen innerhalb des Klerus der katholischen Kirche, die fortwahrend an ihrer eigenen homophoben Sittenlehre scheitert, mussen offiziell stets aktiv verheimlicht oder vertuscht werden. Ein unaufrichtiger Selbstbetrug uber Jahrhunderte, der im nachfolgend dargestellten MZ-Artikel allerdings nicht thematisiert wurde.

MZ: „Internatsleiter mu? drei Jahre fur Verfehlungen bu?en“

Die Gro?e Strafkammer des Regensburger Landgerichts hatte am 16. April 1959 leichtes Spiel. Der Angeklagte Friedrich Zeitler war gestandig und die elf geladenen Zeugen schnell abgehandelt. Noch am gleichen Tag erging das Urteil: drei Jahre Haft, Aberkennung der burgerlichen Ehrenrechte fur vier Jahre. Ebenso so lange wurde es Zeitler verboten, mit unter 21jahrigen Menschen beruflich in Kontakt zu kommen. Der Tatbestand: „schwere sittliche Verfehlungen an noch jugendlichen Schulern“, wie die MZ vom Folgetag sich ausdruckte. Zeitler gestand, zwei seiner Schuler uber Jahre hinweg sexuell missbraucht zu haben.



Der MZ-Autor prasentierte Zeitlers Verteidigungsstrategie: Schon vor seiner Priesterweihe (1949) habe er Zweifel gehegt. Es sei „eine ungluckliche Fugung“ gewesen, „als er in ein Regensburger Knabeninternat berufen wurde.“ Als er „die Gefahr“ spurte, bat er mehrfach, aber ohne den wahren Grund nennen zu konnen, um Entlassung, fand aber kein Gehor und musste somit gehorsam im Dienst bleiben. „Die Versuchung“ sei jedoch immer starker geworden, „er rang mit sich, und fiel letzten Endes doch.“

Der zum Missbrauch ausgesuchte Schuler sei auf Auslandsreisen nach Lourdes und Paris sowie spater in die Wohnung Zeitlers mitgenommen worden. Ein anderer Schuler, der den ersten abloste, durfte mit nach Spanien, Osterreich und Paris fahren, „immer wieder kam es zu unzuchtigen Handlungen“. Geschenke und Begunstigungen im Schulbetrieb sollen die Jungen „geneigt“ gemacht haben, schreibt der MZ-Autor.

Der Name “Domspatzen” wird nicht genannt

Das Missbrauchssystem des Internatsleiters Zeitler flog auf, als ein dritter Schuler einschlagige Beobachtungen gemacht und diese zuhause erzahlt hatte. Als es daraufhin zu einer Anzeige kam, floh Zeitler zunachst ins Ausland und stellte sich erst nach Monaten der deutschen Justiz. „Das Internat war wohl am meisten uberrascht, als es von den Umtrieben horte. Die Schuld tragt Z. allein.“ Zeitler zeigte sich, so die MZ, willig zur verdienten Bu?e: „Ich werde mein Leben lang beten und bu?en.“ Zeitler habe, so der Staatsanwalt, „eine Anstalt von Weltruf aufs schwerste geschadigt“ und „das hohe Ideal des Priesterberufs ins Gegenteil umgewandelt.“

Das Schicksal der missbrauchten Jugendlichen war fur den Berichterstatter nur am Rande von Interesse. Mit plakativen Versuchungsszenarien und eindeutigen Entlastungsbemuhungen produzierte der MZ-Autor einerseits einen sundigen Tater und andererseits eine uberraschte Fuhrung des Internats. Der Name „Domspatzen“ wird hingegen nie genannt. Verdrangung beginnt beim Nichtbenennen. Dass die Offentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen war, erfuhr man, wie manche andere Details, nur in der „Regensburger Woche“.

Regensburger Woche: „Der gestrauchelte Internatsleiter“

In der „Regensburger Woche, Heimatblatt der fortschrittlich gesinnten Bevolkerung“ vom 17. April 1959 erfahrt der Leser, dass der Studienrat Zeitler „wegen fortgesetzter Unzucht mit Abhangigen angeklagt ist“. Bemerkenswerterweise nimmt der Autor der Wochenzeitung den Prozess zum Anlass, „aus den ermittelten Begleitumstanden Lehren zu ziehen.“

Zunachst wird jedoch davon berichtet, dass die erste Annaherung zwischen Zeitler und dem damals 13jahringen Opfer auf einer Romreise im Sommer 1954 geschah. Vorerst sei der Herr Studienrat, so der Bericht, nur „plantonisch“ mit dem Sangerknaben verkehrt, spater jedoch „veranla?te er den Schuler auch im Internat, seinen Wunschen dienstbar zu sein“. Im Jahre 1956 nahm Zeitler dann einen weiteren Jungen mit auf seine Missbrauchs-Reisen, so die „Woche“, wo ein dritter Schuler dann die erwahnten Beobachtungen machte und im Fruhjahr 1958 juristische Schritte ins Rollen brachte.

Anders als der Autor der MZ berichtet jener der „Regensburger Woche“ auch davon, dass es im Fall Z. „nicht an Vorwurfen gegenuber der ubergeordneten Anstaltsleitung gefehlt“ habe. Dennoch konne man daruber hinaus als Lehre aus dem Fall ziehen, dass die Schuler „schon bei den ersten Annaherungsversuchen des Studienrats sich zumindest an die Eltern“ hatten wenden sollen. Die Eltern hingegen hatten angesichts der gemeinsamen privaten Auslandsreisen des Studienrats und den Kindern Verdacht schopfen mussen. Au?erdem sollte generell verboten werden, „da? Schuler die privaten Raume der Lehrkrafte und Erzieher betreten“, was jedoch auch kontrolliert werden musse.

„Nicht der Morder, sondern der Ermordete ist schuldig!“

Dass die von Missbrauch betroffenen Schuler nach dem Auffliegen Zeitlers durch die Anstaltsleitung vom Internat gewiesen wurden, habe, so der Schluss des Woche-Berichts, nichts mit einer anstehenden Wiedergutmachung zu tun. „Diese padagogische Praxis erinnert gar zu sehr an das Prinzip: Nicht der Morder, sondern der Ermordete ist schuldig!“ Zumindest sind die missbrauchten Schuler ohne juristische Strafe („Unzucht“!) davon gekommen, sie galten als „verfuhrt“.

Dass Zeitler seine Opfer offenbar auch auf Konzertreisen des Domchors missbrauchte, thematisieren die Zeitungsberichte nicht. Im Sommer 1954 zum Beispiel sollten die „Domspatzen“ die Feierlichkeiten zur Heiligsprechung von Pius X. im Vatikan gestalten. In diesem Zusammenhang begab sich der Geistliche Friedrich Zeitler mit seinen Opfern auf jene Italienreise, wahrend der er „straucheln“ sollte.

Die vom Autor der „Woche“ ans Herz gelegten Lehren hat das Ordinariat allerdings nicht gezogen. Ansonsten hatte man Zeitler nicht im Oktober 1961 – also vor Ablauf des vierjahringen Berufsverbots aus dem Urteil vom April 1959 – und ohne Offenlegung seiner Verbrechen in die erwahnte Schweizer Madchenschule versetzt. Gemeint ist das Constantineum von Chur, wo Zeitler sich ubrigens bereits 1958 monatelang versteckt hielt und der Strafverfolgung entzog. Von dort sind nach Recherchen und Auskunft des Bistums Chur keine Ubergriffe uberliefert.

Propaganda des Ordinariats und Taterschutz in der „Domspatzenfamilie“

Allein aus der aufmerksamen Lekture der beiden Zeitungsartikel, die ihrerseits ein Verschleierungsinteresse der Presse zum Ausdruck bringen, ergeben sich vielerlei Widerspruche zu den Angaben, die das Ordinariat auf der Pressekonferenz vom Marz 2010 vortrug. Ins Auge sticht, dass Domkapellmeister Theobald Schrems, wie es das Ordinariat vorgibt und seither vielfach, zum Beispiel auch in WIKIPEDIA, wiedergekaut wird, nicht den Vergewaltiger Zeitler aus dem Internat entfernen hat lassen, sondern betroffene Schuler. Manfred van Hove bestatigte dieses Vorgehen in seinen Interviews. An solchen peinlich-selbstbetrugerischen Details wird deutlich, dass man dem Schutz der „Taterfamilie Domspatzen“ Vorrang einraumt gegenuber einer schonungslosen Selbstschau und einer vorbehaltlosen Unterstutzung aller Missbrauchsopfer.

Und dabei war es schon 1959 ein scheinheiliger Selbstbetrug, als die MZ schrieb, dass Schrems und die Internatsleitung vom sexuellen Missbrauch „am meisten uberrascht“ gewesen seien. Ein Schelm, wer hierbei an ehemalige Domschuler in der MZ-Redaktion denkt.

Doch sexueller Missbrauch in den Einrichtungen der „Domspatzen“ ist nicht erst am 6. Mai 1958 vom „Himmel“ gefallen bzw. aus der „Holle“ aufgestiegen. Das bezeugt eine aufmerksame Lekture von Schrems eigenen Schriften.

Ein Prafekt tritt einem Internatsschuler „sexuell zu nahe“ und Schrems appelliert an den Chorgeist

Funf Monate bevor das Bayerische Kultusministerium im Oktober 1948 die Genehmigung zur Errichtung eines Musikgymnasiums in Regensburg aussprach, war die beantragte Schullizenz urplotzlich stark gefahrdet. Sexuelle Ubergriffe im Etterzhausener Internat waren offentlich bekanntgeworden. „Allerhand Unruhe“ sei im Mai 1948 in die Harmonie unter der Erzieherschaft gekommen, schreibt der Ex-Domspatz Hans Niedermayer in einem 1993 erschienenem Aufsatz „Eine kritische Liebeserklarung in memoriam – Domkapellmeister Prof. Dr. Schrems … “ (in: Christel Erkes, 1993).

„Hinzu kam, da? gemunkelt wurde, ein (hochbegabter, ebenso geschatzter wie umstrittener) Prafekt sei einem Schuler sexuell zu nahe getreten.“ Eine gro?ere Anzahl von Schulern habe daraufhin das Internat bzw. die Domschule verlassen wollen. „Ein derartiger Aderla? an Studenten hatte zumindest die Weiterfuhrung des Musikgymnasiums gefahrdet, aber auch empfindliche Lucken in den allmahlichen heranwachsenden jungen Mannerchor geschlagen“. Schrems, so Niedermayer weiter, sei es jedoch gelungen, dies zu verhindern und mit all seinen Fahigkeiten der Uberredungskunst „Eltern und Schuler zu uberzeugen und an den Chorgeist im engsten Sinn des Wortes zu appellieren.“

Sakrosant bis heute: Domkapellmeister Theobald Schrems (hier um 1937). Foto: privat

Niedermayer verhehlt seine Prioritaten keinesfalls, mit dem betroffenen Schuler mag er sich nicht weiter aufhalten. Zweifellos geht es ihm anlasslich der „Unruhe“ vor der Lizenzvergabe nur darum, die Bedrohung fur den Chor auszumalen und das Krisenmanagement von Schrems zu ruhmen. Dass ein Prafekt einem Internatsschuler in sexueller Hinsicht uberhaupt nahetritt, erscheint in der aufschlussreichen „Liebeserklarung“ von Niedermayer als unproblematischer Normalzustand.

Schrems findet keinen Geistlichen als Ersatz

Auch im nicht veroffentlichten autobiografischen Ruckblick von Theobald Schrems aus dem Jahr 1960 kommt der von Niedermayer thematisierte sexuelle Ubergriff zur Sprache. Allerdings fuhlt sich der Domkapellmeister bezeichnenderweise in die Situation des Taters, Ambros Pfiffig, ein.

Pfiffig, „selbst hochbegabt in jeder Hinsicht und deshalb uberaus geschatzt und geehrt von allen“, habe „sich mit einem 16-jahrigen Jungen (verfehlt)“ und daraufhin „schleunigst uber die osterreichische Grenze in seine dortige Heimat fluchten (mussen)“. Wie fast immer, so Schrems im Anschluss daran sich selbst bemitleidend, habe er „keinen Geistlichen als Ersatz fur diese wichtige und verantwortungsvolle Stelle zum Seminarleiter und Jugenderzieher in Etterzhausen bekommen“ konnen und von daher selbst Hand anlegen mussen.

Schrems: Lob fur den verurteilten Vergewaltiger

Uber die zu erziehenden Internatsknaben, die in der Folgezeit den sexuellen Ubergriffen der Geistlichen Zeitler und Zimmermann nahezu schutzlos ausgesetzt waren, verliert Schrems kein Wort. Keinerlei Empathie. Zeitler hingegen, der seinerseits zum Zeitpunkt der Niederschrift (um 1960) bereits im Knast sa?, uberschuttet Schrems in seiner Schrift mit Anerkennung und Dankesworten.

Bemerkenswert erscheint noch, dass Ambros Pfiffig sich nach Kriegsende im Mai 1945 zunachst beim damaligen Pfarrer von Straubing Friedrich Schrems, dem Bruder von Theobald Schrems, als Geistlicher wirkte und von dort im Jahr 1946 zu den „Domspatzen“ nach Regensburg aufbrach.

Pfiffig als padophiler Jugendseelsorger

Die von Schrems einfuhlsam erwahnte Flucht des Herrn Pfiffig nach Osterreich entspricht nicht der Faktenlage. Vielmehr wurde der ubergriffige hochwurdige Herr vom Regensburger Generalvikar Josef Franz fur Mai bis Dezember 1948 als Kooperator nach Tirschenreuth, nahe Mitterteich, versetzt. Unverantwortlicherweise zur Jugendseelsorge. Zum Jahreswechsel erging dann der Ruckruf in sein Heimatkloster, das Pramonstratenser-Stift Geras, wo er im August 1950 mit dem Aufbau eines eigenen Knabenkonviktes betraut wurde.

Wie leider zu erwarten war, kam es auch im Knabenkonvikt zu „Vorfallen“. Erst nach dem „Druck von Frauen aus dem Dorf“ reagierte man und loste im Jahre 1957 das Konvikt auf. Der vom Orden freigestellte Ambros Pfiffig setzte sich daraufhin nach Kanada ab und ging spater zum Studium der Alten Geschichte, der klassischen Archaologie und der Vergleichenden Sprachwissenschaften nach Wien. Im September 1958 wurde er dort wegen „Verbrechen der Unzucht mit Personen desselben Geschlechtes.“ zu einer „Strafe von 2 Monaten schweren Kerkers bedingt auf 3 Jahre verurteilt“. Der Antritt eines Lehramts und eine Tatigkeit in der Jugenderziehung wurden ihm zudem untersagt.

Nach der Haft gab es weitere Ubergriffe und Pfiffig wurde schlie?lich von kirchlichen Stellen nach Rom geschickt, wo er eine Lehrerlaubnis fur alle Hochschulen in Italien erlangte. „‘Vorfalle‘ dieser Art ziehen sich wie ein roter Faden durch Pfiffigs Leben“, so musste Helga Hurnaus in ihrer Dissertation uber den Musiker und Etruskologen (2010) resumieren.

Doch zuruck zu den sexuellen Ubergriffen bei den „Domspatzen“, abschlie?end zu denen in der NS-Zeit. Daruber drang bislang kaum etwas an die Offentlichkeit. Uber dieser Epoche liegt zudem ein Schleier, der die NS-Propagandarolle des Domchors und seines Leiters Schrems verschwinden und die „Domspatzen“ als Verfolgte und nicht als Nutznie?er des NS-Regimes erscheinen lasst.

In der Domprabende Orleanstra?e: „Missbrauch an der Tagesordnung“

Als sich Friedrich Zeitler fur die Leitung des 1953 neueroffneten Internats in der Reichsstra?e bewarb, war er in der Domprabende bzw. fur Theobald Schrems kein Unbekannter. Der pado-kriminelle Serientater Zeitler war namlich bereits an der alten Domprabende in der Orleanstra?e 2a beschaftigt. Schon Anfang der 1940er Jahre diente der junge Theologiestudent Friedrich Zeitler als Prafekt im Domspatzen-Internat – und nicht erst 1953 als ordinierter Priester in dem neu eroffneten Musikgymnasium in der Reichsstra?e, wie Jahrzehnte spater, bei der Pressekonferenz vom Marz 2010 behauptet wurde.

Ein Tatort: die ehemalige Domprabende in der Orleansstra?e. Foto: Werner

Anfang 2013 ist in einem Kreis ehemaliger „Domspatzen“, die sich uber ihre eigene Missbrauchserfahrung austauschen, bekannt geworden, dass Zeitler in der Hauskapelle in der Orleanstra?e regelma?ig Internatsknaben vergewaltigt hat. Missbrauch sei in der damaligen Domprabende, ein Stockwerk uber der Wohnung des Domkapellmeisters, an der Tagesordnung gewesen, so ein Betroffener. Und nicht nur dort. Im Jahre 1941 beispielsweise organisierte und begleitete Zeitler den Domchor auf seiner NS-Propagandareise nach Frankreich und Spanien, wo es ebenso zu sexuellen Ubergriffen gekommen sein soll.

Mantel des Verschleierns bis heute

Bekannt ist zudem, dass die „Missbrauchsbeauftragte“ Bohm von einem Betroffenen detailliert uber die sexuellen Gewaltpraktiken Zeitlers in der Orleanstra?e in Kenntnis gesetzt worden ist. Offenbar wurden diese skandalosen und sehr bedeutsamen Informationen hinsichtlich der Schwere und des Ausma?es der Vorfalle sexuellen Missbrauchs in den Einrichtungen der Regensburger Domprabende zur Verschlusssache erklart, ohne die Offentlichkeit uberhaupt zu informieren. Man legte den Mantel des Verschleierns daruber.

Die sogenannte „Missbrauchsbeauftrage“ Birgit Bohm, eine abhangige und weisungsgebundene Beschaftigte der Diozese, erscheint ist diesem Zusammenhang als Agentin eines gut abgestimmten Vertuschungsapparats. Eine professionelle Betreuung und parteiliche Unterstutzung von Menschen, denen unter anderem sexualisierte Gewalt angetan wurde, sahe jedenfalls anderes aus. Es ist offensichtlich, dass eine von der Diozese abhangige Person letzteres nicht leisten kann.

Institutioneller Narzissmus bei den „Domspatzen“

Nach dem offentlichen Bekanntwerden der sexuellen Ubergriffe 1948 durch Ambros Pfiffig reagierte Schrems wie andere Leiter von kirchlichen Einrichtungen mit „institutionellem Narzissmus“ (Klaus Mertens SJ in seiner Analyse der Berliner Jesuitenschule, 2012): Er begrenzte den Image-Schade nach au?en und vermied eine systemische Aufklarung, indem er die Wahrheit von der Offentlichkeit abschottete. Dabei ging es nicht zuletzt darum,das dogmatisch uberhohte Selbstbild eines geistlichen Chorleiters aufrecht erhalten zu konnen, der auch weitreichenden gesellschaftlichen Fuhrungs- und Erziehungsanspruch erhob.

Die kurzlich erschienene IPP-Studie zu Missbrauch im Kloster Ettal hat dieses Reaktionsmuster untersucht. Sie trifft mit dem zugrundeliegenden systemischen Ansatz und in all ihren Hauptaussagen ebenso fur die elitar-narzisstische „Domspatzen-Familie“ zu. Man darf gespannt sein, wie sich das Regensburger Ordinariat diese eindruckliche Studie vom Leibe halten wird.

Da in der IPP-Studie ferner sexuelle Ubergriffe innerhalb der Schulerschaft thematisiert und erortert werden, durfte sie auch (ehemaligen) Domspatzen-Schulern einiges Unwohlsein bereiten. Die mehrfach uberlieferten Ubergriffe innerhalb der Domspatzen-Schulerschaft, die einem Gro?teil der Schuler nicht verborgen geblieben sein konnen, werden gemeinhin bis heute ausgeblendet. Sie passen nicht so recht in das Selbstbild einer elitaren Bildungseinrichtung, in der „auch die Vermittlung von Werten und einem christlichen Menschenbild“ – so eine diozesane Werbebroschure – im Vordergrund stehen sollen.

Wie kann man das Verhalten von Theobald Schrems, der zum Einen Lieblingsschuler sonntags zu sich aufs Wohnzimmersofa kommen lie? und zum Anderen leistungsschwache oder fehlerhafte Schuler unmotiviert blutig schlug, bezuglich der gewaltsamen Ubergriffe gegen Schuler bewerten? Auch wenn von sexuellen Ubergriffen gegenuber Knaben durch Theobald Schrems nichts bekannt geworden ist, kommt man nicht umhin, ihn in die Kategorie der Missbrauchstater in psychischer und physischer Hinsicht einzureihen, als Schutzer von sexuellen Missbrauchstatern.

Theobald Schrems war personlich gewalttatig und verantwortlicher Leiter einer kirchenschulischen Institution, in der systematische Gewaltanwendung exerziert und kultiviert wurde.

Aufarbeitung steht aus

Die vorbehaltlose und glaubwurdige Aufarbeitung der langen Missbrauchsgeschichte der „Domspatzen“ und eine nicht restriktive, vielfaltige Unterstutzung derer, die darin Opfer von sexuellen und gewalttatigen Ubergriffen wurden, stehen noch aus. Ohne die Ubergabe der Aufarbeitung an ein externes und unabhangiges Fachinstitut, wie zuletzt in Ettal geschehen, und der Bestellung einer externen Beauftragten zur Betreuung der Missbrauchsopfer wird sich daran grundsatzlich auch nichts andern konnen. Dass man die Gewaltverhaltnisse bei den „Domspatzen“, auch die unter Schulern, von externen Fachleuten fundiert untersuchen lassen konnte, ja musste, dieser Ansatz wird vom Regensburger Ordinariat mit aller Kraft abgewehrt.

 

 

 

 

 




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