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Opferinitiative wirft Bistum Diffamierung von Missbrauchsopfern vor

Focus
July 30, 2014

http://www.focus.de/regional/trier/kirche-bischof-hebt-beurlaubung-des-frueheren-pfarrers-aus-lebach-auf_id_4021577.html

Kirchenrechtliches Verfahren ist abgeschlossen.

[Summary: The Trier diocese has been sharply criticized for returning to service a priest who was accused to sexual abuse. Hermann Schell of Schafsbrief initiative, said on Tuesday that the move was unacceptable. He said it defames all abuse victims and shows that the diocese lacks awareness of injustice. A spokesman for the prosecutor's office said the charges could not be proven. The arrest of judgment was not carried out "because of proven innocence, but due to low guilt," said the spokesman. The pastor is alleged to have given the youth money in exchange for sex but the boy ran away.]

Nach der aufgehobenen Beurlaubung eines früheren Pfarrers hat eine Missbrauchsopfer-Initiative das Bistum Trier scharf kritisiert.

Es sei nicht hinnehmbar, dass der Geistliche aus dem saarländischen Lebach wieder als Vertretung oder Aushilfe arbeiten dürfe, sagte der Sprecher der Initiative Schafsbrief, Hermann Schell, am Dienstag. Dies sei eine Diffamierung aller Missbrauchsopfer und zeige beim Bistum „fehlendes Unrechtsbewusstsein ohne Ende“. Das Verfahren gegen den früheren Lebacher Pfarrer wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs war im März dieses Jahres von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken gegen die Zahlung von 6000 Euro eingestellt worden. Die Einstellung sei nicht „wegen erwiesener Unschuld, sondern wegen geringer Schuld“ erfolgt, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft am Dienstag.

Man gehe davon aus, dass sich der Geistliche über eine Internetplattform mit einem Jungen in Saarbrücken „zu sexuellen Dienstleistungen“ verabredet habe, sagte der Sprecher. Bei dem Treffen habe der Pfarrer dem Minderjährigen auch Geld gegeben, der Junge sei aber weggelaufen und es sei nicht zu sexuellen Handlungen gekommen.

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat die im Juli 2012 ausgesprochene Beurlaubung des Priesters gerade aufgehoben. Weil das kirchenrechtliche Verfahren zu dem Ergebnis gekommen sei, dass dem Priester „kein strafrechtlich relevantes Vergehen im Sinne der Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger nachgewiesen werden“ könne.

Schell von der Opferinitiative hielt dagegen, auch die Vorbereitung einer Tat sei schon ein Tatbestand. Es könne nicht sein, „dass die nachweisliche Zahlung von Geld an einen Jugendlichen für sexuelle Dienstleistungen keine Grenzverletzung“ sei.

 




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