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50 000 Euro Fur Missbrauchsopfer

Main Post
March 20, 2014

http://www.mainpost.de/regional/franken/50-000-Euro-fuer-Missbrauchsopfer;art1727,8039003

Es melden sich immer weniger: Professor Klaus Laubenthal, Ansprechpartner in der Diozese Wurzburg fur Opfer sexuellen Missbrauchs, wurden ab Marz 2013 vier Vorwurfe ubermittelt, drei davon gegen bereits verstorbene Kleriker (darunter ein Ordensmann). Der vierte Vorwurf gegen einen ehrenamtlichen Mitarbeiter in der kirchlichen Jugendarbeit betrifft nach Angaben des Bischoflichen Ordinariats eine Grenzverletzung unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit.

Im Zeitraum 2012/13 erreichten Klaus Laubenthal noch neun Vorwurfe, 2011/2012 wandten sich 14 Missbrauchsopfer an ihn. Die meisten Opfer waren ab Ende Januar 2010 bereit, uber ihren Missbrauch zu reden, nachdem die Falle am Canisius-Kolleg in Berlin bekanntgeworden waren. Damals hatte der Lehrstuhlinhaber fur Strafrecht und Kriminologie an der Universitat Wurzburg 62 Vorwurfe uberpruft.

Klaus Laubenthals Bilanz nach vier Jahren lautet: „Die deutliche Abnahme zeigt, dass im Bistum Wurzburg die Altfalle aufgearbeitet worden sind.“ Offensichtlich seien die Vorgange im Wesentlichen dem Missbrauchsbeauftragten zur Kenntnis gegeben worden. Laubenthal schlie?t jedoch aktuelle Falle nicht aus. Betroffene brauchten oft Jahre, bis sie uber ihren Missbrauch sprechen konnen. Deshalb pladiert der Wurzburger Jurist nach wie vor fur die Abschaffung der Verjahrungsfristen fur Delikte des sexuellen Missbrauchs von Kindern – schon allein „wegen des abschreckenden Effekts“, dass Tater auch nach vielen Jahren noch zur Verantwortung gezogen werden konnen.

Der Missbrauchsbeauftragte erlebt immer wieder, dass Opfer den Hinweis, dass ihr Fall langst verjahrt sei, als Retraumatisierung empfinden. Und dass sie sich bei der Aufarbeitung vom Staat nicht ernst genommen fuhlen. Das Kirchenrecht kennt laut Klaus Laubenthal dagegen keine Verjahrung. „Es geht weiter, hat aber andere Sanktionsformen als der Staat.“ Und die Kirche gewahrt freiwillige „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefugt wurde“, so die offizielle Bezeichnung. Allerdings halt der Missbrauchsbeauftragte die Hohe der Entschadigung als „viel zu gering“. Nach Angaben des Bischoflichen Ordinariats hat die Diozese Wurzburg bislang 50 000 Euro an elf Personen gezahlt, die als Minderjahrige durch Priester oder andere kirchliche Mitarbeiter missbraucht worden sind. Die Summe sei nicht aus Kirchensteuermitteln entnommen worden. Auch in einem der aktuellen Vorwurfe gegen einen verstorbenen Priester sei eine Entschadigung gezahlt worden. „Die anderen Falle sind noch nicht aufgeklart“, so Laubenthal. Die von der Deutschen Bischofskonferenz festgelegte Hochstgrenze pro Opfer liegt bei 5000 Euro. Laut Klaus Laubenthal wurden in der Diozese in drei Fallen „mehr gezahlt“. Die hochste Summe habe bei einem Hartefall bei 8000 Euro gelegen. In den Leistungen in Hohe von 50 000 Euro sind, so Laubenthal, nicht die Kosten fur Psychotherapie oder Paarberatung enthalten. „Diese werden extra bezahlt.“

Der Missbrauchsbeauftragte resumiert angesichts 89 bearbeiteter Falle innerhalb von vier Jahren: „Man kann die Bewaltigung der Missbrauchsproblematik im Bistum Wurzburg durchaus als gelungen bezeichnen.“ In anderen Bistumern sei die Aufarbeitung deutlich weniger vorangeschritten, so Laubenthal.

Das Antragsformular fur materielle Leistungen gibt es beim Generalvikariat, Bischofliches Ordinariat Wurzburg, Domerschulstra?e 2, 97070 Wurzburg – oder im Internet auf der Homepage der Deutschen Bischofskonferenz unter: www.dbk.de/themen/thema- sexueller-missbrauch/

Ausgefullte Formulare werden an den Missbrauchsbeauftragten der Diozese Wurzburg gesandt: Professor Klaus Laubenthal (personlich/vertraulich), Domerschulstra?e 16, 97070 Wurzburg.

Opfer konnen sich auch per E-Mail melden: kls.lbnthl@googlemail.com

 

 

 

 

 




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