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Sekte Soll Kinder Mit Stocken Gezuchtigt Haben

Focus
September 6, 2013

http://www.focus.de/panorama/welt/polizeieinsatz-bei-zwolf-staemme-sekte-soll-kinder-mit-stoecken-gezuechtigt-haben_aid_1092409.html

Der Direktor des Amtsgerichts Nordlingen, Helmut Beyschlag, spricht wahrend der Pressekonferenz zum Polizeieinsatz bei der Glaubensgemeinschaft „Zwolf Stamme“.

In zwei Zentren der Glaubensgemeinschaft „Zwolf Stamme“ hat die Polizei insgesamt 40 Kinder aus ihren Familien geholt. Er besteht Verdacht auf „erheblichen Kindesmissbrauch“: Sauglinge sollen zu eng gewickelt worden sein, Kinder mit Stocken gezuchtigt.

Bei dem Polizeieinsatz im bayerischen Klosterzimmern im Landkreis Donau-Ries wurden am Donnerstagmorgen 28 Kinder aus dem Sitz der Glaubensgemeinschaft „Zwolf Stamme“ geholt. In Wornitz im Landkreis Ansbach nahm die Polizei zeitgleich zwolf weitere Kinder der Glaubensgemeinschaft mit. Das bestatigte Helmut Beyschlag, Direktor des zustandigen Amtsgerichts Nordlingen, FOCUS Online.

„Es wurden immer wieder mal Beobachtungen gemacht, was diese Glaubensgemeinschaft angeht. Jedoch kam es erst im August zu konkreten Hinweisen auf Kindesmisshandlung“, erklart Beyschlag. Die Aussage eines Zeugen nahmen die Behorden zum Anlass fur Ermittlungen gegen die Sekte. „So stie?en wir dann auf sechs weitere Zeugen, die ebenfalls Hinweise auf Kindesmisshandlung geben konnten“, so Beyschlag. Das Familiengericht ordnete daraufhin den Polizeieinsatz an.

Weidenruten zur Zuchtigung?

Dieser verlief verhaltnisma?ig ruhig. Weder Kinder noch Eltern wehrten sich gegen die Beamten, berichtet die Polizei. „Naturlich gab es einige weinende Kinder, jedoch mussten wir in keinem einzigen Fall eine Zwangsma?nahme anordnen, was aus polizeilicher Sicht sehr erfreulich ist“, sagt Ludwig Zausinger, Sprecher des Polizeiprasidiums Schwaben-Nord in Augsburg. Die Kinder, vom Saugling bis zum Teenager, sind jetzt in Pflegefamilien und Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht.

Bei der Durchsuchung der Raumlichkeiten fanden die Polizisten Weidenruten „in entsprechender Lange“, so Zausinger. „Die konnten moglicherweise zur Zuchtigung gedient haben. Zu welchem Zwecke sonst? Vielleicht zum Korbflechten“, fragt er sich. Es bestunden noch weitere Beweislagen, zu denen er sich zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht au?ern durfe.

Bewegungsdrang von Sauglingen unterdruckt

Amtsgerichtsdirektor Beyschlag bestatigt zudem, dass es Hinweise auf „Handlungen an Sauglingen“ gibt. Damit meint er etwa „zu enges Wickeln und das Festhalten der Gliedma?en, um den Bewegungsdrang der Kinder zu unterdrucken.“ Abgesehen von der korperlichen Misshandlung seien die Kinder auch stark isoliert von der Au?enwelt aufgewachsen. So habe es keinen Kontakt zu Gleichaltrigen au?erhalb der Glaubensgemeinschaft gegeben.

Den Eltern wurde das Sorgerecht nun vorlaufig teilweise entzogen. Betroffen sind das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Recht zur Regelung der arztlichen Versorgung, der schulischen Belange sowie der Ausbildungs- und Berufswahl. Die Kinder werden medizinisch untersucht. In den kommenden Tagen soll es die ersten Anhorungen geben. „Das ist ein sehr komplizierter Fall. In dieser Glaubensgemeinschaft steht das Erziehungsrecht moglicherweise allen Erwachsenen und nicht nur den leiblichen Eltern zu. Was zur Folge hatte, dass eventuelle Zuchtigungen nicht nur seitens der Eltern erfolgt sind“, erklart Polizeisprecher Zausinger.

 

 

 

 

 




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