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Sohn Der Haushalterin Jahrelang Sexuell Missbraucht

FN Web
September 26, 2013

http://www.fnweb.de/region/rhein-main-neckar/wurzburg/sohn-der-haushalterin-jahrelang-sexuell-missbraucht-1.1217891

WURZBURG/KARLSTADT. Tatort war ein Pfarrhaus im Landkreis Main- Spessart, missbraucht worden ist uber Jahre hinweg der Sohn einer evangelischen Pfarrers-Frau, die nach der Scheidung mit ihren Kindern bei dem mit ihrem Ex-Mann auf okumenischer Basis befreundeten katholischen Bekannten Unterschlupf fand und das Opfer war, als ihn der "Ersatz-Vater" zum ersten Mal "anfasste", gerade funf Jahre alt.

Einen 58 Jahre alten katholischen Priester, Mitglied des "Deutschen Ordens", hat Oberstaatsanwalt Thomas Trapp am Dienstag vor einer Gro?en Strafkammer des Landgerichts Wurzburg wegen sexuellem Missbrauch eines Kindes in mindestens 14 Fallen angeklagt. Der Priester hatte sich uber zwolf Jahre nach der letzten Tat bei dem fur den Deutschen Orden zustandigen Missbrauchs-Beauftragten selbst angezeigt. Moglicherweise ein taktisches Manover, denn der Pfarrer soll kurz zuvor erfahren haben, dass auch sein "Opfer" eine Anzeige vorbereitet.

Das Opfer, inzwischen 25 Jahre alt und Student, hat als Zeuge die Jahre in dem Pfarrhaus zusammengefasst: "Er, dem ich so sehr vertraute, hat mich zu einer kleinen Nutte gemacht." Zuwendung und Warme habe er bekommen und dafur seinen Korper gegeben. Er unterstellte dem Angeklagten, dass er die psychische und wirtschaftliche Situation seiner Mutter nach der Scheidung ausnutzte, als er ihr mit den zwei Kindern eine Bleibe in seinem Pfarrhaus angeboten hat. Da er dem Seelsorger vertraute, der fur ihn ein Freund und fur die Mutter Arbeitgeber war, habe er sich auch nicht gewehrt. Moglicherweise spielten auch gro?zugige Geschenke zum Geburtstag, zu Weihnachten und dazwischen eine Rolle, zum Beispiel eine Modelleisenbahn.

Als Versuch, das Opfer des Missbrauchs einigerma?en zu stabilisieren, Schadens-Wiedergutmachung klingt in dem Zusammenhang nicht gut, hat der Orden an den Studenten 80 000 Euro fur Studium und Therapie uberwiesen. Dem Angeklagten sind von seinem Orden alle seelsorgerlichen Tatigkeiten untersagt, er werde versuchen, sagte er, uber seinen Fall ein Buch zu schreiben und die Einnahmen daraus dem Orden zur Verfugung zu stellen: ebenfalls als Versuch der Schadensbegrenzung.

Missbrauchshandlungen des Angeklagtem am Sohn seiner Haushalterin "beschrankten" sich laut Anklage auf Handgreiflichkeiten im Genitalbereich und auf der "Ruckseite". Wichtig war dem angeklagten Priester der Hinweis, dass er sich an dem Kind nicht selbst befriedigen, sondern nur erregen wollte, eine padophile Neigung bestreitet er. Dagegen behauptet das Opfer, eigentlich uberall, in der U-Bahn in Frankfurt, im Omnibus und im Schwimmbad, habe der Pfarrer Kinder angesprochen.

Als Einstieg in die Missbrauchs-Falle diente offensichtlich ein nicht zufallig in der Wohnung des Geistlichen herumliegendes, reich bebildertes Aufklarungsbuch. Wenn der Bub dann, so der Angeklagte, neugierig nachfragte und etwas wissen wollte, habe er es ihm erklart, indem er sich unten herum frei machte und dazu auch das Kind aufforderte. Vielleicht "grenzwertig", so der Priester vor Gericht, aber es sei ihm um Aufklarung gegangen, da kein Vater da war, der die Rolle ubernehmen konnte. Und manche Manipulationen hat er als selbstverstandliche Einfuhrung in die Intim- Hygiene bezeichnet.

Auf die Vernehmung der ehemaligen Haushalterin, der Mutter des Opfers, die inzwischen von Hartz-IV lebt, haben die Prozessbeteiligten verzichtet. Daher lasst sich auch nicht klaren, ob eine Aussage des Angeklagten zutrifft, dass die Frau von ihm 100 000 Euro gefordert habe mit der Zusicherung "dann verschwinden wir still und leise". Er will das so verstanden haben, dass man ihn dann nicht anzeige, er vermutete, dass die Frau sich mit dem Geld, sie ist von Beruf Zahnarztin, eine Praxis aufbauen wollte. Aber, so der Angeklagte, er sei Ordensmann und habe kein Geld.

Eine sexuelle Beziehung zwischen dem katholischen Pfarrer und der evangelischen Pfarrers- Frau gab es nicht, dessen Interesse konzentrierte sich ausschlie?lich auf den Sohn: Den brachte er am Abend ins Bett, legte sich zu dem Kind, las ihm Gute Nacht-Geschichten vor und ging erst aus dem Zimmer, wenn der Bub schlief. Gemeinsam baden war auch eine Selbstverstandlichkeit, das habe die Mutter, die aus DDR- Zeiten FKK schatzte und auch ihn, allerdings ohne Erfolg, zu einem Urlaub am Nacktbadestrand uberreden wollte, nicht so eng gesehen.

Die Verhandlung wird heute fortgesetzt, am Freitag soll das Urteil verkundet werden. fb

 

 

 

 

 




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