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Missbrauchsprozess Gegen Ex-Mönch Des Stiftes Kremsmunster

Tiroler Tageszeitung
June 24, 2013

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Die Staatsanwaltschaft Steyr legt dem heute 79-Jährigen sexuellen Missbrauch, andere Sexual- und Gewaltdelikte sowie den Besitz einer nicht registrierten Pumpgun zur Last. Dem Mann drohen bis zu 15 Jahre Haft.

Die Staatsanwaltschaft Steyr legt dem heute 79-Jährigen sexuellen Missbrauch, andere Sexual- und Gewaltdelikte sowie den Besitz einer nicht registrierten Pumpgun zur Last. Dem Mann drohen bis zu 15 Jahre Haft.

Steyr, Kremsmünster – Im kirchlichen Missbrauchsskandal muss sich am kommenden Montag erstmals ein höherrangiger Geistlicher, der ehemalige Konviktsdirektor des oberösterreichischen Stiftes Kremsmünster, vor einem weltlichen Strafgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Steyr legt dem heute 79-Jährigen sexuellen Missbrauch, andere Sexual- und Gewaltdelikte sowie den Besitz einer nicht registrierten Pumpgun zur Last. Dem Mann drohen bis zu 15 Jahre Haft.

Vom Bekanntwerden der Kremsmünsterer Missbrauchsaffäre in den Medien bis zur Anklage sind mehr als drei Jahre vergangen. Ursprünglich wurde in 39 Fällen ermittelt. Einige Verfahren wurden eingestellt, weil die Vorfälle verjährt oder die Beweise zu dünn waren. Übrig blieben 24 Opfer und ein mutmaßlicher Täter. Der ehemalige Geistliche soll von September 1973 bis Juni 1993 an 15 Zöglingen „sexuelle Handlungen unterschiedlicher Intensität“ vorgenommen haben. Hinzu kommen weitere neun, die laut Staatsanwaltschaft Opfer gewalttätiger Übergriffe waren - dazu zählen gemäß Anklage u.a. Ohrfeigen, Tritte, „Stereowatschen“, Schläge mit einer Ochsenpeitsche oder das „Vogelfrei“-Erklären einzelner Zöglinge.

Der vom Vatikan mittlerweile wieder in den Laienstand zurückversetzte Ex-Ordensmann verweigerte im Ermittlungsverfahren stets die Aussage. In einem früheren Verfahren, das 2008 wegen Verjährung eingestellt wurde, gab der ehemalige Konviktsdirektor aber zu, dass die von einem Schüler damals geschilderten Übergriffe „möglich“ gewesen seien und räumte zudem eine „homoerotische“ sowie eine pädophile Neigung ein.

Der Prozess ist für vier Tage anberaumt. In Hinblick auf das fortgeschrittene Alter des Angeklagten will das Gericht die Verhandlungstage bereits am Nachmittag beenden. Die Öffentlichkeit dürfte über weite Strecken von der Verhandlung ausgeschlossen werden. Voraussichtlich wird der Schöffensenat am Donnerstag, dem 4. Juli, ein Urteil fällen.




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