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Zwolf Jahre Haft Für Kremsmünsterer Ex-Pater

Kleine Zeitung
July 3, 2013

http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/chronik/oesterreich/3347841/zwoelf-jahre-haft-fuer-kremsmuensterer-ex-pater.story




Der wegen sexuellen Missbrauchs und Misshandlung angeklagte ehemalige Konviktsdirektor des Stifts Kremsmünster ist am Landesgericht Steyr zu einer zwölfjährigen Haftstafe verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der ehemalige Konviktsdirektor des oö. Stiftes Kremsmünster ist am Mittwoch von einem Schöffensenat im Landesgericht Steyr zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Der 79-Jährige, dem sexuelle und gewalttätige Übergriffe auf insgesamt 24 ehemalige Schüler vorgeworfen werden, reagierte stoisch. Das Urteil in dem Prozess, der weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, ist nicht rechtskräftig. Die Opfervertreter haben den 79-Jährigen und Unbekannte wegen der Vorgänge im Stift auch wegen Wiederbetätigung angezeigt.

Viele Opfer hatten Probleme

"Der Angeklagte dürfte ein Gespür dafür gehabt haben, wen er sich aussuchte", sagte die Staatsanwältin in ihrem Anklagevortrag zu Beginn des Prozesses. Viele der Opfer hätten schulische oder soziale Probleme gehabt. Der ehemalige Konviktsleiter habe sich als ihr Schutzpatron dargestellt. Seine Zöglinge berichteten von sexuellen Übergriffen, Schlägen mit einer Ochsenpeitsche, Tritten oder dem Ausreißen von Haaren. Gelegentlich habe der Pater einen Buben für vogelfrei erklärt. Die anderen Schüler seien dann dazu ermuntert worden, den Betreffenden zu drangsalieren ohne Konsequenzen befürchten zu müssen, so die Anklägerin.

Der 79-Jährige zeigte sich geständig und entschuldigte sich bei den Opfern. Deren Rechtsvertreter vermissten allerdings ehrliche Reue, einer sprach von einem "Heischen nach einem Milderungsgrund". Der Verteidiger hatte einen Freispruch verlangt, weil die Vorwürfe verjährt seien. Neun ehemalige Zöglinge schlossen sich dem Verfahren mit Schmerzensgeldforderungen in Höhe von 50.000 bis 550.000 Euro an. Sie wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

"Gleichgültigkeit des Angeklagten"

Erschwerend wertete das Gericht die Vielzahl der Opfer - in einem Fall wurde der heute 79-Jährige allerdings freigesprochen - und Delikte sowie den langen Tatzeitraum. "Die Dauer und die Gleichgültigkeit des Angeklagten übersteigt alles Dagewesene", so der Richter in der Urteilsbegründung. Er betonte auch die strukturierte Vorgehensweise des ehemaligen Konviktleiters. "In einem anderen Umfeld wären die Vorfälle undenkbar gewesen. Der Verteidiger kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Der Abt des Stiftes, Ambros Ebhart, reagierte nach dem Urteil in einer knappen schriftlichen Stellungnahme: "Es ist gut, dass das Gerichtsverfahren jetzt abgeschlossen ist. Dadurch musste sich der Beschuldigte der Verantwortung stellen. Den Opfern wird auf diese Weise ein Stück Gerechtigkeit zuteil. Es macht uns sehr betroffen, dass die Vorfälle stattgefunden haben." Sämtliche Vorwürfe von Missbrauch und Gewalt seit 1945 würden aufgearbeitet, betonte er.

Essen von Hakenkreuz-Tellern?

Die Opfervertreter brachten am Mittwoch bei der Staatsanwaltschaft Steyr eine Sachverhaltsdarstellung wegen Wiederbetätigung gegen den Angeklagten und Unbekannte ein. Es geht um Äußerungen, die der Angeklagte gegenüber Zöglingen gemacht haben soll wie "Ich hol' die Pumpgun und erschieß Dich, Du Jud!" bis hin zu dem Vorwurf, dass im Stiftsinternat von Hakenkreuz-Tellern gegessen worden sei.

Der Prozess dürfte nur die Spitze des Eisberges in der Kremsmünsterer Missbrauchs-Affäre aufgezeigt haben. Laut Stift sind zumindest vier Fälle aus den 1950er-Jahren dokumentiert, die drei bereits verstorbenen Patres zugeschrieben werden. Der Großteil der Übergriffe soll in den 1970er- bis 1990er-Jahren passiert sein, als der Angeklagte Internatsleiter war. Neben ihm gerieten auch zwei andere Ordensmänner ins Visier der Justiz. Die Ermittlungen gegen sie wurden aber eingestellt. Auch die Vorwürfe gegen acht weitere Personen - darunter drei weltliche Lehrer - wegen körperlicher oder seelischer Gewalt wurden als strafrechtlich nicht relevant oder verjährt eingestuft. Im Fall des heute 79-Jährigen kam es aber zu einer Anklage.

Die Zahl der Opfer ist ebenfalls nicht ganz exakt festzustellen: 45 hatten sich laut Stift nach Bekanntwerden der Vorwürfe an die Diözesane Kommission gegen Missbrauch und Gewalt gewandt, 38 meldeten sich bei der Klasnic-Kommission. Polizei und Staatsanwaltschaft ermittelten anfangs in 39 Fällen, 24 mündeten in die Anklage. Das Stift zahlte mittlerweile 700.000 Euro an die Betroffenen. Eine Zivilklage, in der es um Schadenersatz geht, ist anhängig.




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