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Missbrauch Liegt Sechs Jahre Zuruck

The Tageblatt
October 1, 2014

http://www.tageblatt.lu/nachrichten/story/23077159

Erzbischof Jean-Claude Hollerich schweigt, (Bild: Herve Montaigu)

Die Meldung schlug am Dienstag wie eine Bombe ein. Und es sind schwere Vorwurfe: "Zurzeit wird ein Priester der Erzdiozese wegen eines unsittlichen Vergehens an einer zur Tatzeit minderjahrigen Person verhort," schrieb das erzbischofliche Ordinariat. Der Mann wurde vom Erzbischof vom Dienst suspendiert. Der betroffene erstattete gegen sich selbst Strafanzeige. Am gleichen Tag wurde er von der Kriminalpolizei zu den Vorwurfen vernommen.

Uber das Alter des Kindes damals schweigt man sich aus. Auch der Erzbischof Jean-Claude Hollerich schweigt. Der Priester war seit mehreren Jahren im Pfarrverband Belair-Merl-Zessingen aktiv. Der Fall von dem sexuellen Ubergriff auf einen damals Minderjahrigen liegt sechs Jahre zuruck, hei?t es auf Nachfrage bei Justizsprecher Henri Eippers gegenuber Tageblatt.lu. Die Verjahrungsfrist bei Missbrauch liegt bei zehn Jahren.

Leitfaden

Es ist damit der bislang aktuellste Fall von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche Luxemburg. Anfang 2010 wurden die ersten Falle hierzulande bekannt. Diese lagen oft 30 Jahre und mehr zuruck. Eine Hotline wurde eingerichtet. Innerhalb eines Jahres meldeten sich dort 138 Menschen. 100 klagten uber Gewalt, 39 Mal wurden sexuelle Misshandlungen gemeldet. In 114 Fallen ermittelte die Staatsanwaltschaft. Diese Zahlen fand man im November 2010 in einem 141 Seiten starken Abschlussbericht.

Ein Jahr spater fuhrte die katholische Kirche einen "Leitfaden zum richtigen Umgang von sexuellem Missbrauch im kirchlichen Bereich" ein. "Die Leitlinien der Erzdiozese Luxemburg stutzen sich auf die Regeln und Anweisungen des Heiligen Stuhles und des allgemeinen Kirchenrechts, die vollstandig und unparteiisch ubernommen werden. Sie inspirieren sich an den Vorgaben der Deutschen Bischofskonferenz zu diesem Problemkreis. Sie sind als Selbstverpflichtung und interne Verfahrensordnung der katholischen Kirche in Luxemburg zu verstehen und wollen keineswegs in Konkurrenz zum staatlichen Justizwesen treten. Die Zusammenarbeit mit den staatlichen Justizbehorden wird im Gegenteil in mehrfacher Hinsicht betont", hie? es damals.

Auf sieben Seiten stehen mehrere Eckpunkte. Dazu gehoren "Gespache mit dem mutma?lichen Opfer", "Zusammenarbeit mit den staatlichen Justizbehorden" sowie "Auswahlkriterien" und "Aus- und Fortbildungsma?nahmen".

 

 

 

 

 




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