BishopAccountability.org

Kirchenmitarbeiter brauchen Anti-Pädophilie-Beleg

Die Welt
April 5, 2014

http://www.welt.de/politik/ausland/article126602603/Kirchenmitarbeiter-brauchen-Anti-Paedophilie-Beleg.html

Italiens Bischöfe wollen Kindesmissbrauch stärker bekämpfen. Ab Montag müssen neue Mitarbeiter ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen

[Summary: New employees of the Catholic Church in Italy must now provide a police certificate when they come into contact with minors. The same is true for volunteers in a similar work envirgonment. The fine for employers who do not enforce the law is 10,000 to 15,000 euros.]

Neue Mitarbeiter in der katholischen Kirche Italiens müssen ein Führungszeugnis vorlegen. So soll Kindesmissbrauch verhindert werden. Allerdings gilt das Dekret nicht für alle Bereiche.

Maßnahme zur Verhinderung von : In der katholischen Kirche  müssen neue Mitarbeiter ab Montag ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, wenn sie bei ihrer Tätigkeit mit Minderjährigen in Kontakt kommen. Das gleiche gilt für Ehrenamtliche in einem arbeitsähnlichen Beschäftigungsverhältnis.

Laut dem betreffenden staatlichen Gesetzesdekret drohen Arbeitgebern, die auf den Nachweis verzichten, Geldstrafen zwischen 10.000 und 15.000 Euro. Die Maßnahme soll verhindern, dass Personen mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen, die durch pädophile Übergriffe oder Kinderpornografie straffällig wurden.

Aus Sicht der Rechtskommission der Italienischen Bischofskonferenz gilt das Dekret allerdings nicht für alle Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen. Ausgenommen seien Felder, die "nicht im eigentlichen Sinn als Arbeitstätigkeit" zu verstehen seien, heißt es in einer Stellungnahme vom Freitag. Als Beispiel nennt die Kommission "Aktivitäten der Katechese, der christlichen Bildung und dergleichen".

Bischöfe müssen Verdacht nicht melden

Umgekehrt fehle "organisierten ehrenamtlichen Tätigkeiten" der Beschäftigungscharakter, den der Gesetzgeber voraussetze. Dabei schließe "das Fehlen einer rechtlichen Verpflichtung im strengen Sinn nicht die Möglichkeit oder Angemessenheit aus, auch in solchen Fällen den Strafregisterauszug zu verlangen", teilte die Bischofskonferenz mit.

Diese hatte in der vergangenen Woche ihre endgültigen Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch vorgelegt. Darin wird das Vorgehen diözesaner Behörden vom ersten Verdacht pädophiler Übergriffe durch Kleriker bis zu kirchenstrafrechtlichen Sanktionen geregelt. Bischöfe sind demnach nicht zur Meldung mutmaßlich übergriffiger Kleriker bei der Polizei angehalten, haben "jedoch die moralische Pflicht, zum Gemeinwohl beizutragen".




.


Any original material on these pages is copyright © BishopAccountability.org 2004. Reproduce freely with attribution.