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Missbrauch Im Kloster Erstmals Vor Einem Strafgericht

By Markus Rohrhofer
Der Standard
July 1, 2013

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Im Stift Kremsmünster begrüßt man das Gerichtsverfahren gegen den ehemaligen Mitbruder.

Am Landesgericht Steyr startet der Prozess gegen einen ehemaligen hochrangigen Geistlichen des Stiftes Kremsmünster. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 79-Jährigen unter anderem schweren sexuellen Missbrauch vor

Linz - Wenn Pater A. heute, Montag, im großen Schwurgerichtssaal vor Richter Wolf-Dieter Graf Platz nimmt, wird es für jene, denen der ehemalige Konviktsdirektor des Stiftes Kremsmünster über Jahre seine ganz besondere "Fürsorge" zukommen ließ, wohl eine späte Genugtuung sein. Erstmals muss sich mit dem heute 79-Jährigen ein hochrangiger Geistlicher in Zusammenhang mit den Missbrauchsfällen in kirchlichen Einrichtungen vor einem weltlichen Strafgericht verantworten.

Ein Blick in den rund 1200 Seiten starken Gerichtsakt, der dem Standard vorliegt, lässt den Heiligenschein von Pater A. rasch verblassen: Körperverletzung, sexueller Missbrauch von Jugendlichen, sexueller Missbrauch von Unmündigen, schwerer sexueller Missbrauch von Jugendlichen, Vergewaltigung, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses, gefährliche Drohung und Nötigung, Quälen oder Vernachlässigen unmündiger oder wehrloser Personen. Und ein Vergehen nach dem Waffengesetz - der beschuldigte Pater besaß illegal eine Pumpgun sowie eine Pistole und soll damit einen Schüler bedroht haben. Dem Gottesmann drohen bis zu 15 Jahre Haft.

Vom Bekanntwerden der Missbrauchsaffäre von Kremsmünster bis zur Anklage sind mehr als drei Jahre vergangen. Ursprünglich wurde in 39 Fällen ermittelt. Einige Verfahren wurden eingestellt, weil die Vorfälle verjährt oder die Beweise zu dünn waren. Übrig blieben 24 Opfer und ein mutmaßlicher Täter.

Längere Verjährungsfrist

Auch die jetzt strafrechtlich zu beurteilenden Delikte waren, da die Übergriffe zwischen 1970 und 1995 passiert sein sollen, eigentlich verjährt. Doch die entscheidende Wende brachte ein von der Staatsanwaltschaft Steyr in Auftrag gegebenes Gutachten der Linzer Psychiaterin Adelheid Kastner. Sie attestierte drei von 14 untersuchten Personen "schwere Folgen", was die Verjährungsfrist verlängert und eine Anklage noch möglich macht.

Der Ex-Geistliche soll demnach, laut Anklage, von September 1973 bis Juni 1993 an 15 Zöglingen "sexuelle Handlungen unterschiedlicher Intensität" vorgenommen haben. Hinzu kommen weitere neun Schüler, die Opfer gewalttätiger Übergriffe waren: Ohrfeigen, Tritte, "Stereowatschen", Schläge mit der Ochsenpeitsche.

"Pädophile" Neigung

Der mittlerweile wieder in den Laienstand zurückversetzte ehemalige Ordensmann verweigerte Ermittlern gegenüber die Aussage. In einem früheren Verfahren hingegen, das 2008 wegen Verjährung eingestellt wurde, hatte Pater A. zugegeben, dass die Übergriffe "möglich" gewesen seien, und zudem eine "homoerotische und pädophile" Neigung eingeräumt.

Das dem Standard vorliegende Einvernahmeprotokoll der Staatsanwaltschaft Steyr 2008 belegt eindeutig, dass der jetzt beschuldigte Pater A. bereits 1995 unter Missbrauchsverdacht stand und von der Ordensleitung "intern" versetzt wurde.

Prozess für vier Tage anberaumt

Pater A. begründete dies damals wie folgt: "... Auslöser war der Vorfall mit Herrn R. Diese Vorgehensweise wurde gewählt, da in diesem Zeitraum auch die Affäre Groër für Aufsehen gesorgt hat." Nach seiner darauffolgenden Abberufung war der Benediktinermönch noch zwei Jahre als Lehrer sowie als Leiter des Knabenchors tätig gewesen.

Der Prozess ist für vier Tage anberaumt. Die Öffentlichkeit dürfte über weite Strecken von der Verhandlung ausgeschlossen werden. Im Stift selbst begrüßt man das Strafverfahren: "Damit wird Klarheit geschaffen. Ehemaligen Schülern, die im Stift Kremsmünster Leid erfahren haben, soll dadurch Gerechtigkeit wiederfahren. Auch wenn es wehtut: Nur ein richtiges Bild der Vergangenheit hilft uns, die Zukunft zu meistern", erklärt Abt Ambros, der dem Kloster seit 2007 vorsteht, im Standard-Gespräch




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