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Erzbistum Darf Namen Beschuldigter Preisgeben

The Die Tagespost
December 4, 2013

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Minnesota (DT/KNA) Das katholische Erzbistum St. Paul und Minneapolis darf die Namen von 46 des sexuellen Missbrauchs beschuldigten Priestern veröffentlichen. Auf gerichtliche Anweisung sind neben den Namen und dem Geburtsdatum auch das Jahr der Priesterweihe, bisherige Einsatzorte, die aktuelle Tätigkeit und die Wohnadresse zu publizieren, wie die Tageszeitung „Star Tribune“ (Dienstag) berichtet. Dafür setzte das Distriktgericht in Ramsey County eine Frist bis 17. Dezember. Das Erzbistum begrüßte der Zeitung zufolge die Entscheidung. Die Namen würden Donnerstag auf der Bistumswebsite und in der Kirchenzeitung aufgelistet. Die Erzdiözese zeigte sich „dankbar“ für die gerichtliche Genehmigung. In allen zum Erzbistum Minnesota gehörenden Bistümern gebe es 106 Priester unter Missbrauchsverdacht. Das Erzbistum hatte ursprünglich angeboten, 29 der 33 Namen von Beschuldigten aus den Jahren 1950 bis 2002 zu veröffentlichten. Der zuständige Richter entschied, dass sämtliche Namen zu publizieren seien; andernfalls habe die Kirchenleitung Gründe darzulegen. Zudem seien auch jene verdächtigten Kleriker anzugeben, die seit 2002 hinzugekommen seien. Nach Angaben der Gruppe „Bishop Accountability“ (Verantwortlichkeit der Bischöfe), die sich mit der Aufklärung von sexuellem Missbrauch in der Kirche befasst, haben bislang 25 der 178 US-Bistümer Listen mit Missbrauchsbeschuldigten publiziert.






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