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Rorig Fur Langere Juristische Verfolgung

The Katholisch
May 29, 2013

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Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, hat sich für eine verlängerte strafrechtliche Verfolgbarkeit bei sexuellem Missbrauch ausgesprochen. Dafür solle die sogenannte Ruhensregelung geändert werden, sagte Rörig am Mittwoch in Berlin. Er plädierte dafür, das Alter, ab dem die Verjährungsfrist läuft, auf mindestens 28 Jahre anzuheben.

Im Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs, das im April vom Bundesrat verabschiedet wurde, war diese Frist vom 18. auf das 21. Lebensjahr des Betroffenen verlängert worden. Diese "Mini-Veränderung" sei keine Antwort auf die Forderungen der Betroffenen, so Rörig weiter.

Notwendig sei eine umfassende Verlängerung dieser Frist. Er begründete dies damit, dass die Betroffenen lange bräuchten, bis sie über das an ihnen begangene Unrecht sprechen könnten. Häufig sei das erst in der Lebensmitte der Fall. Am 6. Juni beschäftigt sich ein Hearing in Berlin mit dem Thema einer Verlängerung der strafrechtlichen Verfolgbarkeit.

Die Berliner Strafrechtlerin Tatjana Hörnle trat für ein generelles Umdenken bei einer Verjährung von Straftaten ein. Eine mögliche Verjährung werde immer mit allgemeinen Begriffen verteidigt. So heiße es in entsprechenden Strafrechts-Kommentaren, die Verjährung diene dem Rechtsfrieden und der Rechtssicherheit.

Die Interessen der Opfer würden dabei viel zu wenig berücksichtigt, so Hörnle. Zudem sprach sie sich dafür aus, dass Betroffene zur Vorbereitung ihrer Entscheidung, ein strafrechtliches Verfahren anzustreben, vorab eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen können. (KNA)




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