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Vorwurf: Scheinexekutionen in Kremsmunster

ooe@ORF
May 7, 2013

http://ooe.orf.at/news/stories/2583156/

Eine Zivilklage, die ein Missbrauchsopfer gegen das Stift Kremsmunster eingebracht hat, enthalt schwere Anschuldigungen gegen den angeklagten 79-jahrigen Ex-Pater, aber auch gegen Lehrer und Erzieher. Es ist die Rede von Gruppenvergewaltigungen und Scheinexekutionen.

Bereits Ende 2012 brachten zwei ehemalige Klosterschuler eine Feststellungsklage gegen das Stift ein, in der es um die Aufarbeitung der Missbrauchsfalle bzw. ein Eingestandnis der Mitwisserschaft geht. Ein Urteil ist noch ausstandig.

Vorlaufig 30.000 Euro verlangt

Nun entschloss sich ein weiteres Opfer, vor Gericht zu ziehen. Am Dienstag war der erste Verhandlungstag im Landesgericht Steyr. Der Mann, der unter dem Namen Roland H. auftritt, verlangt vorlaufig einen Teilbetrag von 30.000 Euro, behalt sich aber eine Ausdehnung der Forderung vor. Der Betroffene habe es nie geschafft, wieder vollig auf die Beine zu kommen, so sein Anwalt Johannes Ohlbock. Er sei nicht mehr arbeitsfahig und lebe heute unter der Armutsgrenze, hei?t es in der Klagsschrift. Alleine der Verdienstentgang wird mit 450.000 Euro beziffert.

„Kosten soll Verantwortlicher ubernehmen“

„Meinem Mandanten geht es nach den vielen Jahren, die vergangen sind, darum, dass er ein bisschen von dem zuruckbekommt, was ihm genommen wurde. Es geht ihm auch darum, fur die Zukunft Sicherheit zu haben, dass die Kosten fur die Therapie von dem getragen werden, der fur das Leid verantwortlich ist.“

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Der Wiener Rechtsanwalt Johannes Ohlbock im Gesprach mit ORF-Redakteur Johannes Reitter

Angebliche „GeStiPo“

Neben zahlreichen sexuellen und gewalttatigen Ubergriffen, die teilweise auch Gegenstand des Strafverfahrens sind, enthalt das Schriftstuck weitere bisher nicht bekannte Vorwurfe gegen das „System Kremsmunster“. So soll es eine „GeStiPo“ aus alteren Schulern gegeben haben. Diese habe der Ex-Pater eingesetzt und spater bewusst geduldet.

Einmal sei dem Klager beispielsweise von mehreren Mitgliedern ein Plastiksack uber den Kopf gezogen worden. Dann hatten sie ihn zusammengeschlagen, bis er die Besinnung verlor. Ein anderes Mal sei ihm ein Skistock mit der Spitze an den Hals gesetzt und erklart worden: „Jetzt ist es aus mit dir.“ Der Betroffene habe derartige Aktionen als „Mordversuch“ und „Scheinexekution“ erlebt, ist in der Klagsschrift zu lesen.

Von Geheimbunden und Auserwahlten erzahlt

Immer wieder werden auch NS-Relikte erwahnt: So soll der angeklagte Ex-Pater seinem Zogling von Geheimbunden und Auserwahlten erzahlt und ihm dabei einen Dolch mit der Inschrift „Meine Ehre hei?t Treue“ (Wahlspruch der SS, Anm.) gezeigt haben. Auch ist die Rede davon, dass in den 1980er Jahren im Stift noch von Tellern mit Hakenkreuzen auf der Ruckseite gegessen worden sei. Diese faschistische Ideologie habe vor allem der Ex-Pater vertreten. Begriffe wie „minderwertiges Leben“ seien Teil der Diktion im Internat gewesen, der Klager denke bis heute, er durfe sich nicht fortpflanzen.

Gewaltatige Ubergriffe durch Lehrer und Erzieher

Die Klagsschrift schildert zudem zahlreiche gewalttatige Ubergriffe durch Lehrer und Erzieher sowie sexuellen Missbrauch durch den 79-Jahrigen. Dieser habe Zoglinge per Fingerzeig fur vogelfrei erklart. Die Schuler hatten das in „vogelfrei“ umbenannt, denn der Betroffene habe dann von allen ausgegriffen werden durfen.

Der Klager sieht darin eine befohlene Gruppenvergewaltigung. Er geht davon aus, dass er wegen seiner familiaren Probleme bereits von vornherein als Opferkind ausgesucht worden sei. So habe der Ex-Pater den Vater des Klagers vor Besuchen „scharfgemacht“, damit dieser seinem Sohn, der sich angeblich nicht gut benahm, bereits mit Wut gegenubertrat. Dem Buben sei es dadurch nicht moglich gewesen, sich ihm anzuvertrauen.

Verhandlung vertagt

Die Verhandlung wurde nach der ersten Tagsatzung auf unbestimmte Zeit vertagt. Nun ist erst einmal ein Gutachter am Wort, um die Frage der Verjahrung zu klaren. Das ist ein zentraler Punkt in der Klage. Ein Psychiater soll den Klager nun begutachten und feststellen, ob eine dissoziative Storung vorliegt, die ihn gehindert hat, die Sache fruher anzuzeigen, so der Anwalt.

Er argumentiert unter anderem mit einem Spruch des Oberlandesgerichts Innsbruck im Fall Mehrerau, in dem eine Haftung des Klosters bejaht wird. Zudem zitiert er eine Aussage von Abt Ambros Ebhart in den Medien, wonach es „Verjahrung fur uns nicht gibt“.

 

 

 

 

 




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