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Kripo ermittelt wegen sexuellen Missbrauchs in Emmericher Kirche

By Florian Bickmeyer
Der Westen
March 03, 2014

http://missbrauch.derwesten-recherche.org/kripo-ermittelt-wegen-sexuellen-missbrauchs-in-emmerich/


[Summary: Police have started investigation into possible cases of sexual abuse in the Catholic Church at Emmerich. Police are asking witnesses to contact them. The Munster diocese said officials there are not aware of cases of sexual abuse.]

Emmerich.   Zeugen sollen sich bei der Polizei melden. Derweil äußert sich das Bistum Münster in einer längeren Stellungnahme zum Thema. Das Bistum betont: Pfarrer sind meldepflichtig, wenn es einen Fall von Missbrauch gibt.

Nach dem Facebook-Beitrag von Thomas Peters und der NRZ-Berichterstattung hat nun die Kriminalpolizei die Ermittlungen zu einem möglichen Missbrauch in Emmerich aufgenommen. Bereits gestern wurden erste Zeugen vernommen. Wie berichtet könnte es einen Fall im Zusammenhang mit der Katholischen Kirche in Emmerich gegeben haben, der in der Zeit vor Pfarrer Karsten Weidisch lag. „Wir bitten Zeugen sich bei uns zu melden“, sagt Polizeisprecher Heinz Vetter. Hinweise:  02822/7830.

Derweil hat das Bistum Münster eine längere Stellungnahme geschickt:

„1. Die Kommission des Bistums Münster für Fälle des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche hat bislang keinerlei Kenntnis von irgendeinem Fall sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche in Emmerich.“

Auch Bistum hat Polizei informiert

„2. Sie hat die geposteten Unterlagen und den veröffentlichten Artikel gesichtet und entschieden, die Fakten sofort an die Kriminalpolizei zu geben, damit diese ggf. weiter gehende Ermittlungen betreiben kann; diese Weitergabe ist erfolgt.

3. Zu der im Facebook-Posting und im Zeitungsartikel geäußerten Vermutung, dass Pfr. Weidisch zu einem Fall des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche in Emmerich hätte Aufklärungsarbeit leisten wollen, ist klarzustellen: Wenn ein katholischer Geistlicher Kenntnis von einem Missbrauchsfall hat, ist es ihm nicht gestattet, selbst Ermittlungen anzustellen, weil dadurch eine Vertuschung begünstigt werden könnte. Gemäß Ziffer 11 der gültigen Leitlinien hat jeder Mitarbeiter im kirchlichen Dienst einen Missbrauchsfall schnellstmöglich den zuständigen Stellen zu melden; ähnliche Vorgaben galten auch vor Inkrafttreten der aktuellen Leitlinien. Die Bistumsleitung geht davon aus, dass sowohl Pfr. Weidisch als auch Pfr. Kossen der Meldepflicht nachgekommen wären, wenn sie Kenntnis von einem Missbrauchsfall in Emmerich gehabt hätten.“

Die Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener stehen im Netz zum Download.




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