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Stift Kremsmunster: Urteil Gegen "Pumpgun-pater" Rechtskraftig

der Standard
November 6, 2014

http://derstandard.at/2000007787741/Schuldspruch-gegen-Kremsmuensterer-Ex-Paterrechtskraeftig

Kremsmunsterer Ex-Konviktsdirektor wegen Ubergriffen zu zwolf Jahren verurteilt

Linz – Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Nichtigkeitsbeschwerde des ehemaligen Konviktsdirektors des Stiftes Kremsmunster zuruckgewiesen. Der heute 81-Jahrige Pater A. war im Sommer 2013 wegen gewalttatiger und sexueller Ubergriffe auf Zoglinge zu zwolf Jahren Haft verurteilt worden. Nun liegt es am Oberlandesgericht Linz endgultig uber die Strafhohe zu entscheiden. Aber auch daruber, ob der 81-Jahrige den Privatbeteiligten Schadenersatz bezahlen muss. Sie waren in erster Instanz auf den Zivilrechtsweg verwiesen worden.

Der heilige Schein

Fur jene, denen Pater A. uber Jahre seine ganz besondere "Fursorge" zukommen lie?, ist das nun rechtskraftige Urteil wohl eine spate Genugtuung. Ein Blick in den rund 1200 Seiten starken Gerichtsakt, der dem Standard vorliegt, lasst namlich den Heiligenschein von Pater A. rasch verblassen: Korperverletzung, sexueller Missbrauch von Jugendlichen, sexueller Missbrauch von Unmundigen, schwerer sexueller Missbrauch von Jugendlichen, Vergewaltigung, Missbrauch eines Autoritatsverhaltnisses, gefahrliche Drohung und Notigung, Qualen oder Vernachlassigen unmundiger oder wehrloser Personen. Und ein Vergehen nach dem Waffengesetz – der beschuldigte Pater besa? illegal eine Pumpgun sowie eine Pistole und soll damit einen Schuler bedroht haben.

Privatbeteiligten-Vertreter Johannes Ohlbock sieht in dem Urteil einen "Meilenstein in einem Gerichtsverfahren, das seiner Art und seinem Umfang nach mit bisherigen Verfahren nicht vergleichbar war". (Markus Rohrhofer, derStandard.at, 6.11.2014)

 

 

 

 

 




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