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St. Johannesstift in Marsberg: Kinder Sollen Fruher in Psychiatrie Sexuell Missbraucht Worden Sein

Spiegel
March 23, 2013

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/vorwuerfe-des-kindesmissbrauchs-im-st-johannesstift-a-890602.html

Das WDR-Magazin "Westpol" erhebt schwere Vorwürfe: Im nordrhein-westfälischen St. Johannesstift sollen Kinder in einer Psychiatrie in den fünfziger und sechziger Jahren geschlagen und sexuell missbraucht worden sein. Ermittlungen blieben damals ohne Folgen - die Opfer litten still weiter.

Köln - In der Kinder- und Jugendpsychiatrie sollen Menschen in Not Hilfe finden. Doch bis in die siebziger Jahre wurden junge Patienten im St. Johannesstift im nordrhein-westfälischen Marsberg offenbar Opfer von Gewalt und Missbrauch.

Das WDR-Magazin "Westpol" berichtet von massiven sexuellen Übergriffen auf Kinder und Jugendliche und beruft sich auf die Aussagen damals Betroffener. Nach Jahrzehnten des Schweigens hätten diese von ihren Leiden erzählt: Pfleger und Nonnen hätten sich regelmäßig an ihnen vergangen.

Ein früherer Patient beschreibt in der "Westpol"-Sendung, die am Sonntag ausgestrahlt wird, wie ihn eine Schwester des Ordens der Vincentinerinnen 1964 in Marsberg im Alter von 13 Jahren mehrfach in ihr Zimmer beordert habe. Dort habe er sich ausziehen müssen, und die Schwester habe sexuelle Handlungen an ihm vorgenommen. Ein anderer früherer Patient berichtet laut WDR, er sei von Nonnen regelmäßig im Genitalbereich gewaschen worden.

Experten halten die Schilderungen für glaubwürdig. "Das sind Einrichtungen, in denen Menschen über 24 Stunden des Tages einer Fremdbestimmung unterworfen sind", sagte der Sozialpädagoge und Psychotherapeut Manfred Kappeler dem WDR.

Schläge, Isolationszellen, eiskaltes Wasser

Laut Bericht waren die Patienten im St. Johannesstift in den fünfziger und sechziger Jahren zudem großer Brutalität ausgesetzt. Kinder seien tagelang in Isolationszellen eingesperrt und mit Beruhigungsmitteln vollgepumpt worden.

Dem SPIEGEL erzählte der Aachener Jürgen Schubert schon im Jahr 2003 von seinen Leiden. Er war bis zum 18. Lebensjahr im St. Johannesstift untergebracht und scheiterte beim Versuch, seine früheren Peiniger zu verklagen. Er sagte damals: "Ich wurde immer wieder misshandelt, mit Fäusten und schweren Gegenständen traktiert." Aber es gab keine gerichtsverwertbaren Beweise.

Anfang der siebziger Jahre erfuhr der damals neue Schulleiter von den Vorwürfen und wandte sich laut WDR an den damaligen NRW-Ministerpräsidenten Heinz Kühn. Die Misshandlungen, die der Schulleiter auflistete, waren erschreckend: Kinder seien zur Strafe im Bett die ganze Nacht lang im Bett fixiert oder in eiskaltes Wasser getaucht worden, bis sie fast ertranken.

Die Staatsanwaltschaft ermittelte auch anderen Medienberichten zufolge, doch vor Gericht landeten die Fälle nicht. Offenbar wurden die Heiminsassen von Pflegern massiv unter Druck gesetzt, so dass diese ihre Aussagen zurückzogen.

"Unendliche Betroffenheit"

Die Generaloberin der Vincentinerinnen in Deutschland, Schwester Cäcilie Müller, äußerte sich tief betroffen über die neuen Vorwürfe. "Das löst in mir unendliche Betroffenheit aus und auch ein Stückchen Beschämung", sagte sie dem WDR. Auch im Namen der Schwestern, gegen die sich die Vorwürfe richten und die heute nicht mehr leben, wolle sie sich bei den Opfern "aufrichtig entschuldigen für das ihnen zugefügte Leid".

Die Generaloberin bot den Betroffenen Gespräche an, um die Vergangenheit aufzuarbeiten. Auch der Träger der Einrichtung in Marsberg, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, entschuldigte sich laut WDR bei den damaligen Opfern und bot ihnen ebenfalls Gespräche an. SPIEGEL ONLINE konnte die Einrichtung am Samstag nicht erreichen.

Anfang 2010 waren immer mehr Missbrauchsfälle in kirchlichen Einrichtungen, in Heimen, Internaten und Sportverbänden bekannt geworden. Der Aufschrei war damals groß. Die Opfer brachen nach Jahrzehnten ihr Schweigen. Doch passiert ist seither wenig - trotz des Runden Tisches mit dem sperrigen Namen "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich".

Immerhin hat der Bundestag vergangene Woche beschlossen, Opfer von Kindesmissbrauch künftig gesetzlich besser zu schützen. Voraussichtlich im Sommer tritt ein Gesetz in Kraft, das längere Verjährungsfristen vorsieht.

Die Verjährungsfrist beginnt künftig nicht wie bisher mit dem 18. Lebensjahr, sondern erst dann, wenn das Opfer das 21. Lebensjahr vollendet hat. So soll den Betroffenen mehr Zeit zur Aufarbeitung gegeben werden. Die Dauer der jeweiligen Verjährungsfrist orientiert sich an der Schwere der Tat. Bei schweren Vergehen, etwa einer Vergewaltigung, kann die Verjährungsfrist bis zu 20 Jahre betragen.




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