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Priester Wegen Missbrauchs Zu Gefangnisstrafe Verurteilt

Augsburger Allgemeine
September 27, 2013

http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Priester-wegen-Missbrauch-zu-Gefaengnisstrafe-verurteilt-id27165177.html

Das Landgericht Wurzburg hat einen Priester wegen sexuellen Kindesmissbrauchs zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Er hatte den Sohn seiner Haushalterin missbraucht.

Der katholische Priester Michael W. ist wegen Kindesmissbrauch verurteilt worden.

Der Junge lebte in seinem Pfarrheim und nannte ihn Papa, der Priester erzahlte ihm Gute-Nacht-Geschichten. Doch das hat ein katholischer Priester schamlos ausgenutzt. Nun ist er wegen sexuellen Kindesmissbrauchs zu zwei Jahren und neun Monaten Gefangnis verurteilt worden.

Das Landgericht Wurzburg sprach den 58-Jahrigen am Freitag schuldig, sich in neun Fallen am Sohn seiner Haushalterin vergangen zu haben. «Das waren nicht nur Grenzuberschreitungen, sondern ganz erhebliche sexuelle Ubergriffe», sagte der Vorsitzende Richter Burkhard Popperl. Der Geistliche hatte die Taten aus den 1990er Jahren vor Gericht gestanden. Das Kind war bei den Ubergriffen in Bayern und Hessen sechs bis zehn Jahre alt.

Der Mann war mit der Familie des Opfers befreundet. Nach der Trennung der Eltern kummerte er sich um die Mutter, die spater als Haushalterin fur ihn arbeitete und mit ihren Kindern in seinem Pfarrhaus im unterfrankischen Landkreis Main-Spessart lebte. Fur den Jungen wurde der Pfarrer zu einer wichtigen Bezugsperson: «Er war Priester, Seelsorger und Vaterersatz und hatte eine ganz besondere Vertrauensposition», betonte Popperl. Dies habe er «wirklich schamlos fur die eigenen Bedurfnisse ausgenutzt».

Nach Einschatzung des Gerichts kam es uber die Jahre anfangs eher zufallig, spater geplant zu Beruhrungen und dann den Ubergriffen. Einige der Taten begannen damit, dass der Priester dem Kind Szenen aus einem Aufklarungsbuch zeigte und diese dann nachspielte. Zum Geschlechtsverkehr kam es dabei nicht - «diese Grenze konnte er bis zum Schluss ziehen», erlauterte der Vorsitzende.

Priester hatte sich selbst angezeigt

Zugunsten des Angeklagten werteten die Richter, dass er sich 2011 selbst angezeigt hatte, ein umfassendes Gestandnis ablegte und glaubhaft Reue gezeigt habe. «Ich wurde die Uhr gerne zuruckdrehen», sagte der 58-Jahrige in seinem Schlusswort. Er raumte auch ein, dass die Ubergriffe sexuell motiviert gewesen seien. Eine Bewahrungsstrafe wie von der Verteidigung gefordert sei nicht in Betracht gekommen, sagte Popperl. «Das Signal muss ganz klar sein: Finger weg von unseren Kindern.» Die Staatsanwaltschaft hatte fur eine Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten pladiert.

«Der Angeklagte musste damit rechnen, dass ein Kind daran zerbrechen kann», begrundete der Vorsitzende Richter. Das Opfer hatte vor Gericht unter anderem von Depressionen und Schwierigkeiten beim Aufbau von Vertrauensbeziehungen berichtet. «Es geht mir gar nicht gut», sagte er. Der Orden des Priesters hatte dem heute 25-Jahrigen im vergangenen Jahr 80 000 Euro Entschadigung gezahlt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskraftig, die Verteidigung machte am Freitag keine Angaben dazu, ob sie Revision einlegen will.

 

 

 

 

 




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