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Zweite Niederlage Fur Mehrerau: Forderung Von Gewaltopfern Rechtens

der Standard
May 27, 2013

http://derstandard.at/1369361810577/Zweite-Niederlage-fuer-Mehrerau-Forderung-von-Gewaltopfern-an-Kloster-rechtens

Dem fruheren Internatsschuler, heute 46 Jahre alt, steht Schadenersatz fur die 1982 erlittene Gewalttat zu

Bregenz - Das Kloster Mehrerau blitzte auch im zweiten Zivilrechtsverfahren eines Missbrauchsopfers ab. Der Berufssenat am Oberlandesgericht Innsbruck bestatigte das Ersturteil des Landesgerichts Feldkirch. Dem fruheren Internatsschuler, heute 46 Jahre alt, steht Schadenersatz fur die 1982 erlittene Gewalttat zu. Der Anspruch ist nicht verjahrt, das Kloster muss fur seinen ehemaligen Internatsleiter, der den Buben vergewaltigt hatte, haften. Begrundet wird die Entscheidung mit eigenem Fehlverhalten der Klosterleitung, die von fruheren Delikten des Priesters gewusst habe. Der Geistliche wurde bereits 1968 einschlagig verurteilt - was sei-ner Karriere im Schul- und Internatsdienst aber nicht im Wege stand.

Verdienstentgang und Schmerzensgeld

Uber die Hohe des Schadenersatzes muss nun wieder das Landesgericht Feldkirch urteilen. Der ehemalige Schuler hatte im Februar 2012, unterstutzt von einer Gruppe fruherer Mehrerau-Schuler, Klage gegen das Kloster eingereicht. Er machte Verdienstentgang und Schmerzensgeld in der Hohe von 135.000 Euro geltend sowie Haftung fur eventuelle kunftige Schaden. Die Klosterleitung war erst nach dem erstinstanzlichen Urteil, das die vom Kloster behauptete Verjahrung nicht anerkannte, zu einem Vergleich bereit. Das Angebot sei jedoch inakzeptabel gewesen, sagt der Sprecher der Unterstutzergruppe, Philipp Schwarzler. Ein Gegenvorschlag des Opfers, vor drei Monaten schriftlich an das Kloster gerichtet, blieb bisher unbeantwortet.

"Naturlich sind wir weiter bereit, mit dem Kloster uber ein Angebot zu reden", sagt Schwarzler, "leider ist aber bis heute keine Antwort auf unser Schreiben gekommen." Klager Bruno G. hofft nun, "dass sich Abt Anselm endlich der Verantwortung stellt".

Vergleich, Revision

Geht es nach Bertram Grass, dem Anwalt des Klosters, wird es keinen Vergleich geben. Er rate dem Kloster zu einer au?erordentlichen Revision beim Hochstgericht, teilte er der Austria Presse Agentur mit. Harald Schiffl, Krisen-PR-Berater von Abt Anselm, spricht jedoch von "hochstem Interesse" an einem Vergleich. Der Ball liege jedoch beim Klager. Das Kloster habe ein Angebot gelegt. Schiffl ignoriert damit, dass der Klager langst mit einem Gegenvorschlag reagiert hat. (jub, DER STANDARD, 28.5.2013)

 

 

 

 

 




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