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Jesuitenpater Fur Sexuellen Missbrauch Verurteilt

Deutschlandfunk
January 16, 2014

http://www.deutschlandfunk.de/katholische-kirche-jesuitenpater-fuer-sexuellen-missbrauch.1766.de.html?dram:article_id=274671

Ein Kirchengericht hat einen fruheren Jesuitenpater wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt. Der heute 72-Jahrige muss eine Geldstrafe an einen Fonds fur Missbrauchsopfer zahlen. Er bleibt Priester, darf das Amt aber nicht ausuben.

Das Kirchengericht des Erzbistums Berlin hat einen fruheren Jesuitenpater wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt. Hierbei handelt es sich um einen der beiden mutma?lichen Haupttater am Canisius-Kolleg Berlin, einem Gymnasium des Jesuitenordens. Der damalige Rektor des Canisius-Kollegs Pater Klaus Mertes hatte die Vorfalle Anfang 2010 offentlich gemacht und damit den Missbrauchsskandal ins Rollen gebracht. Der Sprecher des Erzbistums Berlin Stefan Forner:

"Es ist jetzt gegen Peter R. ein Urteil ergangen, das er offenkundig akzeptiert hat, er hat keinen Widerspruch eingelegt und hat die erste Rate der gegen ihn verhangten finanziellen Strafe beglichen, daruber hinaus darf er seinen priesterlichen Dienst nicht ausuben, dieses Verbot ist nicht befristet."

Der heute 72-Jahrige muss eine Geldstrafe in Hohe von 4000 Euro an einen Fonds fur Missbrauchsopfer zahlen. Er bleibt Priester, darf das Amt aber nicht ausuben.

Matthias Katsch ist einer der Betroffenen. Als Schuler am Berliner Canisius-Kolleg wurde er von Peter R. missbraucht. Seine Reaktion auf das Urteil:

"Dass durch eine Instanz festgestellt ist: Das ist ein Tater. Das finde ich eine ganz wichtige Botschaft. Und das bestatigt oder bestarkt ja all diejenigen, die sich zu Wort gemeldet haben, dass hier tatsachlich schwere Straftaten vorgelegen haben."

Betroffene bewerten das Urteil als zu milde

Allerdings wurden die am Berliner Canisius-Kolleg begangenen Taten bei dem Verfahren des Kirchengerichts nicht berucksichtigt, lediglich ein einziger Fall aus Peter R.s Gemeindearbeit in Hildesheim kam zur Verhandlung.

"Wir verlangen und fordern von diesem Kirchengericht, dass es sich den vermutlich dreistelligen Vorwurfen des sexuellen Kindesmissbrauchs von Jungen in der Berliner Zeit von dem Tater widmet und auch in diesem Falle zu einem Urteil kommt."

Die Betroffenen halten das Urteil fur zu milde. Der Priester sei bereits schon einige Jahre im Ruhestand, deshalb sei es keine Strafe fur ihn, wenn er jetzt das Priesteramt nicht mehr ausuben durfe. Stefan Forner vom Erzbistum Berlin entgegnet:

"Dass jemand von au?en sagt, ja dann feiert er eben keinen Gottesdienst mehr, der ist eh Rentner, das kann man von au?en nachvollziehen. Fur jemanden, der sich zum Priester hat weihen lassen, ist das sein Lebensmittelpunkt. Dass er seinen Gottesdienst feiert, nicht im stillen Kammerlein, sondern mit der Gemeinde, dafur haben sich Priester zum Priester weihen lassen. Wenn Ihnen das untersagt wird, dann ist das schon eine massive Einschrankung in ihrer Personlichkeit."

Die Taten von Peter R. sind strafrechtlich und zivilrechtlich verjahrt, nach den eigenen Regeln der Kirche allerdings nicht. Der heute 72-Jahrige hat den sexuellen Missbrauch stets bestritten.

 

 

 

 

 




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