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Missbrauchsvorwurf: Entscheidung Der Kirche Steht Weiter Aus

Stadt Zeitung
September 12, 2014

http://www.stadtzeitung.de/nachrichten/augsburg-land/Missbrauchsvorwurf-Entscheidung-der-Kirche-steht-weiter-aus;art479,13251

Das kirchenrechtliche Verfahren gegen den fruheren Unterthurheimer Pfarrer ist noch immer nicht abgeschlossen. Die Dienstausubung ist ihm aber dauerhaft untersagt. Derzeit beschaftigt sich der Vatikan mit dem Fall.

Die Kirche hat noch immer keine Entscheidung zum sexuellen Missbrauchsvorwurf gegen den fruheren Unterthurheimer Pfarrer getroffen. Das kirchenrechtliche Verfahren sei noch nicht abgeschlossen, teilte der stellvertretende Leiter der Pressestelle im Augsburger Bischoflichen Ordinariat, Nicolas Schnall, auf Nachfrage unserer Zeitung mit. Das Verfahren liege derzeit im Vatikan, so Schnall weiter. Dort wird es von der Glaubenskongregation bearbeitet. Der Bistumssprecher machte deutlich, dass sich die Sache zeitlich noch hinziehen konne. Das Verfahren konne in solchen Fallen erfahrungsgema? langer dauern, erklarte Schnall.

Der sexuelle Missbrauch soll sich Anfang der 1980er-Jahre im Ausland zugetragen haben. Der Pater war damals im Orden der Benediktiner tatig. Seit 2005 stand er im Dienst des Bistums Augsburg. 2007 wurde er Pfarrer in Maria Hilf in Unterthurheim. Im Juni 2013 beurlaubte ihn das Bistum. Diese Entscheidung erfolgte in Abstimmung mit der diozesanen Beauftragten fur Falle sexuellen Missbrauchs. Zudem sei die Staatsanwaltschaft uber den Sachverhalt informiert worden, hie? es damals.

Pfarrer bereits wegen Besitz von kinderpornografischem Bildmaterial verurteilt

Der sexuelle Missbrauchsvorwurf gegen den Geistlichen hatte in der Pfarreiengemeinschaft gro?e Bestutzung ausgelost. Der Pater selbst gab zu dem Vorwurf nie eine offentliche Stellungnahme ab. Im Marz verurteilte das Amtsgericht Augsburg ihn wegen Besitz von kinder- und jugendpornografischem Bildmaterial zu einer Geldstrafe von 90 Tagessatzen. Der Strafbefehl sei zustande gekommen, weil auf dem Computer des Pfarrers entsprechendes Material gefunden wurde, so der Pressesprecher am Augsburger Amtsgericht fur Strafsachen, Roland Fink.

Auf diese Verurteilung reagierte auch das Bistum. "Aufgrund des rechtskraftigen Strafbefehls der Staatsanwaltschaft Augsburg ist an einen kunftigen Einsatz in der Seelsorge nicht mehr zu denken", so Nicolas Schnall vom Bischoflichen Ordinariat. Der Pater sei emeritiert. Das hei?t: "Die Ausubung des Dienstes als Priester ist ihm dauerhaft untersagt."

Nun ist die vatikanische Glaubenskongregation am Zug. Unter dem Aspekt des gro?en Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche hat der Vatikan 2010 seine Regeln fur den Kampf gegen Padophilie und ahnliche Verbrechen verscharft und erweitert, so unter anderem die Verjahrungsfrist fur Padophilie von bisher zehn auf 20 Jahre verlangert. Als "schwerwiegenderes Verbrechen gegen die Sitten" wertet die Glaubenskongregation mittlerweile auch den Besitz und die Verbreitung kinderpornografischen Materials. Eine Statistik des Vatikans belegt, dass 2011 und 2012 nahezu 400 Priester wegen Kindesmissbrauchs des Amtes enthoben wurden.

 

 

 

 

 




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