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Missbrauchsvorwurfe Gegen 21 Priester: Uber Sanktionen Ist Kaum Etwas Bekannt

By Rolf Seydewitz
Rhein-Zeitung
April 9, 2013

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Trier - Liegt es an der harten Hand des katholischen Missbrauchsbeauftragten Stephan Ackermann oder der seines obersten Richters Georg Holkenbrink? Oder ist die Zahl der Missbrauchspriester im Bistum Trier höher als in anderen Diözesen? Seit Februar 2010 wurden im Bistum Trier gegen 21 der insgesamt 700 Priester sogenannte kirchenrechtliche Voruntersuchungen eingeleitet, sagte jetzt Bischofssprecher André Uzulis auf Anfrage des Trierischen Volksfreund. Dabei geht es um eine mögliche Bestrafung der Geistlichen durch die katholische Kirche.

Nach Angaben von Uzulis sind elf Verfahren „seitens des Bistums abgeschlossen“. Über eine Bestrafung wurde nur in einem Fall etwas bekannt. Ein emeritierter Theologieprofessor war im vergangenen Jahr aus dem Klerikerstand entlassen worden. Der 72-jährige Trierer Geistliche hatte sich zwischen 1966 und 1980 an fünf minderjährigen Jungen vergangen, in zwei Fällen über einen längeren Zeitraum. Unter den Opfern war auch der Neffe des Priesters.

Die Entlassung aus dem Klerikerstand ist das höchste Strafmaß, das das Kirchenrecht kennt. Ein katholischer Priester verliert damit sämtliche Rechte, die mit seinem Priesteramt verbunden sind – etwa zur Feier eines Gottesdienstes. Ein weiterer Priester sei „zwischenzeitlich verstorben“, ein Dritter schon vor Jahren laisiert worden. Dabei dürfte es sich um den Mann handeln, der nun durch den Drohbrief seines Anwalts an ein ehemaliges Opfer für Schlagzeilen sorgt (siehe vorheriger Artikel).

Weitere sechs Fälle wurden laut Bischofssprecher Uzulis vom Bistum nach Rom weitergemeldet. In zweien dieser Fälle gebe es auch bereits eine Entscheidung des Bistums, die aber noch von Rom abgesegnet werden müsse.

Ob es in diesem Zusammenhang weitere Sanktionen gegen Trierer Bistumspriester gibt, ist nicht bekannt. Auf einen konkreten Fall angesprochen, antwortete Bischofssprecher Uzulis, zu einzelnen Namen werde keine Stellung genommen.

Dabei hatte Uzulis’ Vorgänger Stephan Kronenburg noch kurz vor seinem Weggang Ende vergangenen Jahres angekündigt, dass in einem konkreten Fall eine Entscheidung kurz bevorstehe. Dabei handelte es sich um einen im März 2011 beurlaubten Priester(47), der sich zehn Jahre zuvor in der Vulkaneifel an einem Jugendlichen vergangen haben soll.

Das Pikante an dem Fall: Das Opfer, ein Obermessdiener, verging sich später selbst mehrfach an minderjährigen Messdienern; er wurde dafür zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Der Priester dagegen kam nicht vor Gericht, weil die ihm vorgeworfenen Taten verjährt waren.

Unklar ist, ob der 47-Jährige kirchenrechtlich bestraft wird. Mit einer harten Bestrafung sei jedenfalls nicht zu rechnen, hieß es schon vor Wochen im Generalvikariat. Dafür hat der Geistliche jetzt eine neue Aufgabe: Nach TV-Informationen jobbt er im Katholischen Medienhaus in Bonn, das von einem Trierer geleitet wird.




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