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23.03.2014 Pressemitteilung des Vereins zum Forschungsprojekt der Deutschen Bischofskonferenz, sog. Missbrauchsstudie

Missbrauchsopfer Collegium Josephinum
March 24, 2014

http://www.missbrauchsopfer-josephinum-redemptoristen.de/aktuelles/

[Summary: Abuse victims of the Collegium Josephinium of Bonn and victims of Redemptorist today issued a press statement on the so-called abuse study by the German Bishops' Conference. It is pleasing that a study finally take shape but what is unclear this time is the research design and the victims offered advice.]

Der Verein "Missbrauchsopfer Collegium Josephinum Bonn und Redemptoristen" hat heute eine Presseerklärung zur sog. Missbrauchstudie der Deutschen Bischofskonferenz herausgegben, die freundlicherweise auch von anderen Betroffenengruppen unterzeichnet worden ist:

Pressemitteilung institutioneller Missbrauchsopfer zum Forschungsprojekt der kath. Kirche:“ Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz"

So erfreulich es ist, dass das lange angekündigte Forschungsprojekt der katholischen Kirche zum Thema "Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz" endlich Gestalt annimmt, so unklar scheint auch dieses Mal nach bisherigen Informationen das vorgelegte Forschungsdesign zu sein.  Offensichtlich sind alle institutionellen Missbrauchsopfer in Internaten und Heimen - sie unterstanden in der Regel allein der Aufsicht der Orden - aus der Forschung ausgespart.

Missbrauchsopfer der kirchlichen Orden mahnen daher an,

  • dass generell alle sich außerhalb einer diözesanen Anstellung befindenden Ordensangehörigen zum Bestandteil dieses Forschungsauftrages zählen müssen. Konkret ist im Untersuchungsdesign bisher nur die Rede davon, dass Bistumsakten (in 9 Bistümern ab 1945, der Rest von 2000 an bis heute) untersucht werden. Die Ordensakten werden explizit nicht genannt, befinden sich jedoch unter der Sonderverwaltung der Orden und sind der Bischofskonferenz nicht ohne Zugangserlaubnis zugänglich. Wären also nur die Orden einbezogen, die diözesan tätig waren, wäre das eine gewaltige Untersuchungslücke bzw. würde diese Lücke die Untersuchung marginalisieren und evtl. sogar  wertlos machen.
  • dass der Austausch mit und die Beteiligung von Betroffenen, die als Minderjährige sexuellen Missbrauch im Bereich der katholischen Kirche erleiden mussten, unabdingbar Bestandteil des Forschungsprojektes sein müssen. Die Erfahrungsexpertise der Opfer sollte durch ein transparentes Verfahren schon bei der Entwicklung der Forschungsinstrumente als auch bei der Interpretation der Ergebnisse einbezogen werden. Mindestens ist hier ein stimmberechtigter Beirat ähnlich dem Betroffenenbeirat beim Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung erforderlich.
  • Dass der kirchenrechtlich limitierte Aktenzugang (Geheimarchivverwahrung verjährter Sexualdelikte und diesbezüglicher Kirchenrechtsverfahren/Sanktionen etc.) aufgehoben wird und alle Akten der entsprechenden Bistümer und der Orden von den Forschern eingesehen werden können. Bekanntlich verweigerten im ursprünglichen Forschungsauftrag an Herrn Prof. Dr. Pfeiffer einzelne Bistümer ihr Genehmigung.
  • Dass der Untersuchungszeitraum mindestens auf die NS-Zeit ausgedehnt werden sollte. Hier scheint es auch für die Zeit nach 1945 beachtliche Kontinuitäten zu geben bezogen z.B. auf die sog. „Sittlichkeitsprozesse“ 1935-1938. Die Aktenlage ist hier durchaus erkenntnisrelevant für die Analyse der deliktbegünstigenden System- und Rechtsstrukturen der Katholischen Kirche. Die bisherige kritische Aufarbeitung der „Sittlichkeitsprozesse“ hat diese Analyse noch nicht geleistet.




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