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Weiterer Zivilprozess Gegen Stift Kremsmunster

Der Standard
May 7, 2013

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Schüler klagt Stift und jenen Pater, gegen den bereits Anklage erhoben wurde auf 35.000 Euro Schmerzensgeld

Steyr/Kremsmünster - Die Missbrauchsaffäre im oberösterreichischen Stift Kremsmünster zieht bereits den zweiten Zivilprozess nach sich. Das Landesgericht Steyr bestätigte am Dienstag entsprechende Berichte von "Kronen Zeitung" und ORF-Radio OÖ. Ein ehemaliger Schüler klagt das Stift und jenen Pater, gegen den die Staatsanwaltschaft bereits - nicht rechtskräftig - Anklage erhoben hat auf 35.000 Euro.

Für Dienstag ist die erste vorbereitende Tagsatzung anberaumt. Es gehe dabei um sexuellen Missbrauch, so ein Gerichtssprecher. Geladen seien der beschuldigte Pater, der Abt sowie der Kläger. Die Schmerzensgeldforderung richte sich gegen den mittlerweile in den Laienstand zurückversetzten Ex-Geistlichen und gegen das Stift, weil der Kläger davon ausgehe, dass dieses von den Übergriffen gewusst habe. Die Vorwürfe, die der ehemalige Schüler erhebt, seien auch Teil der Anklage im Strafverfahren.

"Meinem Mandanten geht es nach den vielen Jahren, die vergangen sind, darum, dass er ein bisschen von dem zurückbekommt, was ihm genommen wurde", begründete der Anwalt des Opfers im Radio-Interview die Klage. "Es geht ihm auch darum, für die Zukunft Sicherheit zu haben, dass die Kosten für die Therapie, von dem getragen werden, der für das Leid verantwortlich ist."

Zweiter Prozess abgeschlossen

Ein zweiter Zivilprozess, den zwei ehemalige Zöglinge gegen das Stift angestrengt haben, ist bereits abgeschlossen. Das Urteil steht aber noch aus. Es soll demnächst schriftlich ergehen. In diesem Verfahren beträgt der Streitwert 30.000 Euro. Im Zentrum steht ein Treffen im Jänner 2012 im Stift, an dem Missbrauchsopfer, der Abt, der Prior sowie zwei vom Kloster bestellte Mediatoren teilnahmen. Die Kläger sagen, der Abt habe ihnen dabei diverse Aufarbeitungsschritte und eine Entschuldigung samt Eingeständnis der Mitwisserschaft des Klosters versprochen. Der Geistliche will hingegen nur zugesagt haben, darüber nachzudenken.

Strafprozess gegen Ex-Pater

Der Strafprozess gegen einen Ex-Pater des Stiftes dürfte in den kommenden Monaten beginnen. Die Anklage ist bereits fertig, aber nicht rechtskräftig, da die Verteidigung Einspruch erhoben hat. Die Staatsanwaltschaft spricht von 24 Opfern. Dem heute 79-jährigen Beschuldigten wird angelastet, von September 1973 bis Juni 1993 an 15 Zöglingen "sexuelle Handlungen unterschiedlicher Intensität" vorgenommen zu haben. Die übrigen neun sind laut Anklage Gewalt-, aber keine Sex-Opfer. Die Behörde wirft dem Mann zudem den fahrlässigen Besitz einer verbotenen Waffe, nämlich einer nicht registrierten Pumpgun, vor.

Ursprünglich wurde in 39 Fällen ermittelt. Einige Verfahren wurden eingestellt, weil die Vorfälle verjährt oder die Beweise zu dünn waren. Der Ex-Pater machte im Ermittlungsverfahren bisher von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. In einem früheren Verfahren aus dem Jahr 2008, das allerdings wegen Verjährung eingestellt wurde, hatte er erklärt, dass die damals von einem Schüler geschilderten Übergriffe "möglich" gewesen seien, und eine "homoerotische" sowie eine "pädophile Neigung" eingeräumt. 1995 soll er zudem einem Opfer 311.000 Schilling (22.601,25 Euro) zur Begleichung der Therapiekosten gezahlt haben. (APA, 7.5.2013)




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