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Missbrauchsprozess Neu Aufgerollt

Steirmark.ORF
January 17, 2014

http://steiermark.orf.at/news/stories/2625818/

Der Rechtsstreit zwischen dem Stift Admont, zwei Patres und einem ehemaligen Zogling geht weiter. Der Zogling wollte wegen Missbrauchs auf Schadenersatz klagen, war jedoch damit gescheitert. Jetzt wurde seiner Berufung stattgegeben.

Der bisherige Hauptstreitpunkt drehte sich darum, dass die Beteiligten unterschiedlicher Meinung daruber sind, wer fur den Missbrauch des Mannes in den 1960er Jahren zur Verantwortung zu ziehen ist. Denn dass der heute 59-Jahrige tatsachlich gewalttatig behandelt worden war, anerkannte die Klasnic-Kommission bereits im Janner 2013 und sprach dem Opfer 25.000 Euro und 100 Therapiestunden zu.

Stift: Staat als Schulerhalter zustandig

Der ehemalige Zogling wollte danach auf dem zivilrechtlichen Weg vom Stift Admont und den beiden mittlerweile pensionierten Patres 410.000 an Schadenersatz einklagen - mehr dazu in Missbrauch: Stift Admont vor Gericht (16.9.2013). Das Stift war jedoch der Ansicht, dass die Republik Osterreich als Schulerhalter des Stiftes zu klagen sei. Der Richter schloss sich dieser Ansicht an. Er sah eine „Unzulassigkeit des Rechtsweges“ - mehr dazu in Missbrauchsklage gegen Stift Admont abgewiesen (15.11.2013). Der Zogling legte gegen dieses Urteil Berufung ein, dieser wurde vom Oberlandesgericht (OLG) stattgegeben.

Neuverhandlung noch nicht fix

Damit geht der Rechtsstreit in die nachste Runde: Der Schadenersatzfall konnte wieder vor der ersten Instanz - dem Zivilgericht Leoben, das die Klage ursprunglich abgewiesen hatte - landen. Die beiden Patres sollen dem ehemaligen Zogling nun die Kosten fur den Rekurs ersetzen.

Doch neu verhandelt wird nur, wenn die Berufung tatsachlich standhalt - und das ist noch fraglich. Denn auf Betreiben des Stiftes und der Patres wurde der Berufungsbeschluss vom OLG fur eine Prufung beim Obersten Gerichtshof (OGH) zugelassen. Pruft der OGH, konnte die Berufung des Zoglings doch noch abgelehnt werden.

Plattform wirft Richter parteiische Haltung vor

Kritik ubte erneut die Plattform „Betroffene kirchlicher Gewalt“. Dort hatte man die Aufhebung des ersten Urteils erwartet, das die Plattform als „absurd“ bezeichnete. Laut einem Sprecher der Plattform sei der zustandige Leobener Richter „eigenen Angaben zufolge selbst Absolvent des Benediktinerstifts Seckau, einer Schwesternschule von Admont“. Die Plattform sprach von einem „seltsamen Beigeschmack“ und stellte eine mogliche parteiische Haltung des Richters in den Raum.

 

 

 

 

 




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