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Zur Exkommunikation Durch Bischof Scheuer

Wir Sind Kirche
May 26, 2014

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Basisinformationen

Stichwort: Exkommunikation

Betroffene werden nicht aus der Kirche ausgeschlossen, verlieren aber alle kirchlichen Rechte

> Der Standard 22. Mai 2014

KNA 22.5.2014

Vatikanstadt (KNA) Papst Franziskus war dem Vernehmen nach nicht personlich uber das Exkommunikationsverfahren gegen die beiden Osterreicher Martha und Gerd Heizer informiert. Die Feststellung der Exkommunikation falle in die Zustandigkeit des Diozesanbischofs, hie? es dazu im Vatikan. Der Innsbrucker Bischof Manfred Scheuer hatte am Donnerstag mitgeteilt, dass sich die Betroffenen die Tatstrafe der Exkommunikation zugezogen hatten, indem sie mehrere Male private Messfeiern ohne Priester inszenierten und dazu einluden.

Da es sich um ein Delikt gegen die Eucharistie handele, habe der Bischof gema? dem Kirchenrecht im Anschluss an eine interne Voruntersuchung die Romische Glaubenskongregation informiert, hie? es dazu im Vatikan. Diese habe dann festgestellt, dass es sich um einen Fall handele, der gema? Canon 1379 des Kirchengesetzbuches CIC zur Tatstrafe der Exkommunikation fuhre. Die Exkommunikation wiederum habe der Bischof dann in der Diozese verkundet.

Nach dem Kirchenrecht ist es auch moglich, dass die Glaubenskongregation in besonders schwerwiegenden Fallen, die zum Beispiel Strafma?nahmen gegen hochrangige Kleriker nach sich ziehen, auch den Papst personlich uber den Fall informiert. In der Causa Heizer war dies offenbar nicht gegeben.

Heizer exkommuniziert, Scheuer enttauscht

ORF Tirol 22.5.2014

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Die Exkommunikation der Vorsitzenden von „Wir sind Kirche“ hat eine breite Debatte ausgelost. Martha Heizer war wegen privater Eucharistiefeiern mit der schwersten Kirchenstrafe belegt worden. Sie selbst sieht ihre Exkommunikation als Beleg fur den krichlichen Reformbedarf.

Der Innsbrucker Bischof Manfred Scheuer wollte das Dekret aus Rom am Mittwochabend personlich dem Ehepaar Heizer zustellen. Er las Heizer und ihrem Mann den Inhalt vor - das Schreiben selbst wiesen die beiden aber zuruck. Sie stellen das Verfahren uberhaupt infrage, wie der Ehemann Heizers gegenuber ORF Tirol bestatigt. Auch er wurde exkommuniziert.

Private Eucharistiefeiern

Grund fur die Exkommunikation ist das Feiern von privaten Eucharistiefeiern. Heizer hatte vor zweieinhalb Jahren offentlich gemacht, dass sie gemeinsam mit ihrem Ehemann und ein paar weiteren Glaubigen solche Feiern zu Hause durchfuhrt - mehr dazu in Privatmessen: Rom wird entscheiden.

Die katholische Kirche sieht in einer solchen Feier ohne Priester ein Imitieren der Eucharistie und damit ein schwereres Vergehen. Mit der Exkommunikation verbunden ist, dass Betroffene keine Sakramente mehr spenden oder empfangen durfen. Heizer will im Laufe des Tages detailliert zu Exkommunikation durch die Kirche Stellung nehmen.

Bischof Scheuer spricht von „Niederlage“

Bischof Manfred Scheuer sagt in einer Aussendung zur „Selbst-Exkommunikation“ von Martha und Gerd Heizer, mit ihrer Bekanntgabe der ausgeubten Praxis der privaten Eucharistiefeiern ohne Priester hatten sie eine Situation geschaffen, in der er als Bischof von Innsbruck rechtliche Schritte einleiten habe mussen. „Ich glaube, dass das Ehepaar Heizer gewusst hat, welche Situation sie herbeifuhren und was ihr Handeln kirchlich bedeutet.“

Er empfinde es als Niederlage, dass es nicht gelungen sei, dass Ehepaar Heizer zum Umdenken zu bewegen und so das Verfahren zu vermeiden. Denn die Feststellung einer Selbst-Exkommunikation sei kein Sieg, sondern immer eine Niederlage fur die Kirche. „Mit gro?em Bedauern stelle ich fest, dass es bis jetzt kein Umdenken der Betroffenen gegeben hat.“

Letzte Chance, Strafe abzuwenden

Das Ehepaar Heizer konne innerhalb von zehn Tagen beim Bischof von Innsbruck die Rucknahme oder die inhaltliche Abanderung dieses Dekrets mit aufschiebender Wirkung beantragen. Es liege allein beim Ehepaar Heizer, die Voraussetzungen dafur zu schaffen, dass die Tatstrafe der Exkommunikation entweder nicht festgestellt oder unverzuglich nachgelassen werden konne und musse.

Scheuer: Keine privaten Eucharistiefeiern

Da Eucharistie von ihrem Wesen her eine Feier der ganzen Kirche sei, konne es so etwas wie eine private Eucharistiefeier nicht geben. Kriterien fur die Eucharistiefeier konnten nicht nur der subjektive Wille der Betroffenen und deren Befindlichkeit sein. Die Kirche habe immer daran festgehalten, dass bei der Eucharistiefeier in der Person des Priesters aufgrund der Weihe auch die Kirche anwesend bleibe.

Diozesangericht hat entschieden

Der Sprecher der Diozese Innsbruck, Michael Gstaltmeyr, betonte gegenuber der APA, dass man kirchenrechtlich nicht von einer Exkommunikation seitens des Vatikans sprechen konne. Es sei eine „Selbst-Exkommunikation“ festgestellt worden. Entschieden habe letztlich nicht die vatikanische Glaubenskongregation, sondern das Diozesangericht der Diozese Innsbruck. Von dieser stamme auch das Dekret. Von der Glaubenskongregation seien die Voruntersuchungen in der Causa gefuhrt worden.

Heizer zeigt sich schockiert

In einer Aussendung sagten Martha und Gert Heizer am Donnerstag, man habe diese Strafe erwartet: „Wir haben ein Gesetz, und nach dem Gesetz mussen wir so zur Verantwortung gezogen werden.“ Bischof Scheuer sagte laut Heizer dazu, dass auch das personliche Gewissen es nicht erlaube, Kirchengesetze zu ubertreten.

Dennoch sei man schockiert. Durch den „Versuch, unerlaubt Eucharistie zu feiern“, falle man unter die „drei schweren Vergehen“, die sofort dem Vatikan gemeldet werden mussten. Dazu gehorten auch die Verletzung des Beichtgeheimnisses und der sexuelle Missbrauch. „Es entsetzt uns ungemein, dass wir uns in der gleichen Kategorie wie priesterliche Missbrauchstater wiederfinden. Besonders erbittert es uns, dass wir von keinem einzigen Missbrauchstater wissen, der exkommuniziert worden ware. Es wird also mit unterschiedlichem Ma? gemessen.“

Man habe das Dekret nicht in Empfang genommen, sondern zuruckgewiesen, so Heizer. Man habe das Verfahren in seiner Struktur („au?ergerichtliches Strafverfahren“) nie akzeptiert und akzeptiere infolgedessen auch den Schuldspruch nicht. „Wir werden uns weiterhin mit gro?er Kraft fur Reformen in der katholischen Kirche einsetzen. Gerade auch diese Vorgangsweise zeigt, wie dringend sie Erneuerung braucht.“

Was ist eine Exkommunikation?

Exkommunikation ist eine Kirchenstrafe. Sie ist kein Ausschluss aus der Kirche. Durch die Taufe wird man Mitglied der Kirche, und diese Mitgliedschaft ist eigentlich durch keine rechtliche Ma?nahme aufhebbar. Sie ist aber die strengste aller moglichen Kirchenstrafen. Der Exkommunizierte darf keine Sakramente mehr empfangen, er darf also nicht zur Kommunion oder zur Beichte gehen oder kirchlich heiraten. Er darf keine kirchlichen Dienste, Amter oder Aufgaben wahrnehmen, vor allem darf er bei einer Messe keinen Dienst verrichten.

Wenn eine Exkommunikation in aller Form von Rom ausgesprochen wurde, dann ist fur eine Aufhebung auch Rom zustandig. Wenn Heizer sagen wurde, dass sie ihr Vorgehen bereut und glaubwurdig versichert, dass sie ihr Verhalten andert, dann wurden die Chancen auf eine Aufhebung gut stehen.

Abtreibung zieht Exkommunikation nach sich

Fur eine Exkommunikation braucht es allerdings nicht unbedingt eine Feststellung von Rom. Laut dem romisch-katholischen Kirchenrecht ist es moglich, dass man sich durch eine Tat selbst exkommuniziert, etwa durch die Vornahme einer Abtreibung. Fur die Aufhebung einer solchen nicht offziell ausgesprochenen Exkommunikation ist aber nicht Rom, sondern der Bischof beziehungsweise von ihm Bevollmachtige zustandig.

„Aufforderung zum Sinneswandel, nicht Ausschluss aus der Kirche“

Stellungnahme der KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche Deutschland

Die Exkommunikation von Dr. Martha und Gert Heizer aus der Diozese Innsbruck schlagt hohe Wellen, auch deshalb, weil Martha Heizer eine Initiatorin des Kirchenvolksbegehrens 1995 war und jetzt Vorsitzende der Plattform Wir sind Kirche in Osterreich und Sprecherin von IMWAC, der Internationalen Bewegung Wir sind Kirche ist.

1.

Die Exkommunikation war zu erwarten. Nach dem CIC, dem kirchlichen Rechtsbuch, musste der Innsbrucker Bischof wegen des Versuchs einer Eucharistiefeier (can 1378 § 2 Nr.1) einschreiten.

Dem ist entgegenzuhalten:

Der CIC hat die theologischen Ergebnisse des Zweiten Vatikanischen Konzils immer noch nicht vollends in Rechtsnormen gegossen.

Papst Paul VI. hat eine lex fundamentalis, ein Grundgesetz der Kirche in die Wege geleitet. Papst Johannes Paul II. hat diese Entwicklung gestoppt.

Nach der gegenwartigen Rechtsnorm steht das gute Funktionieren der Kirche im Vordergrund, nicht die Wurde des Menschen.

2.

Kirche hat Offentlichkeitscharakter. Bischof Dr. Manfred Scheuer hat die private Form des Gottesdienstes zuruckgewiesen.

Dem ist entgegenzuhalten:

Bei einer Gemeinde kommt es nicht auf die Anzahl der Personen an. „Wo zwei oder drei in meinem Namen beisammen sind, da bin ich mitten unter ihnen“ (Mt 18,20). Die Hauskirche ist geradezu das Urmodell von Kirche (vgl. Kardinal Walter Kasper: Das Evangelium von der Familie, S. 45-53).

3.

„Das personliche Gewissen erlaubt nicht, Kirchengesetze zu ubertreten", gibt Bischof Scheuer als eine Begrundung an.

Dem ist entgegenzuhalten:

Das Gewissen ist auch in der romisch-katholischen Kirche die oberste subjektive Norm, es muss sich an der objektiven Norm orientieren, aber darf sich ihr nicht blindlings unterwerfen. In der Tradition des Kirchenrechts hat auch ein Bischof die Pflicht zur Gehorsamsverweigerung, wenn ihm sein Gewissen und das Wohl seines Bistums das gebieten (ius remonstrandi). Das Zweite Vatikanische Konzil sagt dazu: „Das Gewissen ist die verborgenste Mitte und das Heiligtum im Menschen, wo er allein ist mit Gott, dessen Stimme in seinem Innersten zu horen ist. Im Gewissen erkennt man in wunderbarer Weise jenes Gesetz, das in der Liebe zu Gott und dem Nachsten seine Erfullung hat.“ (GS 16).

Bei aller Akzeptanz von Rechtsnormen muss immer wieder gefragt werden: Wer hat diese Gesetze aufgestellt, wem nutzen sie und wen schlie?en sie aus?

Auch muss ein Grundsatz der Moral berucksichtigt werden, die Epikie. „Als E. (griech. Billigkeit) bezeichnet man das Verhalten eines Menschen, der erkennt, da? die Forderung eines Gesetzes den Gegebenheiten seiner Situation nicht entspricht, u. daher nicht das Gesetz befolgt, sondern sich entscheidet, das Situationsrichtige zu tun. (LChM 1976, Sp. 358-362). Letztlich gilt: „Nicht der Buchstabe des Gesetzes, sondern die theologische Wahrheit ist verpflichtend.“ Das macht bei Bedarf „eine Gesetzeskorrektur zur wahren Gerechtigkeit hin“ erforderlich (Prof'in Dr. Sabine Demel).

4.

„Bei der Eucharistiefeier muss in der Person des Priesters aufgrund der Weihe auch die Kirche anwesend bleiben“, argumentiert Bischof Scheuer.

Dem ist entgegenzuhalten:

Das gemeinsame Priestertum geht nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil dem Dienstpriestertum voraus, ist also von ihm her zu verstehen. Kirche ist anwesend, wenn Gemeinde zusammenkommt, nicht durch die Anwesenheit eines Priesters. Das gilt auch fur die Eucharistiefeier. Deshalb darf kein Priester ohne eine/n Vertreter/in der Gemeinde Eucharistie feiern.

5.

Im geweihten Priester ist nach dieser Ansicht die Kirche anwesend.

Dem ist entgegenzuhalten:

Jesus ist hiereus (lat. sacerdos), also „heiliger Mann“ als Mittler zwischen Gott und den Menschen.

Nach dem Neuen Testament ist Mittler einzig und allein Jesus, der Christus. Die, die seinen Namen tragen, die Christen und Christinnen, sind hierateuma (lat. sacerdotium), also „ein heiliges Volk von Priestern, eine konigliche Priesterschaft“ (1 Petr 2,5-9).

Der ordinierte, also der „geweihte“ Priester ist presbys, presbyter = Altester, Gemeindeleiter. Er ist eben nicht Mittler zwischen Gott und den Menschen, denn jeder Christ und jede Christin ist durch die Taufe befahigt, den anderen Menschen Gott zu vermitteln.

Der ordinierte Priester handelt zwar in persona Christi, aber eben letztlich im Auftrag der Gemeinde, die ihn im Notfall auch eigenstandig dazu berufen kann. Die Weihe hebt den Priester nicht uber die anderen Menschen, sondern stellt ihn in einen besonderen Dienst in der Gemeinde. Diesen Dienst kann im Grunde jede und jeder zugesprochen bekommen, darin sind sich die meisten Theologen heute einig. Die Aufforderung „Tut dies zu meinem Gedachtnis“ (1 Kor 11,25) ist an alle gerichtet. Ein bestimmter Adressat wird nicht erwahnt.

6.

Die Anerkennung der heutigen hierarchischen Verfassung der Kirche wird als unabdingbar fur die romisch-katholische Kirche angesehen.

Dem ist entgegenzuhalten:

Kirche hat sich im Lauf der Zeit unterschiedliche Strukturen gegeben.

Wir konnen heute nicht einfach die urkirchlichen Verhaltnisse kopieren, aber wir sind immer gehalten, uns daran zu orientieren, um uns nicht von dem zu entfernen, was Kirche auf den Weg gebracht hat. Von einer Hierarchie, einer heiligen Herrschaft, ist im Neuen Testament nie die Rede, sondern davon: „Einer ist euer Meister, ihr alle seid Bruder und Schwestern“ (Mt 23,8) und „Ich bin unter euch wie einer, der dient“ (Lk 22,27).

Es muss gelten: Was einmal moglich und gultig war – die Feier der Eucharistie ohne ordinierten Priester - kann heute nicht grundsatzlich unmoglich sein. Das gilt auch fur die Leitung einer Eucharistiefeier durch eine Frau (vgl. Rom 16, 1.3.6.7.12; Phil 4,2 f.). Paulus sah keinen Grund, gegen das gleichberechtigte Auftreten von Frauen und Mannern im Gottesdienst vorzugehen; er regelt lediglich bestimmte Au?erlichkeiten. Dieses Argument – was einmal moglich und gultig war, kann heute nicht grundsatzlich unmoglich sein – gilt heute mehr denn je; denn wir leben in einer Epoche gro?er Umstrukturierungen, in der viele uberlieferte Formen nicht mehr plausibel sind.

Das aggiornamento, das Heutigwerden der Kirche, von dem der Konzilspapst Johannes XXIII. spricht, bedeutet nicht eine Anpassung an den Zeitgeist, sondern hei?t, die befreiende Botschaft des Evangeliums vom Reich Gottes in unserer Zeit zu leben.

7.

Es wird davon ausgegangen, dass die Unterscheidung in Klerikerstand und Laienstand die romisch-katholische Kirche ausmacht.

Dem ist entgegenzuhalten:

Nach dem Neuen Testament sind alle Kleriker, also von Gott Erwahlte, und alle sind Laien, namlich Mitglieder des Volkes Gottes. Auf alle kommt in Taufe und Firmung die Geistkraft Gottes, also sind alle Geistliche. Alle sind Glaubige, alle sind die eine Herde des einen guten Hirten, alle sind Bruder und Schwestern.

Daher verlangt nicht nur die Gerechtigkeit, sondern auch das Recht, dass vor dem Gesetz alle gleich sind. Es darf nicht mit zweierlei Ma? gemessen werden.

Wegen der durch Laien „simulierten Eucharistiefeier“ wurde die Exkommunikation verhangt.

Der sexuelle Ubergriff eines Priesters ist nach dem CIC ein gleich schweres Verbrechen. Aber ein deswegen suspendierter Kleriker wird nicht mit Exkommunikation bestraft.

Es wird offenbar mit zweierlei Ma? gemessen, weil ein sakralisiertes Kirchenverstandnis vorliegt. Gema? der Rechtssystematik wird Missbrauch nicht geahndet, weil Menschen geschandet werden, sondern weil das Priestersakrament geschandet wird.

8.

Auch in anderen gesellschaftlichen Formen wie Vereinen oder Parteien muss man sich an die Regeln halten und die Ausschlusskriterien anerkennen.

Dem ist entgegenzuhalten:

Kirche ist nicht ein Verein wie jeder andere, sondern Kirche ist eine Glaubensgemeinschaft, in der nicht einfach allein von der Leitung her entschieden werden kann, was dem Glauben entspricht und was nicht. „Wer sind wir, dass wir uns anma?en durften, Turen zu schlie?en, die der Heilige Geist offnen will?“, fragte Papst Franziskus am 19. Mai 2014 in seiner Fruhmesse im Vatikan-Gastehaus Santa Marta. Gott allein sieht ins Herz der Menschen.

9.

Die Exkommunikation ist die schwerste Kirchenstrafe. Exkommunizierte durfen die Sakramente nicht empfangen.

Dem ist entgegenzuhalten:

Wenn die Kirchenleitung schon meint, in diesem Fall liege ein gro?es Vergehen vor, dann muss sie sich vor Augen halten: „Nicht die Gesunden bedurfen des Arztes, sondern die Kranken“ (Mt 9,12). Ein Sakrament ist ein Zeichen der Zuwendung Gottes zu uns Menschen und nicht eine Belohnung fur Wohlverhalten.

Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil ist Dialog das Grundprinzip von Kirche. Dialog geschieht aber auf Augenhohe und geht nicht davon aus, dass die eine Seite von vornherein Recht hat.

Den Piusbrudern gegenuber zeigt die romische Kirchenleitung eine gro?ere Geduld. Bei Bischof Williams, sogar von den Piusbrudern selber suspendiert, bleibt die Exkommunikation aufgehoben.

10.

Die Rechtsnormen der Kirche sind offenbar oberster Ma?stab.

Dem ist entgegenzuhalten:

Ecclesia semper reformanda, die Kirche ist immer reformbedurftig. Von den amtlichen Leitern ist in erster Linie systemstabilisierende Beharrung zu erwarten. Vom Alten Bund wissen wir, dass es die Propheten waren, die immer wieder auf den ursprunglichen Willen Gottes hingewiesen haben und deshalb verurteilt und getotet wurden. Prophetisches Denken und Handeln wird auch in der Kirche heute missbilligt und nach Moglichkeit abgestellt.

Exkommunikation ist kein Ausschluss aus der Kirche. Wir sollten also Martha und Gert Heizer nicht wie Ausgeschlossene behandeln. Es besteht kein Grund, Martha den Rucktritt von ihren Aufgaben in der Kirchenvolksbewegung Wir sind Kirche nahelegen. Was ihnen beiden vorgeworfen wird, ist kein Ruckschritt (wie z. B. bei den Piusbrudern), sondern weist auf die Zukunft der Kirche hin, die sich wieder auf ihre Ursprunge besinnt.

Exkommunikation ist eine Aufforderung zum Sinneswandel. Wenn es bei dieser Exkommunikation nur Verlierer gibt, wie Bischof Manfred Scheuer meint, dann musste sie auch eine Aufforderung zum Sinneswandel bei der Kirchenleitung sein.

Bundesteam der KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche (25.5.2014)

 

 

 

 

 




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