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Stift Admont bedauert Prozessverzögerung bei Missbrauchs-Klage

Kathweb
September 17, 2014

http://www.kathpress.co.at/site/nachrichten/database/64670.html

[Admont regrets a process delay in in the abuse lawsuit.]

Das Stift Admont hat im Fall einer Zivilrechtsklage eines ehemaligen Zöglings am Landesgericht Leoben gegen zwei Admonter Patres und das Stift bedauert, dass sich die am Montag begonnene Neuverhandlung aufgrund eines Befangenheitsantrages des Klägers erneut verzögere. Das Stift sehe den Antrag und dessen nun erforderliche Prüfung durch den Senat des Landesgerichts als unbegründet, hieß es in einer Stellungnahme des Stiftes gegenüber "Kathpress".

In der Neuverhandlung geht es darum, ob der Rechtsweg der Klage zulässig ist oder nicht. Unstimmigkeiten gab es dabei vor allem bei der Frage, ob es in einer etwaigen unbeaufsichtigten Freizeit des Schülers oder aber im dienstlichen Bereich wie etwa während der Schul- oder Internatszeit zu den behaupteten Vorfällen gekommen ist, was Folgen für Haftungsfragen hätte. Das Stift betonte in seiner Stellungnahme, dass auch in der Freizeit des Schülers dessen von rechtswegen verpflichtende allgemeine Aufsicht stets gewährleistet gewesen sei. Dass der Kläger niemals Freizeit hatte, hätten die Patres entgegen dessen Darstellung nicht behauptet.

Nachdem bereits im Vorjahr ein Befangenheitsantrag gegen den Verhandlungsrichter aufgrund eines angeblichen familiären Naheverhältnisses zu Stift Admont beim Senat des Landesgerichts Leoben abgelehnt worden war, brachte der Rechtsanwalt des Klägers nun einen erneuten Antrag auf Befangenheit ein: Der Richter habe demnach eine Rechtsmeinung noch vor Abschluss der Beweisaufnahme geäußert, so die Begründung. Stiftssprecher P. Winfried Schwab zufolge habe der Richter jedoch vielmehr die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts in Wien zitiert und dies auch wiederholt betont.

Hintergrund des Rechtsstreits, der bereits von Leoben zum Oberlandesgericht Graz und zum Obersten Gerichtshof in Wien gegangen und von dort wieder zur Neuverhandlung an die erste Instanz verwiesen worden war, sind Übergriffe zweier Patres, die sich in den 1960er- und frühen 1970er-Jahren im Stiftsinternat ereignet haben sollen. Ein damaliger Zögling hat auf 410.000 Euro Schadenersatz geklagt und bereits vor der Klage von der Klasnic-Kommission 25.000 Euro und 100 Therapiestunden zugesprochen bekommen. Seinen Angaben zufolge soll er von den Patres in der Freizeit misshandelt und auch sexuell missbraucht worden sein und würde noch heute an den Folgen leiden.

Die beschuldigten Ordensmänner bedauerten 2012 in einer Stellungnahme das Leid, das durch die "damaligen Erziehungsmethoden" - genannt wurden Ohrfeigen - verursacht worden sei und entschuldigten sich mehrfach und öffentlich. Den Vorwurf körperlichen Misshandlung und sexuellen Missbrauchs wiesen beide jedoch zurück.

 




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