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Missbrauch in Emmerich: Kripo Ermittelt Jetzt

Der Westen
February 28, 2014

http://www.derwesten.de/staedte/emmerich/missbrauch-in-emmerich-kripo-ermittelt-jetzt-id9053625.html

Zeugen sollen sich bei der Polizei melden. Derweil au?ert sich das Bistum Munster in einer langeren Stellungnahme zum Thema. Das Bistum betont: Pfarrer sind meldepflichtig, wenn es einen Fall von Missbrauch gibt.

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Nach dem Facebook-Beitrag von Thomas Peters und der NRZ-Berichterstattung hat nun die Kriminalpolizei die Ermittlungen zu einem moglichen Missbrauch in Emmerich aufgenommen. Bereits gestern wurden erste Zeugen vernommen. Wie berichtet konnte es einen Fall im Zusammenhang mit der Katholischen Kirche in Emmerich gegeben haben, der in der Zeit vor Pfarrer Karsten Weidisch lag. „Wir bitten Zeugen sich bei uns zu melden“, sagt Polizeisprecher Heinz Vetter. Hinweise: 02822/7830.

Derweil hat das Bistum Munster eine langere Stellungnahme geschickt:

„1. Die Kommission des Bistums Munster fur Falle des sexuellen Missbrauchs Minderjahriger durch Geistliche hat bislang keinerlei Kenntnis von irgendeinem Fall sexuellen Missbrauchs Minderjahriger durch Geistliche in Emmerich.“

Auch Bistum hat Polizei informiert

„2. Sie hat die geposteten Unterlagen und den veroffentlichten Artikel gesichtet und entschieden, die Fakten sofort an die Kriminalpolizei zu geben, damit diese ggf. weiter gehende Ermittlungen betreiben kann; diese Weitergabe ist erfolgt.

3. Zu der im Facebook-Posting und im Zeitungsartikel geau?erten Vermutung, dass Pfr. Weidisch zu einem Fall des sexuellen Missbrauchs Minderjahriger durch Geistliche in Emmerich hatte Aufklarungsarbeit leisten wollen, ist klarzustellen: Wenn ein katholischer Geistlicher Kenntnis von einem Missbrauchsfall hat, ist es ihm nicht gestattet, selbst Ermittlungen anzustellen, weil dadurch eine Vertuschung begunstigt werden konnte. Gema? Ziffer 11 der gultigen Leitlinien hat jeder Mitarbeiter im kirchlichen Dienst einen Missbrauchsfall schnellstmoglich den zustandigen Stellen zu melden; ahnliche Vorgaben galten auch vor Inkrafttreten der aktuellen Leitlinien. Die Bistumsleitung geht davon aus, dass sowohl Pfr. Weidisch als auch Pfr. Kossen der Meldepflicht nachgekommen waren, wenn sie Kenntnis von einem Missbrauchsfall in Emmerich gehabt hatten.“

Die Leitlinien fur den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjahriger und erwachsener Schutzbefohlener stehen im Netz zum Download.

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