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Schweizer Bischöfe Erneuern Richtlinien Gegen Sexuellen Missbrauch

Kipa
February 1, 2014

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Schweizer Bischöfe erneuern Richtlinien gegen sexuellen Missbrauch   

Freiburg i.Ü., 31.1.14 (Kipa) Die Schweizer Bischöfe erneuern die Richtlinien der katholischen Kirche gegen sexuellen Missbrauch. So tritt am Samstag, 1. Februar, die dritte Auflage der Bestimmungen mit dem Titel «Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld. Richtlinien der Schweizer Bischofskonferenz und der Vereinigung der Höhern Ordensobern der Schweiz» in Kraft, teilte die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) am Freitag mit. Der Geltungsbereich der Richtlinien werde damit deutlich erweitert, heisst es in der Mitteilung.

Erstmals erliess die SBK 2002 Richtlinien gegen sexuelle Übergriffe in der Seelsorge. Diese wurden 2010 verschärft. Nun setzt die SBK die dritte Auflage der Richtlinien in Kraft. Neu werden die Bestimmungen nicht alleine von der Bischofskonferenz, sondern auch von der Vereinigung der Höhern Ordensobern der Schweiz erlassen.

Damit würden die Richtlinien nicht nur für die direkt in der Seelsorge tätigen Personen gelten, sondern auch für alle jene, die in verschiedensten Bereichen im kirchlichen Umfeld wirken, heisst es in der Mitteilung weiter. Zum Beispiel in der Katechese, der Jugendarbeit, in Bildung und Erziehung, Freiwilligenarbeit, Sozialarbeit, Kirchenmusik und in der Sakristei. Ausserdem würden jetzt auch Ordensgemeinschaften, religiöse Bewegungen und Gruppierungen erreicht, die nicht direkt der Aufsicht der Bischöfe unterstehen.

Missbrauchsopfer haben zur Erneuerung beigetragen

Offenbar haben Missbrauchsopfer zur Erneuerung der Richtlinien beigetragen. Die SBK erklärt nämlich, die Aktualisierung der Richtlinien verdanke sich besonders Menschen, die sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld und das Schweigen darüber erleiden mussten, «- und die, Gott sei Dank, nicht aufgegeben haben, ihre verletzte Menschenwürde zum Thema zu machen».

Im Vergleich zu den früheren Richtlinien von Dezember 2002 und Juni 2010 betone die dritte Auflage das Anliegen der Prävention stärker, so die Mitteilung weiter. Dies sowohl in der Ausbildung als auch in allen Fortbildungsprogrammen. Bei Auswahl und Zulassung der Seminaristen für die Ordens- und religiösen Gemeinschaften müssten alle einen Strafregisterauszug vorlegen.

Wenn Seminaristen oder Kandidaten für Ordensgemeinschaften den Ausbildungsort beziehungsweise die Gemeinschaft wechseln, muss gemäss den erneuerten Richtlinien zwischen den zuständigen Verantwortlichen ein klarer und präziser Informationsaustausch stattfinden.

In der Ausbildung werde die Thematik der sexuellen Übergriffe umfassend dargelegt, auch die Folgen für die Opfer. Zudem würden auch die strafrechtlichen kirchlichen und staatlichen Normen und Folgen, welche die Übergriffe für die Täter mit sich bringen, dargelegt.

Neue Bestimmungen der Glaubenskongregation

Die neuesten Bestimmungen der Glaubenskongregation wurden ins Regelwerk eingebaut. Es ist laut Mitteilung der Kongregation für die Glaubenslehre vorbehalten, durch Kleriker begangene sexuelle Übergriffe an Minderjährigen unter 18 Jahren zu beurteilen. In solchen Fällen beginne die Verjährungsfrist mit der Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers zu laufen und dauere 20 Jahre. Dieser Straftatbestand sei bereits beim Kauf, Besitz (unter anderem das Herunterladen aus dem Internet) und bei der Verbreitung kinderpornografischen Materials gegeben, stellen die Richtlinien klar.

Sicherstellung der Information

Beim Wechsel des Wirkungsortes eines Seelsorgers oder eines Ordensmitglieds müssen die kirchlichen Verantwortlichen eine angemessene Information der neu zuständigen Leitungsperson sicherstellen, so die Mitteilung weiter. Bei solchen Wirkungsortwechseln müsse der bisherige Ordinarius eine schriftliche Leumundserklärung zuhanden des neuen Ordinarius erfassen. Beim Einsatz von Seelsorgern und kirchlichen Mitarbeitern, die aus anderen Wirkungsorten kommen, besonders wenn sie aus dem Ausland kommen, muss von ihnen prinzipiell das Vorweisen eines erweiterten Strafregisterauszuges verlangt werden.




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